Betriebskostenabrechnung Fragen
Geizhals » Forum » Finanzen » Betriebskostenabrechnung Fragen (36 Beiträge, 1011 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Betriebskostenabrechnung Fragen
01.07.2022, 09:05:10
Wir haben ja ein paar Betriebskostenauskenner im Forum wenn mich nicht alles täuscht (AVS;...)

Da mir gestern wieder die jährliche Abrechnung ins HAus geflattert ist, hätte ich ein paar Fragen:

*) lt . https://www.mietrechtsinfo.at/betriebskosten/betriebskostenabrechnung/  ist es nicht erlaubt bestimmte Posten in die Abrechnung zu packen

"Welche Nebenkosten dürfen nicht verrechnet werden?
Sie sollten darauf achten, was alles in Ihrer Betriebs­kosten­abrechnung für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Geschäftslokal enthalten ist. Vor allem unter dem Punkt „sonstiges“ verstecken Vermieter gern Nebenkosten, die durch den Rest der Miete bereits abgedeckt wurden. Beispielsweise dazu gehören Versicherungsprämien, wenn diese nicht von der Mehrheit der Mieter befürwortet wurde, Kosten für Reparaturen von Leitungen und Liften, die Bezahlung von Hausbesorgern, Inkasso- und Portokosten sowie Rechtsanwaltskosten.


Jetzt finden sich in unserer Abrechnung seit jeher die Posten
"Versicherung" (unter "angefallene Betriebskosten")
"Inkassospesen Wa-Kü etc" (ebenfalls unter "angefallene Betriebskosten")
Strom bzw Wartung des Liftes (unter "Angefallene Lifkosten")
"Lift" (unter "Angefallene Instandhaltungskosten")

in Summe macht das einen netten 5.stelligen Betrag aus.

Es handelt sich um einen Genossenschaftsbau aus dem Jahr 2012, Genossenschaft ist Gesiba.
Jetzt sollte man natürlich annehmen, dass die a) wissen was sie tun und b) sich an die geltende Rechtslage halten aber da der Verein ja im Endeffekt der Stadt Wien gehört, würde ich da nicht drauf wetten :-/

Kurzum: ist die von mir gefundene Information im Netzt korrekt? Kann man der BK-Abrechnung einer großen Genossenschaft grundsätzlich trauen? oder macht es Sinn die Abrechnung mal von einer Sachkundigen Person prüfen zu lassen (wer bietet sich an?)

Thx!

                        


          -------------------------------------------------------------------------------------------------
                                                  

                                                

                                                        
Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.
Re: Betriebskostenabrechnung Fragen
01.07.2022, 09:48:22
"Versicherung" (unter "angefallene Betriebskosten")

an sich OK. Kommt drauf an, was für eine Versicherung es im Detail ist. Feuer, Wasser, etc sind IMMER BK, aber eine Glasbruchversicherung ist zustimmungspflichtig
"Inkassospesen Wa-Kü etc" (ebenfalls unter "angefallene Betriebskosten")

Inkassospesen sind KEINE BK.
Aber um welche Summe gehts denn da?
Strom bzw Wartung des Liftes (unter "Angefallene Lifkosten")

Strom ist 100%ig BK
Bei der Wartung ist es schwieriger: was für eine Wartung? Echte Wartung ist BK, aber Reparatur nicht, die muß der Vermieter zahlen. Oft hast aber Pauschalwartungsverträge mit der Aufzugsfirma, die ALLES abdeckt.
Das wäre dann "in einem angemessenen Verhältnis" (=Gummiformulierung) in Wartung und Reparatur aufzutrennen und nur den Wartungsanteil als BK zu verrechnen. Üblich sind hier, je nach Alter des Liftes 60-80% Wartung und entsprechend 20-40% Reparaturanteil.
"Lift" (unter "Angefallene
Instandhaltungskosten")
das ist jetzt die Frage, was das sein soll?
Jetzt sollte man natürlich annehmen, dass die a) wissen was sie tun und b)
sich an die geltende Rechtslage halten aber da der Verein ja im Endeffekt der
Stadt Wien gehört, würde ich da nicht drauf wetten :-/

ich würde darauf wetten, daß sie wissen, wie es sein sollte und wie man Schweinereien schön verpackt.
Kann man der BK-Abrechnung einer großen Genossenschaft grundsätzlich trauen?

