Re(3): Erbstrategie - Aktiva niedrig, Passiva zu hoch
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Erbstrategie - Aktiva niedrig, Passiva zu hoch
18.05.2020, 12:36:05
Hallo Leute,

Folgendes Szenario:

Vater verstorben, hat eine halbe Eigentumswohnung besessen, war selbständig, diverse Schulden bei der FA und ÖGK hinterlassen, diese sind höher als Wert der Wohnung. Keine Bankschulden.

Mutter verwitwet, besitzt die andere hälfte der Wohnung, will die Wohnung nicht verlieren, hat sich nichts zu schulden kommen lassen.. sind also nicht ihre Schulden sondern die des Ehemanns.

Sie waren seit 1985 verheiratet also keine Scheidung oder Trennung vor dem Tod.

Sohn hat die Bestattungskosten bezahlt, verzichtet liebendgern auf das Erbe sodass Mutter die Wohnung kriegt.

Außer der halben Wohnung gibt es nichts zu vererben. Die Wohnung unterliegt dem WEG und ist bereits ausbezahlt. Baujahr 2000.

Eine unbedingte Erberklärung kommt denke ich nicht in Frage.

Wenn Sie eine bedingte Erklärung abgibt dann kommt ein Gutachter in die Wohnung um den Wert zu ermitteln. Von dem Wert muss die Mutter 25% an die Verlassenschaft bezahlen sodass ihr die Wohnung überschrieben wird. So steht es zumindest im Gesetz.

Die Schulden sind ca. 15% höher als der Wert der ganzen Wohnung. Sie hat erspartes und könnte eine kleine Summe gleich an die Verlassenschaft überweisen und für den Rest Raten vereinbaren.

Ist das die billigste Lösung? Sie will auf garkein Fall die Wohnung verlieren.

Privatkonkurs auch keine Option weil sie die Schulden nicht verursacht hat und dies für sie auch sehr erniedrigend wäre und die Wohnung würde dann auch versteigert werden.

Was ist eurer Meinung nach die beste Strategie?

Vielen Dank

Antworten PM Alle Chronologisch
 
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Re(3): Erbstrategie - Aktiva niedrig, Passiva zu hoch
19.05.2020, 09:39:33
Die Verlassenschaft in Insolvenz gehen lassen ist also nicht dasselbe wie die
Insolvenz der Mutter?

NEIN!
"Konkurs" der Mutter ist NICHT dasselbe wie Konkurs des Vaters.
Der Vater ist pleite, also jetzt die Verlassenschaft. Die ist überschuldet, zukünftige Einkünfte kann es naturgemäß nicht mehr geben, also landet die "Verlassenschaft nach Max Mustermann" in der Ediktedatei. Und das wars.

Deine Mutter bekommt trotzdem den 1/2-Anteil des Vaters, von dem sie wiederum 1/2 des Verkehrswertes zahlen muß. In Summe also 25% des Wertes.
Ob sie das sofort oder in Raten zahlt ist dabei egal. Wobei die Ratenzahlung kein "Bitten" ist, sondern ein RECHT. Allerdings fallen dann Zinsen an.

  in etwa einem Jahr verkauft Sie die Wohnung und tilgt den Rest.

nein, bitte nicht, bzw vorher einen Steuerberater fragen, wegen der ImmoESt und den Befreiiungen davon
(2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte:
1. Aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b), wenn sie dem Veräußerer

a) ab der Anschaffung oder Herstellung (Fertigstellung) bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird oder

b) innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird.

Ich weiß NICHT, ob hier der Punkt b gleich von Anfang an greift, weil sie ja bisher nur die 1/2 Whg besessen hat. Aber nach 2J sollte es jedenfalls steuerfrei sein.

Meine Meinung: du entschlägst dich der Erbschaft, den Rest macht deine Mutter wie beschrieben. Die Verlassenschaft geht in Konkurs, die Gläubiger bekommen eine Quote. Und das wars.

Aber bitte wie immer: ich bin kein Anwalt, Notar oder Steuerberater, ich dilletiere nur ;-)

mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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