Re(5): Ätzender Service - Ware bis heute nicht da - nie wieder Mindfactory!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Re(5): Ätzender Service - Ware bis heute nicht da - nie wieder Mindfactory!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
08.12.2002, 16:39:17
Ich finde solche Diskussionen so übel wieder nicht. Meist kommt der eine oder andere Vorschlag, der wiederum meinen Kunden nützen mag. :-)

Es geht hier schließlich darum, das der Kunde bei Vorkasse (nicht nur bei MF) die Versandkosten spart, aber deswegen nicht ewig auf seine Ware warten muß, weil in der Zwischenzeit (bis das Geld eingegangen ist) die Lager leer sind!

Ja, genau darum geht es! Und darum, dass zu diesem Behufe die (noch vorhandene) Ware bis zum Zahlungseingang (der oftmals gar nie erfolgt), bereit gehalten werden muss. Danach bitte wieder in meinem/Deinem Posting oben weiterlesen. ;-)

Dein Vorschlag nämlich ist zwar auf den ersten Blick bestechend, auf den zweiten Blick allerdings nur bei enormem Glauben an die Menschheit umsetzbar. Das möchte ich schon etwas näher beleuchten:

Wäre doch, nicht nur für MF, eine Überlegung wert,  den Überweisungsauftrag (als Überweisungsbestätigung) zugemailt (oder gefaxt) zu bekommen, dann die Ware losschicken!

Dir als schlichtem Computeranwender wird es ebenso wie mir als Grafik-Profi gelingen, "passende" Überweisungsbestätigungen in beliebiger Menge, sozusagen nach Lust und Laune, zu produzieren. Dazu brauchst heute kaum mehr einen Scanner, das geht auch schon ohne. ;-)

Weiters ist Deine "Überweisungsbestätigung" ja keinesfalls eine solche. Es ist - wenn überhaupt echt - nichts als der Beleg, dass ein Überweisungsauftrag bei der Bank abgegeben wurde. Nicht, dass dieser auch durchgeführt wurde, würde oder überhaupt werden könnte.

Heute las ich in einer Tageszeitung (Standard oder Kurier), dass die schlechte Zahlungsmoral vor allem und vermehrt bei junge Menschen, die entweder schon schwer verschuldet sind, oder eben, wie die Zeitung so schön schrieb, "eben zahlungsunwillig" seien, zurückgeführt werden könne.

Ich kenne die statistischen Zahlen, die sich hinter diesem Artikel verbergen, nicht; allein die Erwähnung der Zahlungsunwilligkeit macht mich schaudern. Warum? Da kommen wir gleich zum nächsten Teil der Misere:

Es wäre zwar möglich, bevor das Geld auf dem Konto des Händlers (wo es ja erst 2-3 Tage später eintrifft) gutgeschrieben wird, eine Rückbuchung bei seiner Bank zu veranlassen, aber dies würde dann rechtliche Schritte nach sich ziehen, weil es schon betrügerische Absichten voraussetzen würde!

Nun, hier irrt Krümel gleich mehrfach:

1) Es ist eine Rückbuchung wohl bei Bankeinzug möglich, nicht aber bei Überweisung.

2) Ja, es könnte rechtliche Schritte nach sich ziehen. Da irrt Krümel nicht. Aber jetzt kommt's: In der Regel werden diese starfrechtlichen Schritte a) von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt und b) nur in den seltensten Fällen zum Ersatz der Kosten und des Warenwertes führen. Dazu kommt noch, dass c) dem Händler hoher Kosten- und personeller Aufwand bei der Umsetzung drohen.

Ich will jetzt nicht allzusehr ins Detail gehen, aber das Absenden der Ware nach Eingang eines Faxes mit etwas, das wie die Bestätigung einer Bank aussieht, einen Überweisungsauftrag entgegengenommen zu haben, beinhaltet ein Risiko, das nur unwesentlich hinter dem der Versendung auf offene Rechnung steht. Und darüber gab und gibt es in diesem Forum schon genug Diskussionen und Erkenntnisse.

GrummelGrumpf
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