ich trau KEINEM, wenns um MEIN Geld geht.
macht es Sinn die Abrechnung mal von einer Sachkundigen Person prüfen zu
lassen (wer bietet sich an?)
in Wien: die Schlichtungsstelle, aka MA50. Recht formlos, gratis und doch sehr wirksam.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..
Re(2): Betriebskostenabrechnung Fragen
26.07.2022, 18:20:19
kurzes Update, da du ja sehr hilfreich warst :-) :
Ich habe jetzt von der Genossenschaft mal die Langfassung der Betriebs- und der Instandhaltungskosten bekommen (die Detaileinsicht bekomme ich nachdem ich jetzt ein Formular retourniert habe) und ich glaube, die MA50 wird definitiv von mir hören!

Da snd Posten drinnen, da stellts mir die Haare auf: "Miete" - die Genossenschaft zahlt in ihrem eigenen Gebäude Miete und verrechnet das an alle? "Feuerwehreinsätze"das sind Fehl- (also eigentlich Täuschungs-)alarme die immer wieder vorkommen und die nicht alle Mieter dann  bezahlen wie es aussieht. "Gutachten" - anscheinend verrechnen die Gutachten für einzelne Wohnungen an alle Mieter.

Auch ein Posten "Garagentor" findet sich. Generell: muss ich, wenn ich keinen Garagenplatz gemietet habe irgendwas für die Garage mitzahlen?

Im Standard war letztens ein Artikel zu BK (https://www.derstandard.at/story/2000137471823/geld-zurueck-warum-sich-ein-blick-auf-die-betriebskosten-lohnt ) und da steht zb: "Nicht alle Mieterinnen und Mieter müssen auch für den Aufzug bezahlen, etwa wer im EG wohnt..."

Analog hieße das ja, für meine Frage: Nein?!

Und "Brandschutz" - diese Kosten dürfen sie lt. obigem Artikel auch nicht verrechnen...

Ich warte jetzt gespannt auf die Detaileinsicht und besorg mir vorher schon mal Baldriantropfen!
                        


          -------------------------------------------------------------------------------------------------
                                                  

                                                

                                                        
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...
Re(3): Betriebskostenabrechnung Fragen
15.08.2022, 12:17:19
so, aber jetzt:
*) Notrufkommunikationsvertrag für die Aufzüge (9K)

An sich OK, das sind Teil der Lift-BK. Aber 9K dafür????????
*) Wartung Druckbelüftungsanlage (3K)

weiß ich nicht. Wenn das eine Notbelüftung für die Garage ist, wirds aber unstrittig Teil der Garagen-BK sein
*) 10 Jähriger tausch der feuerlöscher (2,5K)

ebenso.
*) Wartung Brandschutztüren (6K)

auch OK. Fraglich ist, ob die Höhe angemessen ist.
*) Serviceentgelt Brandmeldeanlage (12K)

OK, aber die HÖHE? Woraus besteht da das Service genau? Und ist das vielleicht ein Vollwartungsvertrag? (mehr dazu beim Aufzug)
*) Gutachten über die eletroanlagen (5K)

