Re(7): Genossenschaftswohnung - Stark gestiegene Preise?
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Re(7): Genossenschaftswohnung - Stark gestiegene Preise?
16.05.2018, 00:35:48
Bei uns in OÖ hat das Wohnbaudarlehen 5-Jahressprünge bei der Tilgungsquote.


Das betrifft aber nur das Landesdarlehen, und das ist wieder nur ein relativ kleiner Teil vom gesamten Darlehen - so. ca. +20€ alle 5 Jahre. Nein, die Kosten steigen rundherum, Rücklagen, Gemeindeabgaben, Verwaltungskosten, die tolle Hausbetreuerin - wie so oft zahlt man hier doppelt,  weil die erste seit Jahren dauernd im Krankenstand ist, und der Ersatz auch von den Mietern bezahlt wird usw.  

Weiterverkauf wird jetzt schon im Kaufvertrag geregelt, und da verpflichtet man sich, für 10 Jahre nicht zu verkaufen, oder muss die Zustimmung der Genossenschaft einholen, die haben ein Vorkaufsrecht zum Fixpreis oder wollen den Differenzbetrag > auf den beim Kauf entstandenen Kosten für Grundbuch & Notar und der Grunderwerbssteuer bleibt man sitzen, und das auch für Wohnungen, wo das zum Zeitpunkt der Anmietung noch ganz anders geregelt war & beworben wurde.

Vorsteuerabzug betrifft nur neuere Wohnungen, das ist auch immer in den Verträgen verklausuliert - "Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorsteuerberichtigungszeitraum gem § 12 Abs. 10 Umsatzsteuergesetz idF des Stabilitätsgesetzes 2012 20 Jahre beträgt. Das Mitglied verpflichtet sich, alle daraus entstehenden Belastungen - also insbesondere die zu berichtigende Vorsteuer - zu tragen" - Früher war ein echter "Gewinn" für den Käufer, dass die Genossenschaft die Preise ohne 20% Umsatzsteuer gerechnet hat, und man die beim Kauf nach 10 Jahren auch nicht nachzahlen musste, das wurde geändert, und daher muss der Käufer jetzt diese Steuer zumindest anteilig zahlen > könnte man nur umgehen, in dem man die Wohnung nach 10 Jahren an die liebe Frau weitergibt, und die könnte sie nach weiteren 10 Jahren ohne Nachzahlung erwerben (das wurde scheinbar auch neu geregelt) > bringt aber nix, weil >> durchschnittliche Beziehungsdauer == Totalverlust

Der schnelle Weiterverkauf so einer relativ günstig erworbenen & wenn der Käufer das geförderte Landesdarlehen übernehmen durfte, auch für den Käufer leichter finanzierbaren Wohnung, ist jetzt kaum noch möglich, und nach 20 Jahren gibt´s dann schon die ersten teuren Reparaturen am Gebäude > die steigenden Betriebskosten schrecken Käufer ab und keiner will ein Renovierungsobjekt auf dem Stand von vor 20 Jahren. Früher war der Gewinn aus dem Verkauf der geförderten Genossenschaftswohnung oft ein beliebtes Körberlgeld für die Fertigstellung des Eigenheimes, in das die nicht mehr ganz Jungfamilie nach ca. dieser Zeit weitersiedelt.



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