Re(2): Unterlassungserklärung: Parken auf Privatgrund
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Unterlassungserklärung: Parken auf Privatgrund
31.08.2019, 11:16:25
Es ist was Juristisches, aber thematisch kommt es vermutlich real bei Autos am häufigsten vor, daher diese Gruppe.

Ein Freund (nein, es war wirklich nicht ich!) hat mir diese Woche ein anwaltliches Schreiben gezeigt, das er per Normalpost erhalten hat. Ihm wird vorgehalten, dass er im September 2018(!) an einer Stelle für einen Zeitraum von zumindest 40 Minuten seinen PKW auf einem Privatgrund abgestellt habe und dabei fotografiert worden sei. Der Freund bestreitet auch inhaltlich nicht, dass es so gewesens sein könnte.

Der Anwalt fordert nun die Retournierung einer beiliegenden Unterlassungserklärung und Überweisung über 200 Euro innerhalb recht kurzer Frist. Ob Zufall oder nicht, aber die Zahlungsfrist ist so bemessen, dass noch ein paar Tage Puffer bleibt bis sich der Vorfall das erste Mal jährt.


Das Grundsatzthema ist mir bekannt, da ich selber ab und zu einen Anwalt derartige Brieferl schreiben lasse. Allerdings kosten die "bei uns" nur ca. 135 Euro inkl. der 15,30 Euro für die Zulassungsauskunft. Und das Wichtigste: Da wir wegen Besitzstörung vorgehen, müsste die angedrohte Klage innerhalb 28 (oder 30) Tagen ab Kenntnis des Zulassungsbesitzers erfolgen.

Beim vorliegenden Fall irritiert mich, dass das RA-Schreiben erst über elf Monate nach dem Vorfall kommt und das Wort "Besitzstörung" darin nicht aufscheint (dafür wäre es ja wohl zu spät, außer der RA hat erst 11 Monate nach dem Vorfall die Zulassung abgefragt?).
EDIT: Es wird doch erwähnt, dass "der ruhige Besitz des Mandanten gestört" worden sei.

Er droht bei Nichtzahlung auch nicht explizit mit einer Besitzstörungsklage, sondern einer Unterlassungsklage.


So und da stehe ich jetzt hobbyjuristisch an: Bei Google.at finde ich durchaus beide Begriffe, also BS-Klage und U-Klage, nur der inhaltliche Unterschied und insbesondere die Fristenläufe kann ich nicht herauslesen für eine U-Klage, deren Inhalt nur darin besteht, dass der Freund künftig nicht mehr dort parken wird (was schon aufgrund der geographischen Entfernung, anderes Bundesland nicht der Fall sein wird).

Kennt sich da jemand besser aus, wie erwähnt mein Anwalt könnte es mir erklären, der ist aber bis zum geforderten Zahlungstermin nicht erreichbar.

WB.


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31.08.2019, 11:31 Uhr - Editiert von Weissbier, alte Version: hier
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Re(2): Unterlassungserklärung: Parken auf Privatgrund
31.08.2019, 20:19:55
Damit ist auch die "Unterlassungsklage" als eine Besitzstörungsklage, die nur
auf künftige Unterlassung dieser Störung gerichtet ist, im vorliegenden Fall eindeutig verfristet/präkludiert !!!

Aber gehe ich richtig davon aus, dass es keine konkret definierte Frist gibt? Angenommen der RA würde nicht wieder besseres (fachliches) Wissen agieren und deshalb innerhalb "seiner" 30-Tage-Frist schreiben, dann muss man annehmen, dass der Gestörte es gut 10 Monate unterlassen hat, den RA zur Verfolgung (inkl. Erhebung des Zulassungsbeistzers) zu beauftragen.

IANAL, sondern aus dem Bauch heraus: Besonders groß dürfte die Sorge des Gestörten nicht gewesen sein hinsichtlich Wiederholungsgefahr, zumal der Störer am Kennzeichen ersichtlich aus einem ganz anderen Bundesland kommt und es diese 10 Monate lang keinerlei weiteren Vorfälle gegeben hat mit DIESEM Auto (es dürfte sich um eine Art Wandergebet handeln, das grundsätzliche Ärgernis des Gestörten kann ich persönlich durchaus nachvollzehen).

Ich würde den Rechtsanwalt rotzfrech damit konfrontieren.

In welchem SInne (gerne per PM, die Conklusio poste ich dann hier im GHF)?

Die im Internet zu findende Empfehlung (durchaus aus fachlich fundierter Sicht) geht dahin, dass man eine schriftliche Unterlassungserklärung (mit exaktem Wortlaut des Unterlassungsgegenstandes) an den RA schickt, aber NICHT dessen Vordruck, der auch die Kostenanerkenntnis beinhaltet.

WB.

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