DAS glaube ich nicht. Wie soll das 5K kosten? Ein E-Befund für eine Wohnung wäre OK (GLAUBE ICH, weil da gilt das WGG und in dem kenn ich mich nicht so gut aus wie im MRG. Im WGG wären aber Renovierungskosten AFAIK Betriebskosten). Aber 1 Whg kostet nicht so viel (bei weitem nicht). Also was wird da überprüft? 20 Wohnungen? Jährlich? Wozu?
*) Wartung Aufzüge (Excellence All-In - Vollwartungsvertrag) (33K)

das 100%ig FALSCH. Vollwartung bedeutet, daß Wartung UND Reparaturen damit abgegolten sind. Also quasi all-in-Vertrag. Das ist aber unzulässig, weil die reine Wartung gehört in die BK, die Reparaturen gehören aber dem Hausherrn. Das wird meist %-mässig aufgetrennt, also 60/40 oder 80/20, je nach Alter und Zustandes der Liftanlage (wobei der Wartungsanteil immer überwiegt)
*) Wartung Garagentor (ich nutze zB. die Garage nicht) (1K)
das ist egal. Im WGG erfolgt die Aufteilung IMMER auf alle, egal ob sie es benutzen (können) oder nicht.
Hatte den Fall einer Freundin: Wohnblocks in einer Abrechnungseinheit, aber man konnte nicht in die anderen Blöcke rein. Also eigentlich wie 9 völlig getrennte Häuser.
die HV hat die Gartenpflege, die Renovierung der Spielplätze auf ALLE verteilt. aber meine Freundin konnte die gar nicht nutzen. Trotzdem: Das war richtig.
Aber nur 2 der 9 Blöcke hatten einen Lift. Den haben sie aber nur den 2 Blöcken verrechnet, die ihn auch benutzt haben. Das mußte aber auch auf alle 9 verteilt werden. Das und ein paar andere Schweinereien und meine Freundin bekommt jetzt jährlich mehrere 100€ von der HV zurück.
Es wäre also auch gut, wenn du bei jeder Position der BK-Abrechnung schaust, wie der Verteilungsschlüssel ausschaut!
*) Sanierung der Außenbeleuchtung ("Es konnte festgestellt werden, dass kein
funktionierender Fehlerschutz vorhanden ist und die Ausschaltbedingung nicht
eingehalten ist") (4K)

ich glaube nicht, daß das OK ist. Das klingt sehr nach Reparatur. Ein einfacher Austausch von Lampen wäre OK, aber das klingt nach Umbau/Verbesserung. Und damit NICHT BK!

Wennst jetzt an die MA50 schreibst:

An die
MA 50 der Stadt Wien - Schlichtungsstelle
Muthgasse 62
1190 Wien

Per Mail an: ks@ma50.wien.gv.at


Betrifft:

Überprüfung der Betriebskostenabrechnung gem. §§ 21 ff Mietrechtsgesetz in Verbindung mit § 37 ff MRG

Antragsteller: Max Mustermann

1160 Wien

Antragsgegner: Mietenhai Gesellschaft mbH

1000 Wien


Ich bin Mieter im Haus der Antragsgegnerin 1160, Mustergasse 1/Top1

A N T R A G
gemäß §§ 21 ff MRG in Verbindung mit § 37 MRG


In den Betriebskostenabrechnungen habe ich folgende Posten aufgefunden, die meiner Ansicht nach unrichtig abgerechnet wurden:
---------------------------------------
Jetzt führst ALLES auf, Punkt für Punkt, was dir auch nur komisch vorkommt.
Also zum Beispiel für die E-ANLAGEN:
----------------------------------------------
Gutachten über die eletroanlagen (5K). Hier werden 5K als BK verrechnet. Für mich ist weder ersichtlich, welche Leistung hier konkret erbracht wurde, noch warum es sich hierbei um Betriebskosten handeln soll, da diese Leistung nicht im Betriebskostenkatalog des §21 enthalten ist. Diese Kosten werden dem Grunde und der Höhe nach bestritten.

