Re: Betriebskostenabrechnung Fragen
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Betriebskostenabrechnung Fragen
01.07.2022, 09:05:10
Wir haben ja ein paar Betriebskostenauskenner im Forum wenn mich nicht alles täuscht (AVS;...)

Da mir gestern wieder die jährliche Abrechnung ins HAus geflattert ist, hätte ich ein paar Fragen:

*) lt . https://www.mietrechtsinfo.at/betriebskosten/betriebskostenabrechnung/  ist es nicht erlaubt bestimmte Posten in die Abrechnung zu packen

"Welche Nebenkosten dürfen nicht verrechnet werden?
Sie sollten darauf achten, was alles in Ihrer Betriebs­kosten­abrechnung für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Geschäftslokal enthalten ist. Vor allem unter dem Punkt „sonstiges“ verstecken Vermieter gern Nebenkosten, die durch den Rest der Miete bereits abgedeckt wurden. Beispielsweise dazu gehören Versicherungsprämien, wenn diese nicht von der Mehrheit der Mieter befürwortet wurde, Kosten für Reparaturen von Leitungen und Liften, die Bezahlung von Hausbesorgern, Inkasso- und Portokosten sowie Rechtsanwaltskosten.


Jetzt finden sich in unserer Abrechnung seit jeher die Posten
"Versicherung" (unter "angefallene Betriebskosten")
"Inkassospesen Wa-Kü etc" (ebenfalls unter "angefallene Betriebskosten")
Strom bzw Wartung des Liftes (unter "Angefallene Lifkosten")
"Lift" (unter "Angefallene Instandhaltungskosten")

in Summe macht das einen netten 5.stelligen Betrag aus.

Es handelt sich um einen Genossenschaftsbau aus dem Jahr 2012, Genossenschaft ist Gesiba.
Jetzt sollte man natürlich annehmen, dass die a) wissen was sie tun und b) sich an die geltende Rechtslage halten aber da der Verein ja im Endeffekt der Stadt Wien gehört, würde ich da nicht drauf wetten :-/

Kurzum: ist die von mir gefundene Information im Netzt korrekt? Kann man der BK-Abrechnung einer großen Genossenschaft grundsätzlich trauen? oder macht es Sinn die Abrechnung mal von einer Sachkundigen Person prüfen zu lassen (wer bietet sich an?)

Thx!

                        


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Re: Betriebskostenabrechnung Fragen
01.07.2022, 09:48:22
"Versicherung" (unter "angefallene Betriebskosten")

an sich OK. Kommt drauf an, was für eine Versicherung es im Detail ist. Feuer, Wasser, etc sind IMMER BK, aber eine Glasbruchversicherung ist zustimmungspflichtig
"Inkassospesen Wa-Kü etc" (ebenfalls unter "angefallene Betriebskosten")

Inkassospesen sind KEINE BK.
Aber um welche Summe gehts denn da?
Strom bzw Wartung des Liftes (unter "Angefallene Lifkosten")

Strom ist 100%ig BK
Bei der Wartung ist es schwieriger: was für eine Wartung? Echte Wartung ist BK, aber Reparatur nicht, die muß der Vermieter zahlen. Oft hast aber Pauschalwartungsverträge mit der Aufzugsfirma, die ALLES abdeckt.
Das wäre dann "in einem angemessenen Verhältnis" (=Gummiformulierung) in Wartung und Reparatur aufzutrennen und nur den Wartungsanteil als BK zu verrechnen. Üblich sind hier, je nach Alter des Liftes 60-80% Wartung und entsprechend 20-40% Reparaturanteil.
"Lift" (unter "Angefallene
Instandhaltungskosten")
das ist jetzt die Frage, was das sein soll?
Jetzt sollte man natürlich annehmen, dass die a) wissen was sie tun und b)
sich an die geltende Rechtslage halten aber da der Verein ja im Endeffekt der
Stadt Wien gehört, würde ich da nicht drauf wetten :-/

ich würde darauf wetten, daß sie wissen, wie es sein sollte und wie man Schweinereien schön verpackt.
Kann man der BK-Abrechnung einer großen Genossenschaft grundsätzlich trauen?

ich trau KEINEM, wenns um MEIN Geld geht.
macht es Sinn die Abrechnung mal von einer Sachkundigen Person prüfen zu
lassen (wer bietet sich an?)
in Wien: die Schlichtungsstelle, aka MA50. Recht formlos, gratis und doch sehr wirksam.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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