Re(7): Geländewagen blockiert Abfahrt aus Forststrasse
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Re(7): Geländewagen blockiert Abfahrt aus Forststrasse
27.04.2020, 18:36:45
Ich scheine alles falsch gemacht zu haben:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=11646

Eine Verwaltungsübertretung begeht ferner, wer unbefugt im Walde eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße befährt, Fahrzeuge abstellt,...
(§174 Forstgesetz 1975 Absatz 3 b)



... aber der Jäger eventuell auch einiges:

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Lvwg&Dokumentnummer=LVWGR_ST_20151110_LVwG_42_9_1953_2015_01

"Rechtssatz
Eine mit dem Verkehrszeichen „Allgemeines Fahrverbot“ erkennbar gesperrte Forststraße bleibt trotz einer zusätzlichen Abschrankung eine Straße mit öffentlichem Verkehr gemäß § 1 Abs 1 StVO 1960, wenn der Fußgängerverkehr keinen Beschränkungen unterworfen wird, weil ein durchschnittlich gelenkiger Mensch auf beiden Seiten des zweiteiligen Abschrankungstores seitlich vorbeigehen oder durch das Tor steigen kann. So wird durch ein beschildertes, auch für Radfahrer geltendes „Allgemeines Fahrverbot“ keineswegs zum Ausdruck gebracht, dass eine allgemeine Begehbarkeit nicht erwünscht (bzw. untersagt) ist. Da Forststraßen und Waldwege von jedem Fußgänger zu den gleichen Bedingungen benützt werden dürfen, sind sie „Straßen mit öffentlichem Verkehr“ (vgl. hiezu Dittrich der Anwendungsbereich der StVO, ZVR 1984, 353; Pürstl/Sommereder StVO, § 1, Anm. 3; OGH 11.05.2005, 7Ob73/05v). ..."

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