Re: SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT BEIM HARDWARE AUSTAUSCH ??? JA oder NEIN ????
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SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT BEIM HARDWARE AUSTAUSCH ??? JA oder NEIN ????
Peacekeeper
23.04.2001, 15:22:11
DIES IST EINE MESSAGE FÜR ALLE DIE ES INTERESSIERT!!!

Leute die auf das recht pochen die ware sofort ausgetauscht zu
bekommen schneiden sich ein bischen in eigene Fleisch.

1.) Ist der Unternehmer innerhalb der Garantie NICHT verpflichtet
die Ware sofort auszutauschen sondern hat das recht die Ware an den
Hersteller zurückzusenden! Aufgrund meiner Erfahrung in der EDV
Branche wäre dies öfters nötig als mancher Mensch einsehen will.
Denn wenn ein Kunde z.b. einen CPU ausgetauscht haben will ist zu
70% der Schaden durch eigenverschulden entstanden. ist dann ein
geschäftsmann so gütig und tausch die ware im vorhinein aus so
bekommt er dann wenn er pech hat den CPU zurückgesendet, ihm werden
eine testpauschale (Die sich in der preisklasse von 500 bis 900 ATS
exkl MWST bewegen kann) zahlen und kann den CPU auf kürzesten Wege
in den Mülleimer wandern lassen!!!

Dessen sind sich viele nicht bewusst. darum wird es über kurz oder
lang so kommen das Firmen die Service Fälle nicht mehr austauschen
werden da sie sonst selbst bald vom aussterben bedroht werden
(siehe PC Company/S.H.S/und noch viele mehr)

Schlimmer noch sind die Leute die nicht einsehen wollen wenn sie
nun ein defektes Produkt haben dies in der Firma testen zu lassen,
da kann es natürlich auch schon mal vorkommen das aufgrund der
vielen Aufträge und Service fälle das testen auch mal bis zum
nächsten Tag dauern kann. Denn auch hier stellt sich heraus das es
sich zu ca. 20% um Probleme bei der korrekten einstellung oder
Bedienung kommt und dann die restlichen 50% durch eigenverschulden
defekt sind.

2.) verlängert sich die garantie nicht wenn das Gerät jetzt z.b.: 5
Wochen auf reparatur war (IBM teilweise 4-5 MONATE). Da bitte ich
sie im Konsumentschutzgesetz zwecks garantien selbst nachzusehen da
dies die grenzen dieses MAIL sprengen würden.

3.) Es sind sich viele nicht bewusst das die normalen
Reparaturzeiten oft Monate dauern würden, und dies dann eigentlich
nur ein Service des jeweiligen Händler ist! Es werden sogar für
ungenauer fehlerangaben Service und test pauschalen an den Händlern
verrechnet oder im schlimmsten Fall die Ware ungesehen retour
geschickt und der versand des artikels nochmals verrechnet (ASUS
usw...)

ALSO VIELEICHT SEHEN VIELE LEUTE NACH DIESER AUFKLÄRUNG EIN BISCHEN
ANDERS WENN ES EINMAL HEISST DIE WARE KANN NICHT SOFORT
AUSGETAUSCHT WERDEN UND MUSS VORERST EINMAL GETESTET WERDEN!!!!

Farewell euer PEACEKEEPER :-)
Antworten Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
........  an alle händler  (könig kunde am 26.04.2001, 11:36:07)
.........  Re: an alle händler  (Fly am 26.04.2001, 14:11:32)
..........  Re: Re: an alle händler  (Anonym am 27.04.2001, 12:31:40)
.....  Re: Re: Re: Re: Re: SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT BEIM HARDWARE AUSTAUSCH ??? JA oder NEIN ????  (Thomas Karafiat, EDVConsulting IT-NOW.AT am 25.04.2001, 09:26:59)
......  Re: Testpauschale  (GrummelGrumpf am 28.04.2001, 13:32:56)
....  Beispiel Niedermeyer!  (maexchen21 am 26.04.2001, 21:39:35)
.....  Re: Beispiel Niedermeyer!  (Opaque am 27.04.2001, 19:56:29)
......  Re: Re: Beispiel Niedermeyer! Zusatz !!!  (Opaque am 27.04.2001, 20:15:16)
.......  Re: Re: Re: Beispiel Niedermeyer! Zusatz !!!  (maexchen21 am 28.04.2001, 11:57:07)
........  Re: Re: Re: Re: Beispiel Niedermeyer! Zusatz !!!  (Opaque am 28.04.2001, 14:49:33)
........  Re: Re: Beispiel Niedermeyer! Zusatz !!!  (Anonym am 30.04.2001, 00:37:06)
..........  Re: Re: Re: Re: Beispiel Niedermeyer! Zusatz !!!  (Anonym am 04.05.2001, 17:22:48)
........  zum grummligen Grumpf  (Opaque am 30.04.2001, 11:31:48)
.........  Re: zum grummligen Grumpf  (GrummelGrumpf am 02.05.2001, 22:46:43)
.
Re: SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT BEIM HARDWARE AUSTAUSCH ??? JA oder NEIN ????
Anonym
24.04.2001, 15:39:32
>innerhalb der Garantie NICHT verpflichtet die Ware sofort
auszutauschen

Garantie ist unerheblich, du verwechselst das vermutlich mit
Gewährleistung. Wirbt ein Händler mit Sofortaustausch oder sagt
einen solchen beim Kauf zu, so hat er seine Zusage natürlich
einzuhalten.

>sondern hat das recht die Ware an den Hersteller zurückzusenden

Was der Händler mit defekter Ware macht ist seine Sache. Er kann sie
zurückschicken, fallen lassen, vermodern lassen, essen,...

>ist dann ein geschäftsmann so gütig

Die wenigsten Geschäftsleute sind "gütig". Die kalkulieren, was
ihnen billiger kommt: Selbst bei unklarer Sachlage lieber
Kulanztausch und keine weiteren Schwierigkeiten als Kunden
verlieren, schlechte Nachrede, Probleme im Laden mit abgeschreckten
Kunden, etc.

>wenn das Gerät jetzt z.b.: 5 Wochen auf reparatur war

Gängige Rechtssprechung in Österreich für solche Consumer-Produkte:
Die im Gesetz angeführte "angemessene" Zeit zur Nachbesserung
(Reparatur) beträgt zwei bis maximal drei Wochen. Danach muß der
Händler auf ein neues Gerät austauschen oder vom Kauf zurücktreten
und den kompletten Kaufpreis herausrücken. Und das immer innerhalb
der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist.

>im Konsumentschutzgesetz zwecks garantien

Um Garantie geht es hier nicht, sondern um Gewährleistung! Und die
findet man im ABGB und nicht im Konsumentenschutzgesetz.

>normalen Reparaturzeiten oft Monate dauern

Um "normale" Reparaturzeiten geht es hier auch nicht, sondern um die
im Gesetz geregelte Gewährleistung nachdem der Kaufvertrag zustande
gekommen ist. Zwei bis drei Wochen zur Nachbesserung, Tausch oder
Geld zurück.

>Es werden sogar für ungenauer fehlerangaben

Die gängige Rechtssprechung schreibt dem Konsumenten auch keineswegs
vor, genaue Fehlerangaben zu machen. Es genügen "kein Ton", "kein
Bild", "brummt", "flimmert", "viel zu langsam", etc.

>VIELEICHT SEHEN VIELE LEUTE NACH DIESER AUFKLÄRUNG...

Welche Aufklärung? Du hast keine Ahnung von der österreichischen
Gesetzeslage, verwechselst Garantie und Gewährleistung, hältst
Kunden die "Güte" von Händlern vor, schreibst so fehlerhaft, daß der
Sinn deiner Worte oft kaum erkennbar ist (wenn er überhaupt
vorhanden ist) und glaubst, daß Kunden eigentlich "4-5 Monate" auf
die Reparatur eines neuen Geräts warten müssen.

Ist aber nicht dein Ernst, daß du Händler bist. Ich tippe höchstens
auf Regalschlichter.
Antworten Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.  Der Ecotec war diesbezüglich super!!  (Babs am 25.04.2001, 15:17:25)
..  Re: Re: SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT BEIM HARDWARE AUSTAUSCH ??? JA oder NEIN ????  (Thomas Karafiat, EDVConsulting IT-NOW.AT am 25.04.2001, 20:51:11)
......  Re: Re: Re: Re: SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT BEIM HARDWARE AUSTAUSCH ??? JA oder NEIN ????  (Thomas Karafiat, EDVConsulting IT-NOW.AT am 29.04.2001, 23:10:47)
....  Re: Re: Re: Re: SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT BEIM HARDWARE AUSTAUSCH ??? JA oder NEIN ????  (Thomas Karafiat, EDVConsulting IT-NOW.AT am 29.04.2001, 23:06:32)
....  Re: your Problem...  (Opaque am 27.04.2001, 19:28:27)
.....  Re: Re: your Problem...  (MOSSAD am 28.04.2001, 14:22:41)
...  Re: Re: Re: SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT und so  (Rainbow am 27.04.2001, 15:54:46)
.....  Re: Re: Re: Re: Re: SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT und so  (Rainbow am 02.05.2001, 13:17:40)
....  Re: SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT und so  (CWsoft am 28.04.2001, 12:59:15)
....  Re: Re: Re: Re: SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT und so  (Cehbit am 04.05.2001, 13:58:51)
...  Re: Re: Re: SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT BEIM HARDWARE AUSTAUSCH ??? JA oder NEIN ????  (Einer, der hier reinschreibt am 27.04.2001, 20:13:08)
 

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