Genossenschaftswohnung - Stark gestiegene Preise?
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Re(6): Genossenschaftswohnung - Stark gestiegene Preise?
13.05.2018, 23:21:22
1. Meine Frage bezog sich auf die Behauptung, dass die Mietkaufoption gesetzlich VORGESCHRIEBEN sei.

2. In der Arbeiterkammer-Broschüre steht auch ein bisserl Topfen drinnen bzw wird etwas Falsches suggeriert.

Die GBV muss dem Mieter die von ihm bezahlten Mietzinse beim Kauf nicht anrechnen!

Bei genossenschaftlichen Mietwohnungen gibt es keinen "Mietzins" im Sinne des Hauptmietzinses. Sondern  es sind fast alles Durchläufer, aus welchen sich die Monatsvorschreibung zusammensetzt. Spontan fallen mir nur die Verwaltungskosten (derzeit 229,92 Euro netto pro Jahr) und die sehr geringe Rücklage ein. Alles andere sind Betriebskosten, Bankdarlehen oder ans Objekt gebundener EVB.

Wenn nach gut 10 Jahren erstmals eine Kaufoption genutzt werden kann, dann werden sehr wohl die geleisteten Zahlungen angerechnet. Bloß dass halt für die anteiligen Darlehensbeträge noch immer 90-95% der Anfangsnominale offen sind, weil in den ersten Jahren der Zinsanteil an der Annuität den Tilgungsanteil deutlich übersteigt.

Tatsächlich zu kritisieren ist, dass der potentielle Käufer allermeistens erst im zehnten Mietjahr den Kaufpreis der Wohnung erfährt und dass (das ist Sache des Gesetzgebers) neuere Mietkaufwohnungen nicht schon nach 10, sondern erst nach 20 jahren USt-frei gekauft werden können.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
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Re(5): Genossenschaftswohnung - Stark gestiegene Preise?
13.05.2018, 23:54:43
https://www.gbv.at/Page/View/4173  

Man löhnt halt brav jahrelang für die Rückzahlung des Kredites, und darf dann beim Fixpreismodell bestenfalls alles was man in der Zeit abbezahlt hat, noch einmal als Geschenk an die Genossenschaft überweisen - zumindest war das vor der letzten Reform noch so, jetzt würfelt dort wohl irgendwer einen neuen Preis, und das Finanzamt greift auch kräftig zu.

Mein Beispiel

Fixpreis meiner Wohnung ~180000, gebaut 2003, wär heuer noch zu kaufen. Vor der letzten Reform hätte ich nach 10 Jahren nicht ganz 30000€ bezahlt, und die offenen Kredite übernommen - leider grad nicht in fixer Anstellung d.h. die Bank wollte mich nicht, vier Jahre später  wollen sie jetzt gute 90000€, weil inzwischen die Inflationsrate -1% jährliche Verwohnung auf den Fixpreis draufgeschlagen wird, und weiterverkaufen darf man de Hütte plötzlich auch erst in 10 Jahren > ich hoffe es überlegt sich jeder, wie lange eine durchschnittliche Beziehung hält ;)

Der zweite Punkt, die monatlichen Kosten, aus ursprünglich ca. 500€ sind inzwischen 720€ geworden, das bei deutlich gesunkenen Zinsen, neue Genossenschaftswohnungen in der Größe mit Garten liegen jetzt locker über 1000€, und das sind schon geförderte Objekte. Die kleine Keule Vorsteuerabzug kommt da beim Kauf auch noch dazu > bei dem Modell ist es ja echt kaum noch lohnend, die Bude nach einer Dekade zu kaufen > jetzt ist mir auch klar, warum auch von den Genossenschaften fast nur noch Eigentum gebaut wird.

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Re(7): Genossenschaftswohnung - Stark gestiegene Preise?
16.05.2018, 00:35:48
Bei uns in OÖ hat das Wohnbaudarlehen 5-Jahressprünge bei der Tilgungsquote.


Das betrifft aber nur das Landesdarlehen, und das ist wieder nur ein relativ kleiner Teil vom gesamten Darlehen - so. ca. +20€ alle 5 Jahre. Nein, die Kosten steigen rundherum, Rücklagen, Gemeindeabgaben, Verwaltungskosten, die tolle Hausbetreuerin - wie so oft zahlt man hier doppelt,  weil die erste seit Jahren dauernd im Krankenstand ist, und der Ersatz auch von den Mietern bezahlt wird usw.  

Weiterverkauf wird jetzt schon im Kaufvertrag geregelt, und da verpflichtet man sich, für 10 Jahre nicht zu verkaufen, oder muss die Zustimmung der Genossenschaft einholen, die haben ein Vorkaufsrecht zum Fixpreis oder wollen den Differenzbetrag > auf den beim Kauf entstandenen Kosten für Grundbuch & Notar und der Grunderwerbssteuer bleibt man sitzen, und das auch für Wohnungen, wo das zum Zeitpunkt der Anmietung noch ganz anders geregelt war & beworben wurde.

Vorsteuerabzug betrifft nur neuere Wohnungen, das ist auch immer in den Verträgen verklausuliert - "Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorsteuerberichtigungszeitraum gem § 12 Abs. 10 Umsatzsteuergesetz idF des Stabilitätsgesetzes 2012 20 Jahre beträgt. Das Mitglied verpflichtet sich, alle daraus entstehenden Belastungen - also insbesondere die zu berichtigende Vorsteuer - zu tragen" - Früher war ein echter "Gewinn" für den Käufer, dass die Genossenschaft die Preise ohne 20% Umsatzsteuer gerechnet hat, und man die beim Kauf nach 10 Jahren auch nicht nachzahlen musste, das wurde geändert, und daher muss der Käufer jetzt diese Steuer zumindest anteilig zahlen > könnte man nur umgehen, in dem man die Wohnung nach 10 Jahren an die liebe Frau weitergibt, und die könnte sie nach weiteren 10 Jahren ohne Nachzahlung erwerben (das wurde scheinbar auch neu geregelt) > bringt aber nix, weil >> durchschnittliche Beziehungsdauer == Totalverlust

Der schnelle Weiterverkauf so einer relativ günstig erworbenen & wenn der Käufer das geförderte Landesdarlehen übernehmen durfte, auch für den Käufer leichter finanzierbaren Wohnung, ist jetzt kaum noch möglich, und nach 20 Jahren gibt´s dann schon die ersten teuren Reparaturen am Gebäude > die steigenden Betriebskosten schrecken Käufer ab und keiner will ein Renovierungsobjekt auf dem Stand von vor 20 Jahren. Früher war der Gewinn aus dem Verkauf der geförderten Genossenschaftswohnung oft ein beliebtes Körberlgeld für die Fertigstellung des Eigenheimes, in das die nicht mehr ganz Jungfamilie nach ca. dieser Zeit weitersiedelt.



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Re(7): Bitte nachdenken, bevor man kauft!!!
14.05.2018, 14:49:01
Eine gemeinnützige Genossenschaft hat kein Gewinn-Ziel. Sie ist per Definition
NON-Profit!

Schon wieder Blödsinn und Halbwissen. Glaubst Du Genossenschaften bekommen ihre Bau-Grundstücke teilweise in guten Lagen geschenkt? Glaubst Du Mitarbeiter in Genossenschaften die sehr oft auch die Hausverwaltung machen, arbeiten karitativ?

https://media.arbeiterkammer.at/PDF/Genossenschaftswohnungen.pdf

Zitat:
Jede Gemeinnützige Bauvereinigung – unabhängig davon, ob sie eine Genossenschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG) ist – unterliegt im Unterschied zu privaten (= nicht gemeinnützigen) Bauträgern dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).

Wenn gemeinnützige Bauvereinigungen zum Wohnungsbau öffentliche Förderungsmittel
verwenden, dann unterliegen sie noch zusätzlich den – je nach Bundesland
unterschiedlichen – Wohnbauförderungsvorschriften.
Im wesentlichen gilt für alle Mieter und Nutzungsberechtigten von Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen dieselbe Rechtslage, insbesondere auch hinsichtlich der Mietzinsbildung.

Genossenschaftliche Nutzung bei einer „echten“ gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft einerseits und Miete bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung in anderer Rechtsform ist also weitgehend
dasselbe; Unterschiede bestehen zB hinsichtlich der Mitbestimmung.
Gemäß dem WGG dürfen Gemeinnützige Bauvereinigungen nur beschränkt Gewinne machen. Sie müssen diese Gewinne auch wieder in Wohnbaumaßnahmen im Inland investieren.

