Re(8): Erbstrategie - Aktiva niedrig, Passiva zu hoch
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Erbstrategie - Aktiva niedrig, Passiva zu hoch
18.05.2020, 12:36:05
Hallo Leute,

Folgendes Szenario:

Vater verstorben, hat eine halbe Eigentumswohnung besessen, war selbständig, diverse Schulden bei der FA und ÖGK hinterlassen, diese sind höher als Wert der Wohnung. Keine Bankschulden.

Mutter verwitwet, besitzt die andere hälfte der Wohnung, will die Wohnung nicht verlieren, hat sich nichts zu schulden kommen lassen.. sind also nicht ihre Schulden sondern die des Ehemanns.

Sie waren seit 1985 verheiratet also keine Scheidung oder Trennung vor dem Tod.

Sohn hat die Bestattungskosten bezahlt, verzichtet liebendgern auf das Erbe sodass Mutter die Wohnung kriegt.

Außer der halben Wohnung gibt es nichts zu vererben. Die Wohnung unterliegt dem WEG und ist bereits ausbezahlt. Baujahr 2000.

Eine unbedingte Erberklärung kommt denke ich nicht in Frage.

Wenn Sie eine bedingte Erklärung abgibt dann kommt ein Gutachter in die Wohnung um den Wert zu ermitteln. Von dem Wert muss die Mutter 25% an die Verlassenschaft bezahlen sodass ihr die Wohnung überschrieben wird. So steht es zumindest im Gesetz.

Die Schulden sind ca. 15% höher als der Wert der ganzen Wohnung. Sie hat erspartes und könnte eine kleine Summe gleich an die Verlassenschaft überweisen und für den Rest Raten vereinbaren.

Ist das die billigste Lösung? Sie will auf garkein Fall die Wohnung verlieren.

Privatkonkurs auch keine Option weil sie die Schulden nicht verursacht hat und dies für sie auch sehr erniedrigend wäre und die Wohnung würde dann auch versteigert werden.

Was ist eurer Meinung nach die beste Strategie?

Vielen Dank

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.... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (kaufinator1 am 19.05.2020, 22:43:58)
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........
Re(8): Erbstrategie - Aktiva niedrig, Passiva zu hoch
21.05.2020, 08:38:45
natürlich mach ich die Prüfungen!
Ich will ja schließlich wissen, ob von den Sachen auch "was hängengeblieben" ist.

Die Zusatzkosten, ob da jetzt 50 oder 49 Prüfungen korrigiert werden müssen, dürfte sich in Grenzen halten.
Bei Seminaren, wo Mitarbeit benotet wird oder reinen Vorlesungen sind die Zusatzkosten sowieso NULL.
jetzt, wo keine VOs stattfinden und die Prüfungen nur mit Passierschein
(Asterix und Obelix lassen grüßen) ablegen darfst.

ich mach sowas grad und muß sagen: das ist die härteste VO, die ich bis jetzt von allen hatte. Normal kommt da jede Woche ein anderer Mensch aus der Praxis, präsentiert in 90min seine 20-60 Seiten Powerpoint, erzählt ein bissi was aus der Praxis (was nicht im Lehrbuch steht) und 2x im Semester gibts einen schriftlichen (free text) Test, der das in der Vorlesung gehörte (und eigentlich nur das) abprüft.

Jetzt bekomme ich jede Woche
das Powerpoint
dazu 20-80 Seiten aus einem Kommentar
2-5 OGH-Urteile
was in Summe zwischen 80 und über 200 Stoff ergibt
zum Durcharbeiten und darf jede Woche einen online-Test (multiple-choice) darüber ablegen.

Für mich geil, weil ich geh ja nicht wegen einer Note hin sondern um was zu lernen und mit den ganzen Urteilen und KOmmentarstellen ist das wesentlich detaillierteren und tiefergehenden Stoff, als es normal wäre. Also super.

Aber ich werde nie den Master of Legal Studies (MLS) zu meinem Namen hängen können *schluchz* |-D
(was mir völlig wurscht is)

mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


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