Re: Strafverfügung, keine Lenkererhebung, keine Anhaltung
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Re: Strafverfügung, keine Lenkererhebung, keine Anhaltung
10.11.2017, 17:34:22
Für die Behörde dich zu knacken ist ein Kinderspiel.
Sie sollten, müssen aber nicht, wissen wer das Auto gefahren ist.
Du hast Recht, dass rein rechtlich können sie nur eine Lenkererhebung einleiten, oder dich handfest Mitte in der Kreuzung erwischen.
Es gibt aber die dritte Möglichkeit, die nicht im Gesetz vorgesehen ist, aber dass es funktioniert auch prima:
Sie gehen davon aus dass du nicht nur das Geld und die Frau nicht hergibst, sondern auch das Auto, und promovieren dich a priori zum Täter.
Nun, du bist es auch, aber du kannst es betreiten.
Bestreiten bringt dir aber wiederum nichts, weil wenn du Einspruch dagegen erhebst, wird der Einspruch zwar stattgegeben, aber das Verfahren wird nicht deswegen eingestellt, sondern es wird auf der Stelle das Lenkerhebungsverfahren eingeleitet und alles fang von Vorne wieder an.
Dann wird es peinlich weil du musst entweder deine Frau oder der Nachbarn als Fahrer einschieben, aber auch das bringt nichts, weil die Strafe musst du für den Nachbarn oder die Frau sowieso zahlen.
Am Ende hast du eine tolle Schrerei, und Recht hast immer noch nicht gehabt.
Deswegen ist deine Frage natürlich berechtigt, unter den Strich jedoch, ist außer Spesen, nichts gewesen.






10.11.2017, 18:19 Uhr - Editiert von GREIFVÖGEL, alte Version: hier
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