Re(12): Aktien - Verlustverrechnungstopf ins nächste Jahr mitnehmen oder nicht?
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Re(12): Aktien - Verlustverrechnungstopf ins nächste Jahr mitnehmen oder nicht?
18.01.2022, 16:32:22
meine Fresse, du bist doch sonst kein vollkommener Idiot, aber hier machst du dich mit deinem gebetsmühlenartigen NAchplappern von Parteiprogrammen und Umverteilungsfantasien wieder mal zu einem.

Mein Vorschlag ist, ALLE Einkommensformen (Kapitaleinkünfte, Zinsen,
Erbschaften…) der Est zu unterwerfen

Es sind bereits ALLE Einkommensformen der Est unterworfen. Die (K)ESt ist, wie der Name bereits verrät, nur eine Sonderform der ESt und - oh Wunder - auch im EStG geregelt.

Erbschaften sind hingegenn wie Geschenke kein Einkommen, daher fällt dafür auch keine ESt an. Immobilienerbschaften sind inzwischen durch die Hintertür erbschaftsbesteuert, weil die Grunderwerbsteuer auf den Einheitswerten basiert und diese massivst (bis zum 30fachen) angehoben wurden.
Eine große Immobilie zu erben ist heute also DEUTLICH teurer als zu Zeiten, als es noch eine Erbschaftssteuer gab.
genau mit deiner Begründung würde ich die Kest zu Gunsten der Est auflassen. Denn die Armen zahlen ohnehin selten Est.

du willst die Est also zugunster der Est auflassen ;-)
Wie schon gesagt IST die KEST die EST und wer keine/kaum Est zahlt, zahlt auch jetzt schon keine KEST. Er braucht nur auf Regelbesteuerung optieren und zahlt nach Tarif. So einfach geht das.

Denn eigentlich ist die KESt ja exorbitant hoch: mit 27,5% auf bereits mit 25% KÖSt versteuerte Erträge ist das eine enorm hohe Flat-Tax von 45,63%. Und das ab dem 1. Euro.
Um auf so einen Grenzsteuersatz zu kommen muß man als Normalperson schon weit über 100k€ verdienen.
Aber du willst sie senken, weil das sozial wäre.
Kann man verstehen, muß man aber nicht.
Die Lazys etc trifft so eine Regelung hingegen herzhaft - wenn sie mit einer Abschleicher-Steuer kombiniert ist.

Lazy ist sicher der letzte, der es nötig hat, von mir verteidigt zu werden, aber ich MUSS dir widersprechen, weil es ist schon wieder Blödsinn, was du dir da zusammenträumst.
Wenn ein Steuerpflichter aus Ö wegzieht und hier Vermögen oder Einkünfte noch steuerverhangen sind, dann gibt es seit vielen Jahren eine Wegzugssteuer auf alles, was in Ö steuerpflichtig wäre, wenn man hier bliebe.
Warum ihn danach eine Ö-ESt auf Aktiengewinne treffen sollte, wenn er seinen (Haupt)Wohnsitz im Ausland hat, das verstehst dann wiederum nur du, aber kein normal denkender Mensch.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


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