Gewährleistung
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Gewährleistung (53 Beiträge, 1230 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
....
Re(4): Gewährleistung
06.02.2017, 12:28:02
Die meisten Händler werden einen Austausch vermeiden wollen und mitunter ohne Begründung ablehnen.

Die meisten Händler haben nicht mal einen zarten Schimmer von der Gesetzeslage. Schau dich in diesem Forum um: Seit mittlerweile Jahrzehnten versuche ich, den Forenten hier die Gesetzeslage zu erklären und mit dem Originaltexten aus dem Gesetzbuch zu belegen. Na, und wieweit sind wir heute? Lies nur mal diesen Thread. Ein Trauerspiel.

"Zumutbarkeit" ist übrigens auch nicht so dehnbar, wie hier einige zu glauben scheinen:

Es ist nicht zumutbar, ein Gerät, das jemand (aus Wut) an die Wand geschmissen hat, zu tauschen. Hat in unserem Geschäft tatsaächlich einmal jemand beanstandet, weil er der Meinung war, das sein sein gutes Recht, das Netzteil zuerst zu beschädigen und danach Austausch zu begehren. Sofortaustausch außerdem. War auch hier im Forum nachzulesen.

Auch ein Sofortaustausch ist selten zumutbar. Das defekte Gerät muss geprüft werden, nicht nur auf den Defekt, sondern auch auf die Ursache der Beschädigung.

Auch ist ein, hier diene als Beispiel ein PKW, Tuasch des kopletten Autos nicht zumutbar, weil der Fensterheber defekt ist.

Wie ist deine Erfahung damit in der Praxis das durchzusetzen?

Meine Erfahrungen sind auf Kundenseite ziemlich begrenzt und fast durchwegs. Ich kaufe nicht so viel, und die Dinge, die ich kaufe, sind selten kaputt. Wenn es zu Problemen kommt, habe ich möglicherweise auch ein anderes Auftreten als hier bei vielen Usern zutage tritt - und tu mir da leichter. Außerdem gehe ich am liebsten lösungsorietiert an die Sache ran. Nur wenn mir einer besonders blöd kommt, bekommt er die Peitsche, dann aber das volle Programm: VKI plus, wenn nötig, Anwalt. War aber erst einmal nötig.

Es ist auch so, dass ich meine Lieferanten sehr genau aussuche. Selten nach Preis, fast immer nach vielfach erwieserner Zuverlässigkeit. Ja, ich bin ein Depp, kann aber sinnerfassend lesen. Und ich habe daher selten Brösel nach dem Kauf.

Euer
CWsoft Galerien auf
http://weinzettl.info
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.........
Re(9): Gewährleistung
07.02.2017, 13:49:02
Um ein bisschen die Emotion aus der Diskussion raus zu holen...nehmen wir ein anderes Beispiel, dann wird es für dich vielleicht klarer....
Statt dem Handy geht es um ein Auto, der Schaden sagen wir ist eine defekte Kühlwasserpumpe...
natürlich kannst du als Kunde zunächst fordern dass dir das Auto gegen eine neues ausgetauscht wird...was aber der Händler als unverhältnismäßig zurückweisen kann und die Nachbesserung anbieten...du kannst dann aber nicht über Los gehen und gleich die Wandlung fordern wenn du mit der Nachbesserung nicht einverstanden bist, das Recht steht dir nicht zu.
ERST WENN  Nachbesserun nicht möglich oder erfolglos ist kommen die sekundären Behelfe zum Tragen...in dem Beispiel ist eine Preisminderung für den Kunden natürlich nicht akzeptabel, bleibt dann nur noch die Wandlung.

Solange man sich jetzt nicht vor einem Richter streitet sind natürlich viele andere Spielarten möglich, solang sie für beide Seiten akzeptabel sind...das hat dann aber im Grunde nix mit Gewährleistungsrecht zu tun...und es ist für beide Seiten IMMER der beste Lösung eine gütliche Entscheidung zu finden...

Um auf das gegenständliche Handy zurückzukommen....ob bei einem Handy der Austausch für einen Händler zumutbar ist oder nicht ist jetzt eine wirklich gute Frage und hängt nicht zuletzt von den Begleitumständen ab...auf das ganz konkrete Modell bezogen würde ich das bejahen, was aber wiederum nicht bedeutet, dass du ein Recht auf einen SOFORTIGEN Tausch bzw. Wandlung hast...das Gesetz räumt in §932 Abs.3  ABGB explizit eine "angemessene Frist" ein.
Von dem abgesehen sollte ein Händler natürlich keine Kundenverarsche betreiben und wenns relativ schmerzfrei möglich ist die Sache schnell und für den Kunden einfach aus der Welt schaffen.
Der Nachteil wenn man als Kunde gleich mit dem Gesetzbuch wedelt ist, dass man dem Händler oft keine andere Wahl lässt als sich ebenfalls auf die Rechtsposition zurückzuziehen...
Das klingt beim Handy jetzt natürlich lächerlich, aber streite mal wegen einer technischen Anlage um 2 Mille mit den entsprechenden Gerichtsgebühren...
-------------------------------------------------------------
für jedes Problem gibt es genau die Richtige Dosis an Gewalt.
-------------------------------------------------------------

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..........
Re(10): Gewährleistung
07.02.2017, 16:43:42
Statt dem Handy geht es um ein Auto, der Schaden sagen wir ist eine defekte
Kühlwasserpumpe...
natürlich kannst du als Kunde zunächst fordern dass dir das Auto gegen eine
neues ausgetauscht wird...was aber der Händler als unverhältnismäßig
zurückweisen kann und die Nachbesserung anbieten...du kannst dann aber nicht
über Los gehen und gleich die Wandlung fordern wenn du mit der Nachbesserung
nicht einverstanden bist, das Recht steht dir nicht zu.
ERST WENN  Nachbesserun nicht möglich oder erfolglos ist kommen die sekundären
Behelfe zum Tragen...in dem Beispiel ist eine Preisminderung für den Kunden
natürlich nicht akzeptabel, bleibt dann nur noch die Wandlung.


Dieser Vergleich hinkt etwas ;) vom Preis des Gegenstandes zum fiktiven Schadensbild. Hier wäre Austausch des Autos genauso wie eine Wandlung NICHT verhältnismäßig. Hier wäre wohl der AUSTAUSCH defekte Pumpe gegen NEUE ausreichend, wenn dies in einer angemessenen Zeit passiert!

Aber um beim Auto zu bleiben, es gab sogar schon erste Wandlungen bei VW, wegen des Abgas-Skandals. Und hier konnte man mit wenig Aufwand (Software Update) den Fehler beheben, trotzdem wurde der Wandlung stattgegeben ;)

Nun zurück zum Handy/Smartphone, wenn es sich wirklich so zugetragen hat, wie im Ausgangsposting geschrieben, dann würde ICH auf AUSTAUSCH oder, wenn der Händler das nicht möchte, eben WANDLUNG bestehen. Und in diesem Fall hat der Kunde sehr gute Chancen, dass er recht bekommt.

Lg
teuflisch

PS: Völlig Emotionslos geantwortet ;)
Warum ich denn antworte, ganz klar, damit Kunden die unschuldigerweise schadhafte Ware bekommen haben, hier das rechtlich Bestmögliche für sich selbst rausholen.
Keine Abzocke oder Ähnliches, das wäre unterste Schublade für mich!




----------------------------

zwischen zu früh und zu spät, liegt stets der Augenblick


meine Webseite
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung