Re: Fehlende Parifizierung bei Wohnung
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.  Re: Fehlende Parifizierung bei Wohnung  (soul am 24.12.2023, 22:43:25)
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Re: Fehlende Parifizierung bei Wohnung
25.12.2023, 12:07:53
Wahnsinn, wieviel gefährliches Halbwissen und echter Blödsinn hier in dem fred steht.

OK, die Thematik ist extrem komplex und man könnte mit Erklärungen dazu ganze Bibliotheken füllen, aber ich versuchs mal ganz einfach.

Also mal grundsätzlich:

Wenn du eine Wohnung kaufst, dann kaufst du IMMER einen definierten Anteil an der Liegenschaft. Also Hausnummer 82/820, wenn du 82m² kaufst und es 10 Wohnung á 82m² = 820m² gibt.

Das ist aber die einzige und letzte Gemeinsamkeit zwischen schlichtem Miteigentum (also einem einfachen Hausanteil ohne Parifizierung) und einer parifizierten ETW.

zuerst zum Miteigentum:
Du bist dann Minderheiteneigentümer einer Immobilie. Ohne gesondertem Nutzungsrecht. Das "Recht" an "deiner" Wohnung ist nur ein scheinbares, weil es nicht exklusiv ist.
Außerdem bist du immer von einer Teilungsklage bedroht, die JEDER andere, auch nur Minderheiteneigentümer einbringen kann. Die ist zwar weniger gefährlich als sie klingt, weil gerade bei einem Haus ist eine Naturteilung ja wirklich einfach (=jeder bekommt als Eigentum seinen Anteil, den er jetzt schon hat). Im Prinzip ist das dann eine Zwangsparifizierung durchs Gericht.
Rein theoretisch könnte eine Teilungsklage auch zur Zwangsversteigerung des zu teilenden Gegenstandes führen. Dann währst du (gegen Anteil am Versteigerungserlös) deinen Anteil los. Aber das ist wie gesagt rein theoretisch, Liegenschaften werden, wenn irgendwie möglich immer real geteilt.

Rechtlich bist du mit deinem Anteil schlichter Miteigentümer und unterliegst den Bestimmungen des ABGB. Auch was die Findung von Mehrheiten angeht, also 50%+1 oder einstimmig. Mietrechtlich unterliegst du dem MRG in der jeweils gegebenen Anwendbarkeit.


Jetzt zur parifizierten ETW:
Hier hast du ebenfalls einen 82/820tel-Anteil am Ganzen, aber diesmal mit einem grundbücherlich verbrieften Alleinnutzungsrecht an (jetzt wirklich) DEINER Wohnung. Egal, was andere Eigentümer mit ihren ANteilen machen, verkaufen, verschenken, in Konkurs gehen, völlig egal: DEINE Wohnung wird IMMER dir gehören, und NUR DIR.

Außerdem gibt es bei Parifizierung zwingend einen Wohnungseigentumvertrag. Da steht ALLES drinnen, was dein Eigentum, deine Rechte und Pflichten umfaßt. Daher genau lesen und prüfen. Da steht auch drinnen, wem die KFZ-Abstellplätze im Hof gehören und eben keinem (Allgemeingut). Ob jeder für alle Fenster und Türen verantwortlich ist oder jeden Eigentümer für seine in seinem Eigentumsbereich. Und, und,. und, ...

Rechtlich gilt für dich das WEG. Mit allen nach wie vor vorhandenen Tücken und Fallen, aber auch mit den darin vorgesehenen Erleichterungen zur Mehrheitsfindung (zB vereinfachte Mehrheiten und der Zustimmungsfiktion bei Stimmenthaltung)

Zusammenfassung: welches Risiko du hast? Vom Blick aufs Eigentum her eher wenig, denn die Wohnung wird dir jedenfalls bleiben. Verkaufen kannst sie aber kaum, wenn du nur einen Minderheitenanteil hast. Denn nur bescherte kaufen sowas.
Weil die Risiken sind: viel Ärger! Ja, schön, wenn beabsichtigt ist, irgendwann zu parifizieren. Aber wer garantiert, wann das sein wird? Natürlich: auch du kannst ne Teilungsklage anzetteln und so deine ETW "erzwingen", aber das dauert mitunter lang, kostet ne Menge Kohle und kostet vor allem viele Nerven.
Daher mein Rat: wenn du eine ETW willst, dann kauf eine. Und keinen Minderheitenanteil. Außer, es ist extrem billig und etwas Aufregung in deinem Leben ist dir angenehm.

Ach ja: steuerlich wurde schon erwähnt. Befreiung von der ImmoEST gibts nur für ETWs, nicht Hausanteile. Wenn der Anteil aber parifiziert wird, fällt die dann geschaffene ETW aber wieder unter die Befreiungsregel. Das nur am Rand.

bei konkreten Fragen: einfach nachfragen ;-) Ist etwas schwierig, da einfach "ins Blaue" was zu raten.


mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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