Re(7): Geländewagen blockiert Abfahrt aus Forststrasse
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Re(7): Geländewagen blockiert Abfahrt aus Forststrasse
28.04.2020, 20:02:23
Ja, aber darf ich nochmals nachfragen: wieso heißt es dann auf der page vom bmlrt:

https://www.bmlrt.gv.at/forst/wald-gesellschaft/verhalten_wald/radfahrenimwald.html

Verwaltungsübertretungen
Wird eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße unzulässiger Weise (mit dem Rad) befahren, ist mit € 730,- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen. Anderenfalls ist das unbefugte Radfahren im Wald mit bis zu € 150,- zu bestrafen.

Hätte ich da nicht eine Verwaltungsübertretung begangen? Die mir EUR 750 kosten könnte?

Wer kassiert die und wie?

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Im übrigen war das Forststrassenschild so klein dass man gar nicht von einer "gesperrten Forstrasse" nach Gesetz sprechen kann:


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010380

"(9) Soll die Unzulässigkeit des Befahrens einer Forststraße gekennzeichnet werden, so erfüllt die Verwendung einer Tafel mit einem Mindestdurchmesser von 40 cm (Abbildung 4 der Anlage) das Erfordernis der Erkennbarkeit einer Sperre im Sinne des § 174 Abs. 4 lit. b des Gesetzes."

Da würde ich dann nachmessen falls noch etwas kommt -- ich glaube nur wenige Forstrassenschilder haben tatsächlich mindestens 40 cm Durchmesser --  aber wie gesagt hat der Bauer das Befahren sowieso gegen Obulus von EUR 20 (nachträglich) erlaubt und uns auch den Schranken wieder geöffnet.

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