Re(10): Aktien - Verlustverrechnungstopf ins nächste Jahr mitnehmen oder nicht?
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Re(10): Aktien - Verlustverrechnungstopf ins nächste Jahr mitnehmen oder nicht?
14.01.2022, 18:57:09
Also jeder der über 31.000,-- Brutto verdient ist schon reich und soll 42% Steuer zahlen auf sämtliche Sparbuchzinsen, Dividenden, Aktienverkaufsgewinne", etc zahlen. Und wenn jemand sein Portfolio vor Pensionsantritt umschichten muss?

Außerdem wird normalerweise ja nur das Einkommen in einem Jahr besteuert. Wenn ich eine Aktie oder eine Immobilie kaufe und nach 20 Jahren verkaufe, wird derzeit massiv die inflation besteuert. Bei 2% Inflation (Ziel der EZB) ergibt das eine Steigerung der Preise von 46%. Bei einer vielleicht in den nächsten Jahren möglichen Inflation von 4% ergibt sich schon mehr als eine Verdoppelung der Preise. Das ist ein reiner Buchgewinn, warum soll es gerecht sein das zu versteuern. Real kann ich mir da nicht irgendetwas mehr kaufen.
Also wen heute 1l Milch 1€ kostet, dann kaufe ich um den Gegenwert von 1000€ sprich 1000l Milch Aktien und diese verkaufe ich 20 Jahre später. Bei einer Inflation von 4% kostet der Liter Milch dann 2.11€. Also wenn ich 2110€ für meine Aktien bekomme, könnte ich mir ohne Spesen zu berücksichtigen genau wieder 1000l Milch kaufen. Soll ich jetzt 1110€ Buchgewinn voll versteuern?

Derzeit waren Unternehmer und Angestellte in etwa gleich gestellt. Der Angestellte zahlte früher einen Spitzensteuersatz von 50% und hatte noch das steuerlich begünstigte Jahressechstel (Urlaub/Weihnachtsgeld), der Unternehmer zahlte zuerst 25% Köst und auf die übriggebliebenen 75% zahlte dieser nochmals 25% Kest also in Summe eine Steuerlast von ca. 43.75%.
Willst du die Köst komplett abschaffen? Oder wie soll sich das ausgehen?

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