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Re(13): Bitte nachdenken, bevor man kauft!!!
15.05.2018, 09:29:06
Manche Dinge ändern sich nie, hier z.B. das gepostete Links gar nicht gelesen werden. Tät alles oben im Link stehen, aber für dich kopiere ich es nochmals heraus:

Wie Sie in der Praxis vorgehen
Es wäre nach dem Gesetz zwar möglich, dass der Mieter dem Vermieter einfach einen nach eigenem Gutdünken verminderten Mietzins bezahlt. Dann riskiert der Mieter aber, vom Vermieter auf den vollen Mietzins und sogar auf Räumung geklagt zu werden. In diesem Verfahren wird dann darüber gestritten, ob der Mieter überhaupt oder in dem von ihm veranschlagten Ausmaß zur Mietzinsminderung berechtigt war.

Hat der Mieter etwa 50% der vorgeschriebenen Miete abgezogen und stellt das Gericht in einer solchen Mietzins- und Räumungsklage des Vermieters fest, dass die Mietzinsminderung nur 15% betrug, muss der Mieter raschest die noch offene Mietforderung bezahlen und vorbringen, dass ihn am Zahlungsrückstand - also an seiner Fehleinschätzung - kein grobes Verschulden trifft. Nur dann, wenn das Gericht zum Ergebnis kommt, dass kein grobes Verschulden des Mieters am Zahlungsrückstand bestand, wird die Räumungsklage abgewiesen.

Will sich ein Mieter dem Risiko einer Mietzins- und Räumungsklage nicht aussetzen, so sollte er den vorgeschriebenen Mietzins bezahlen, allerdings ausdrücklich unter Vorbehalt und seinerseits eine Klage gegen den Vermieter, auf Rückzahlung (eines Teils) des Mietzinses, einbringen.

Die AK empfiehlt folgende Vorgangsweise:
Der Mieter soll, wenn die Beeinträchtigung auftritt, der Hausverwaltung/dem Vermieter sofort diese Beeinträchtigung (den Schaden) schriftlich anzeigen und ihn zur Reparatur bzw zur Beseitigung der Beinträchtigung auffordern (sofern das möglich ist). In diesem Schreiben sollte man weiters darauf verweisen, dass bereits ab Beginn der Beeinträchtigung per Gesetz eine Mietzinsminderung zusteht. Zusätzlich sollte man unbedingt erklären, dass man die bereits zuviel bezahlte Miete zurückfordert und weitere Mietzahlungen nur unter Vorbehalt erfolgen.

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Re: Genossenschaftswohnung - Stark gestiegene Preise?
14.05.2018, 14:33:36
1.) du musst unterscheiden zwischen Genossenschaftswohnung und geförderte Mietwohnung.

2teres gibts mit Kaufoption (Eigengrund) oder ohne (zb Baurechtsgrund)

Danach musst unterscheiden ob es sich um einen gemeinnützigen Bauträger oder eben nicht handelt. Beides kann als Genossenschaft tituiert sein.

Weiters sind Förderung Sache des jeweiligen Landes, entsprechend kann NÖ nicht mit W nicht mit xyz gleichsetzen.

Welchen Mehrwert hat denn da noch eine Genossenschaftswohnung, wenn man das
selbe zahlt wie für eine normale Mietswohnung?


Wenn es eine geförderte Mietwohnung eines gemeinnützigen Bauträgers auf Eigengrund ist:

1.) die Kaufoption nach 10 Jahren, auf 5 Jahre durchgehender Mietdauer (Wien)
2.) das gebundene Kapital, jährlich um 1% abgewertet, dafür steuerlich geltend machbar
3.) die Auswahl der Mieter zu 2/3 über den Bauträger
4.) keine Befristung
5.) keine Einrichtung zu übernehmen
6.) überschaubare Betriebskosten
7.) Neubauten sind ein Anziehungspunkt für Familien des unteren Mittelstandes (aufgrund der Notwendigkeit der Eigenmittel als Untergrenze und gleichzeitig der Obergrenze des Haushaltseinkommens um förderungswürdig zu gelten) = Großteils normale Menschen, die sich langfristig niederlassen wollen.

Was dagegen spricht:

1.) nicht transparent Betriebskosten
2.) teils sehr schlechte Lage
3.) teils sehr billige Bauweise
4.) Auslaufannuitäten
5.) sehr schwer zu kriegen

pong
Satire erfordert Intelligenz beim Empfänger.
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