Aufzugskosten:
ein Vollwartungsvertrag inkludiert auch die Kosten von Reparaturen. Diese stellen aber keine Betriebskosten dar, sondern sind durch den Eigentümer zu tragen. Diese Vollwartungskosten sind prinzipiell kein Teil der BK und werden dem Grunde und der Höhe, die Kosten des Wartungsanteiles der Höhe nach bestritten.
--------------------------------------
und so weiter.
Wenn es als BK zulässig ist, bestreitest nur die Höhe, wenn du dir unsicher bist, ob das überhaupt BK sind, bestreitest Grund und Höhe. Die MA50 sagt dann schon, ob das grundsätzlich OK ist oder nicht.

Der Schlußsatz deines Schreibens lautet dann:
--------------------------
Ich stelle daher den Antrag, die Schlichtungsstelle möge entscheiden, dass durch Vorschreibung der oben angeführten Betriebskostenposten das gesetzliche Zinsausmaß überschritten wurde, und dem Antragsgegner auftragen, die zu viel bezahlten Beträge samt gesetzlichen Zinsen bei sonstiger Exekution an mich zurückzuerstatten.


Mit freundlichen Grüßen
------------------------------------------------------

Die BK-Abrechnung und alle sonstigen Unterlagen, die du dazu hast, schickst als attachment mit. Und dann abwarten ...

viel Erfolg!


mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
....
Re(4): Betriebskostenabrechnung Fragen
15.08.2022, 12:34:23
Super, danke dir!!!

Dann werde ich mich auf die Liftkosten fokussieren (die sind ja eh der größte Punkt)

     *) Serviceentgelt Brandmeldeanlage (12K)
OK, aber die HÖHE? Woraus besteht da das Service genau? Und ist das vielleicht
ein Vollwartungsvertrag? (mehr dazu beim Aufzug)


lt Rechnung: Serviceentgelt 779,53 Monatlich"
Es sind, das darf man aber nicht verschweigen, auch 8 Stiegen mit ebensovielen Aufzügen in der Anlage
+ es ist Siemens !:-)

  Ein E-Befund für eine Wohnung wäre OK (GLAUBE ICH, weil da gilt das WGG und
in dem kenn ich mich nicht so gut aus wie im MRG. Im WGG wären aber
Renovierungskosten AFAIK Betriebskosten). Aber 1 Whg kostet nicht so viel (bei
weitem nicht). Also was wird da überprüft? 20 Wohnungen? Jährlich? Wozu?



Bei dem Gutachten ging es anscheinend um alle allgemeinen E-Anlagen. Au derr Rechnung steht:
"Überprüfung des konsensmäßigen Zustandes der allgemeinen Einrichtungen Schwerpunkt Rechts- und Gebäiudesicherheit"

Wennst jetzt an die MA50 schreibst:


dh. ich muss meine Einwände nicht vorher mit der Genossenschaft diskutieren?

Weil lt. Infotext bei der MA50:

"Präklusion

Eine behördliche Überprüfungsmöglichkeit einer Betriebskostenabrechnung im WGG Bereich ist daran geknüpft, dass binnen 6 Monaten ab der Legung der Betriebskostenabrechnung begründete Einwendungen gegen die in der Abrechnung enthaltenen Verrechnungspositionen erhoben wurden.

Die Einwendungen müssen der VermieterInnenseite gegenüber innerhalb dieses Zeitraumes zugekommen sein. Schriftlichkeit ist nicht zwingend vorgesehen, aber zum Nachweis hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Einwendungserhebung als auch hinsichtlich des Nachweises, dass die erhobenen Einwendungen ausreichend begründet wurden, dringend anzuraten."

auch bei den nötigen Dokumenten ist das angeführt:
"    Kopie des Miet- oder Nutzungsvertrags
    Kopie der Abrechnung über die Betriebskosten des jeweiligen Jahres
   Schriftverkehr hinsichtlich getätigter Einwendungen gegen die Abrechnung (sofern vorhanden)

In jedem Fall werde ich mal mein Glück probieren und mehr als das sich ncihts zurückbekomme kann ja nicht passieren...
                        


          -------------------------------------------------------------------------------------------------
                                                  

                                                

                                                        
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung