Re(3): Fehlende Parifizierung bei Wohnung
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.  Re: Fehlende Parifizierung bei Wohnung  (soul am 24.12.2023, 22:43:25)
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Re(3): Fehlende Parifizierung bei Wohnung
26.12.2023, 12:38:17
     Du bist dann Minderheiteneigentümer einer Immobilie. Ohne gesondertem
    Nutzungsrecht. Das "Recht" an "deiner" Wohnung ist nur ein scheinbares,
weil
    es nicht exklusiv ist
Was würde das im Konkreten heissen bzw. wie wirkt es sich konkret aus?

abstraktes Beispiel: Du und einem 2 gehört ein kleines Haus. Du wohnst unten, der andere im oberen Stock. Dazu gibts eine Nutzungsvereinbarung. Der andere verkauft seinen Anteil. Der neue Eigentümer sitzt aber im Rollstuhl und will, um den Garten genießen zu können, lieber unten wohnen und sich die Stiegen sparen. Er kündigt die Nutzungsvereinbarung und zwingt dich mit Hilfe des Gerichtes in den Oberstock zu ziehen-. Oder er macht Teilungsklage und bringt das Haus zur Versteigerung, wo er dann deine Hälfte kauft.
Sprich, eine Teilungsklage könnte hier einen Verkauf erzwingen mit offenem
Erlös? Was könnte eine Teilungsklage sonst erwirken?
nein. Bei deinem Wohnhaus kommt es nicht zum Verkauf (Versteigerung), sondern zur Realzteilung. Aus jeder Wohnung wird eine Wohneinheit und diese Einheiten werden dann unter den Besitzern aufgeteilt.
     Verkaufen kannst sie aber kaum, wenn du nur einen Minderheitenanteil hast
Weil ich nicht darf bzw. die Einwilligung aller anderen Eigentümer bedürfte,
oder weil es niemand kaufen würde?
nein, Einwilligungen brauchst du nicht, aber kein vernünftiger Mensch kauft einen 5 oder 10% Anteil eines Hauses im schlichten Miteigentum.
     Denn nur bescherte kaufen sowas
Womit sich die Frage ob ich so ein Objekt kaufen sollte, eigentlich selbst
beantwortet, wenn ich das richtig verstehe.
jein. Wenn der Preis stimmt, kann man alles kaufen. Es muß halt nur klar sein, daß in Zukunft noch ne Menge rechtliche Hürden auf einen zukommen. Hürden, die auch Kosten verursachen.
     Natürlich: auch du kannst ne Teilungsklage anzetteln und so deine ETW
    "erzwingen"
Würde damit das Objekt nicht zwangsversteigert oder jeder bekäme einen Anteil?
NEIN, da erfolgt Realteilung. Das hab ich jetzt schon 3x beschrieben ;-)
     Außer, es ist extrem billig und etwas Aufregung in deinem Leben ist dir
angenehm.
Das Objekt wäre an sich günstiger, wobei "extrem billig" natürlich noch immer
relativ
ist.
wie gesagt: wenn der Preis paßt, warum nicht? Nur wenn eh klar ist, daß parifiziert werden soll: warum wurde es noch nicht gemacht? Wer oder was spricht dagegen? Ist das ein Neubau? Oder Altbau? Wo vielleicht die Pläne deutlich vom IST abweichen? Dann brauchst Gutachter, nachträgliche Genehmigungen/Eintragen usw.
Jedenfalls brauchst ein Nutzwertgutachten, ein Wohnungseigentumsvertrag, no na die Unterschriften ALLER Mitbesitzer, usw. Das kostet, Zeit UND Geld. Wenns einem das wert ist bzw in den niedrigeren Kaufpreis eingepreist ist, dann ist es OK.

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolph Putler!


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