Re(4): Betriebskostenabrechnung Fragen
Geizhals » Forum » Finanzen » Betriebskostenabrechnung Fragen (36 Beiträge, 1102 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Betriebskostenabrechnung Fragen
01.07.2022, 09:05:10
Wir haben ja ein paar Betriebskostenauskenner im Forum wenn mich nicht alles täuscht (AVS;...)

Da mir gestern wieder die jährliche Abrechnung ins HAus geflattert ist, hätte ich ein paar Fragen:

*) lt . https://www.mietrechtsinfo.at/betriebskosten/betriebskostenabrechnung/  ist es nicht erlaubt bestimmte Posten in die Abrechnung zu packen

"Welche Nebenkosten dürfen nicht verrechnet werden?
Sie sollten darauf achten, was alles in Ihrer Betriebs­kosten­abrechnung für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Geschäftslokal enthalten ist. Vor allem unter dem Punkt „sonstiges“ verstecken Vermieter gern Nebenkosten, die durch den Rest der Miete bereits abgedeckt wurden. Beispielsweise dazu gehören Versicherungsprämien, wenn diese nicht von der Mehrheit der Mieter befürwortet wurde, Kosten für Reparaturen von Leitungen und Liften, die Bezahlung von Hausbesorgern, Inkasso- und Portokosten sowie Rechtsanwaltskosten.


Jetzt finden sich in unserer Abrechnung seit jeher die Posten
"Versicherung" (unter "angefallene Betriebskosten")
"Inkassospesen Wa-Kü etc" (ebenfalls unter "angefallene Betriebskosten")
Strom bzw Wartung des Liftes (unter "Angefallene Lifkosten")
"Lift" (unter "Angefallene Instandhaltungskosten")

in Summe macht das einen netten 5.stelligen Betrag aus.

Es handelt sich um einen Genossenschaftsbau aus dem Jahr 2012, Genossenschaft ist Gesiba.
Jetzt sollte man natürlich annehmen, dass die a) wissen was sie tun und b) sich an die geltende Rechtslage halten aber da der Verein ja im Endeffekt der Stadt Wien gehört, würde ich da nicht drauf wetten :-/

Kurzum: ist die von mir gefundene Information im Netzt korrekt? Kann man der BK-Abrechnung einer großen Genossenschaft grundsätzlich trauen? oder macht es Sinn die Abrechnung mal von einer Sachkundigen Person prüfen zu lassen (wer bietet sich an?)

Thx!

                        


          -------------------------------------------------------------------------------------------------
                                                  

                                                

                                                        
Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.  Re: Betriebskostenabrechnung Fragen
 (AVS_reloaded am 01.07.2022, 09:48:22)
.......  Re(7): Betriebskostenabrechnung Fragen  (KiLL0R am 15.08.2022, 11:07:07)
...  Re(3): Betriebskostenabrechnung Fragen  (KiLL0R am 15.08.2022, 11:04:51)
.....  Re(5): Betriebskostenabrechnung Fragen  (TuxTux am 26.07.2022, 18:51:43)
.......  Re(7): Betriebskostenabrechnung Fragen  (TuxTux am 26.07.2022, 18:53:48)
.........  Re(9): Betriebskostenabrechnung Fragen  (TuxTux am 27.07.2022, 08:19:04)
....
Re(4): Betriebskostenabrechnung Fragen
15.08.2022, 12:34:23
Super, danke dir!!!

Dann werde ich mich auf die Liftkosten fokussieren (die sind ja eh der größte Punkt)

     *) Serviceentgelt Brandmeldeanlage (12K)
OK, aber die HÖHE? Woraus besteht da das Service genau? Und ist das vielleicht
ein Vollwartungsvertrag? (mehr dazu beim Aufzug)


lt Rechnung: Serviceentgelt 779,53 Monatlich"
Es sind, das darf man aber nicht verschweigen, auch 8 Stiegen mit ebensovielen Aufzügen in der Anlage
+ es ist Siemens !:-)

  Ein E-Befund für eine Wohnung wäre OK (GLAUBE ICH, weil da gilt das WGG und
in dem kenn ich mich nicht so gut aus wie im MRG. Im WGG wären aber
Renovierungskosten AFAIK Betriebskosten). Aber 1 Whg kostet nicht so viel (bei
weitem nicht). Also was wird da überprüft? 20 Wohnungen? Jährlich? Wozu?



Bei dem Gutachten ging es anscheinend um alle allgemeinen E-Anlagen. Au derr Rechnung steht:
"Überprüfung des konsensmäßigen Zustandes der allgemeinen Einrichtungen Schwerpunkt Rechts- und Gebäiudesicherheit"

Wennst jetzt an die MA50 schreibst:


dh. ich muss meine Einwände nicht vorher mit der Genossenschaft diskutieren?

Weil lt. Infotext bei der MA50:

"Präklusion

Eine behördliche Überprüfungsmöglichkeit einer Betriebskostenabrechnung im WGG Bereich ist daran geknüpft, dass binnen 6 Monaten ab der Legung der Betriebskostenabrechnung begründete Einwendungen gegen die in der Abrechnung enthaltenen Verrechnungspositionen erhoben wurden.

Die Einwendungen müssen der VermieterInnenseite gegenüber innerhalb dieses Zeitraumes zugekommen sein. Schriftlichkeit ist nicht zwingend vorgesehen, aber zum Nachweis hinsichtlich der Rechtzeitigkeit der Einwendungserhebung als auch hinsichtlich des Nachweises, dass die erhobenen Einwendungen ausreichend begründet wurden, dringend anzuraten."

auch bei den nötigen Dokumenten ist das angeführt:
"    Kopie des Miet- oder Nutzungsvertrags
    Kopie der Abrechnung über die Betriebskosten des jeweiligen Jahres
   Schriftverkehr hinsichtlich getätigter Einwendungen gegen die Abrechnung (sofern vorhanden)

In jedem Fall werde ich mal mein Glück probieren und mehr als das sich ncihts zurückbekomme kann ja nicht passieren...
                        


          -------------------------------------------------------------------------------------------------
                                                  

                                                

                                                        
Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.  Re: Betriebskostenabrechnung Fragen  (kracker am 27.07.2022, 17:19:26)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung