GIS dürfen nicht strafen die nicht................
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Re(5): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
25.02.2006, 23:49:45
Sorry, falls ich dich missverstanden habe, aber dein Kommentar ist schon arg kurz.


die panikmache des ausgangpostings ist die ursache für die reihe von missverständnissen.

1) ein pc alleine ist keine empfangseinrichtung

2) ein pc mit tv karte ohne internetanschluss ebenso nicht

3) ein pc mit internetanschluss aber ohne empfangseinrichtung auch nicht.

Seit einiger Zeit sind aber Rundfunksendungen des ORF im Internet abrufbar - praktisch zeitgleich mit der Ausstrahlung im Äther. Fraglich ist, ob für den Empfang von ORF-Radiosendungen im Internet Rundfunkgebühr zu entrichten ist. Anläßlich der deutschen Diskussion über die Gebührenpflicht von Internet-PCs wurde von der Rechtsabteilung des ORF eine Kurzexpertise zu diesem Thema erstellt.  Das, auf der Rundfunkdefinition des Art I Abs 1 des BVG-Rundfunk aufbauende Gutachten beschäftigt sich mit der Frage der Rundfunkgebühr für Webpages und Webcasting. Webpages sind nicht als Rundfunk zu werten, da das “Abfragen” einzelner gespeicherter Datenpakete keine zeitgleiche Verbreitung (sondern Abfrage) von für die Allgemeinheit bestimmten Darbietungen (sondern seitens des Nutzers selbst zusammengestellten Informationsinhalten) sei. Bezüglich des Webcastings sei es mit wirtschaftlichen Mitteln nicht vertretbar, mehr als 200-300 Nutzer gleichzeitig von einem Server aus mit einem Daten-“Stream” zu versorgen. Es kann nur ein zahlenmäßig abgegrenzter - wenn auch nicht individualisierter - Adressatenkreis gleichzeitig dasselbe Web-Casting-Program empfangen, weshalb keine mit dem Rundfunk vergleichbare Breitenwirkung erzielt wird. Das Tatbestandsmerkmal der für die “Allgemeinheit bestimmten Verbreitung” ist daher (derzeit) nicht erfüllt. Die zwei anderen Tatbestandsmerkmale “Verbreitung” bzw. “Ausstrahlung” und “Darbietungen” werden zwar bejaht, im Ergebnis stellt das Gutachten aber fest, daß Webcasting nicht als Rundfunk zu bezeichnen ist.
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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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Re(6): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
26.02.2006, 00:16:16
1) ein pc alleine ist keine empfangseinrichtung

Klar.
2) ein pc mit tv karte ohne internetanschluss ebenso nicht

Meinem Verständnis nach schon.
3) ein pc mit internetanschluss aber ohne empfangseinrichtung auch nicht.

Meinem Verständnis nach schon.

Seit einiger Zeit sind aber Rundfunksendungen des ORF im Internet abrufbar

Das ist völlig belanglos. Es geht bei der Gebührenpflicht nicht um ORF-Sendungen, sondern um [ungenau] Fernseh- und Radiosendungen jedes Anbieters.

Und dass der Abruf gespeicherte Streams (jetzt im Gegensatz zu Live-Einspielungen des laufenden Fernsehprogramms) nicht der Gebührenpflicht unterliegt, sehe ich auch so.
Webpages sind nicht als Rundfunk zu werten,

Das sehe ich auch so.
Bezüglich des Webcastings sei es mit wirtschaftlichen Mitteln nicht
vertretbar, mehr als 200-300 Nutzer gleichzeitig von einem Server aus mit
einem Daten-“Stream” zu versorgen.

Der Live-Stream von n-tv hat mit Sicherheit weitaus mehr Zuseher als 200 - 300 und dürfte daher nicht Gegenstand des Gutachtens gewesen sein (gibt's da nähere Infos, Links, eine Zusammenfassung?)

Und auch die Versorgung mittels terrestrischer Abstrahlung über eine Antenne ist technisch und geografisch begrenzt. Und daher gilt ebenfalls:
Es kann nur ein zahlenmäßig abgegrenzter - wenn auch nicht individualisierter - Adressatenkreis gleichzeitig dasselbe [jetzt] TV-Programm empfangen,

Wenn das also tatsächlich ORF-Auffassung wäre - was ich allerdings bezweifle, dann hat sich das noch nicht bis zur ORF-Tochter GIS herumgesprochen. Die hält eindeutig fest:
"Die Rechtslage dazu ist in Österreich eindeutig: Wird ein PC durch eine TV-Karte bzw. durch einen Internet-Breitbandanschluss zum Rundfunkempfangsgerät, so besteht Gebührenpflicht."

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Re(5): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
25.02.2006, 22:22:56
Rundfunk ist per definition mal ohne Verbindungsleitung

Im allgemeinen Sprachgebrauch. Allerdings nicht in der gesetzlichen Definition.
Deshalb gehört ja auch Sat dazu. Das ist auch kein RUNDfunk, sondern ein RICHTfunk. Hilft aber auch nix.
Denn wozu hätten sie sonst extra den Schwerpunkt auf "ohne Verbindungsleitung" gelegt ?

Da gibt es keinen Schwerpunkt, das ist gleichrangig angeführt:
"ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters"
Glasfaserkabel ist mal definitiv kein Leiter

Deshalb sagt man ja auch LichtLEITER dazu?

Jetzt lesen wir den Gesetzestext nochmals durch und lassen Teile, die Glasfaserkabel NICHT betreffen, einfach weg.

Artikel I. (1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild ... mittels eines Leiters...

Sorry, meiner Meinung nach hilft ein Lichtleiter nicht.
Heiratsschwindler, Bigamist

Sagt meine Hauptfreundin auch immer.  :-P
Angenommen, du hast nur ein Radio angemeldet(billiger) - und einen PC mit TV-Karte dazu. Der wird dann nach der GIS-Seite eben nicht Gebührenpglichtig,
oder ? Weil er ja nur dann zählt, wenn er das alleinige Gerät ist, nicht aber,
wenn schon eine Meldung vorliegt, oder ?

Auch da wirst Du den Kürzeren ziehen. Wenn auch die Bezeichnungen verwirrend sind, setzt sich die "Rundfunkgebühr" ebenfalls per gesetzlicher Definition aus "Radiogebühr" und "Fernsehgebühr", "Fernsehentgelt" oder wenn nur Radio, dem billigeren "Radioentgelt", "Kunstförderung", "Landesabgabe" und "Umsatzsteuer" zusammen.

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Re(3): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
25.02.2006, 22:43:18
Jetzt sei nicht kindisch, eine Brille ist kein technisches, sondern ein optisches Gerät, das daher von einem Optiker und keinem Techniker hergestellt und verkauft wird. Und eine Darbietung ist auch durch ein Loch ohne Fenster wahrnehmbar und wird durch's Fenster eben nicht erst wahrnehmbar. Es ist eher das Gegenteil wahr, durch ein Fenster werden optische und akustische Darbietungen oft nicht mehr wahrnehmbar.
daß ein PC mit TV-Karte ... GIS-Pflichtig wird

Ja, zweifellos.
denn nur für betriebsbereite Geräte hat man zu bezahlen, etwas, daß sie auch auf ihrer Seite "vergessen"

Extra darauf hinzuweisen vielleicht. Aber da steht schon:
"Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, hat entsprechend Gebühren zu entrichten"
Und was "betrieben" wird, muss ja wohl betriebsbereit sein.
PC mit Internetverbindung IMHO noch nicht sicher drunterfällt

Ein PC mit Breitband-Internetverbindung ist eine technische Einrichtung, welche die unmittelbare optische und akustische Wahrnehmung von für die Allgemeinheit bestimmte Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild ermöglicht. Ich schaue oft Fuji-TV, gelegentlich auch n-tv, TW-1 oder ZDF.
Nur-Videoabspielgerät an einem Monitor

Das fällt nicht unter die gebührenpflicht, da sind wir uns einig.
obwohl man natürlich eine aufgenommene ZIB-Sendung reinlegen könnte

Ja, aber die ZIB ist dann aber nicht mehr "unmittelbar" wahrnehmbar, sondern mit erheblicher Zeitverzögerung.

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Re(4): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
25.02.2006, 23:10:13

Extra darauf hinzuweisen vielleicht. Aber da steht schon:
"Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, hat entsprechend Gebühren zu entrichten"
Und was "betrieben" wird, muss ja wohl betriebsbereit sein.

Falscher Schluß. Alles, was betrieben wird, muß betriebsbereit [gewesen] sein, aber nicht alles, was betriebsbereit ist, muß betrieben werden. Das GIS-Formular bezieht sich nun auf betriebsbereit. Als Laie würde ich aus meiner Bugl-Zeit beim BH die Sicherheitsbestimmungen herausgraben, daß ein betriebsbereites Gerät
- Am Stromnetz sein muß
- und das Umlegen des Gerätehauptschalters reicht, um es in Betrieb zu versetzen.
... so lernten wir es damals als Fernmelder.

Auf dem Formular (gerade downgeloadet) muß man sich auch entscheiden, ob man ein Radio oder einen Fernseher anmeldet - einen PC kann man damit gar nicht anmelden. Ich würde das GIS-Formular als das rechtlich wirksame sehen - und mich notfalls mit einem "uuups, dann habe ich das mißverstanden" rausreden wollen. Nachzahlen würde ich schon müssen, an einer Bestrafung extra käme ich wohl vorbei (weil kein Vorsatz und eine Folge der schlechten Formulargestaltung).

Wobei ja auch die Frage bleibt, was denn genau Breitband ist... Denn nach Wiki ist das nicht klar definiert. Nach Wiki (und Internationale Telecommunication Union) wohl erst ab 2MBit aufwärts ...

Mit dem Zeitversetzt hast recht... Wobei das hier auch sicher Streitspielräume für gutbezahlte Anwälte läßt ;-)

Interessant ist aber
Mobile Empfangsgeräte (wie z.B. das Autoradio) sind von der Gebühr befreit.. Also ein Lappy mit TV-Karte ist frei ;-)

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Re(5): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
25.02.2006, 23:54:14
- Am Stromnetz sein muß - und das Umlegen des Gerätehauptschalters reicht, um es in Betrieb zuversetzen.
... so lernten wir es damals als Fernmelder.

So ähnlich sehe ich das auch. Wobei ich glaube, dass das bloße Ziehen des Stromsteckers nicht reichen wird. Aber im Karton verpackt am Kasten oben stehend ist wohl eindeutig nicht betriebsbereit.
muß man sich auch entscheiden, ob man ein Radio oder einen Fernseher anmeldet

Na, na, na, nicht schlampig werden - das stimmt so nicht! Man kann sowohl  Fernsehempfangseinrichtungen als auch Rundfunkempfangseinrichtungen anmelden. Ein PC mit Radiokarte (gibt's wirklich) ist eben eine Rundfunkempfangseinrichtung, ein PC mit TV-Karte oder mit Breitbandanschluss ist eine Fernsehempfangseinrichtung. Das ist aber sowieso nur von Belang, wenn man zwar PC und Breitband hat, aber bislang kein Radio oder Fernseher im Haus steht. Ich vermute, das wird eher selten der Fall sein.
Wobei ja auch die Frage bleibt, was denn genau Breitband ist..

Die Fragestellung ist falsch. Es interessiert nicht, was Breitband ist, sondern ob Du mit deinen technischen Einrichtungen (entlang eines Leiters, etc. weißt eh) ohne nennenswerte Verzögerung Fernsehsendungen empfangen könntest (ungenau ausgedrückt, aber darum geht's ja). Die Interpretation der GIS ist momentan, dass das mit einem Modem nicht wirklich möglich ist, aber mit einem Breitbandanschluss schon. Meiner Meinung nach reichen dazu auch schon 512 Mbit, 64 Mbit (ISDN) dürften laut GIS nicht reichen, ISDN ist meiner Meinung nach kein Breitband.
Zeitversetzt

Zeitversetzt ist prinzipiell alles. Die Frage ist, was ist "unmittelbar"? 3 Sekunden? Da würde Sat schon einmal rausfallen, glaube ich daher nicht. 10 Sekunden? Möglich. Da wäre Breitband-Internet strittig, die Verzögerungen können da schon bis zu 15 Sekunden betragen. Hängt aber vielleicht sogar davon ab, wie geroutet wird.
Mobile Empfangsgeräte (wie z.B. das Autoradio) sind von der Gebühr befreit..Also ein Lappy mit TV-Karte ist frei

Nicht ganz! Da die Gebührenpflicht nur für Geräte innerhalb von Gebäuden gilt, sind Geräte, die üblicherweise außerhalb von Gebäuden betrieben werden, frei. Ein Autoradio ist im Auto frei, am Schreibtisch zu Hause gebührenpflichtig. Ein Laptop mit TV-Karte, der überwiegend im Freien betrieben wird, wird vermutlich frei sein, ein Laptop, der wie fast alle Laptops überwiegend in Gebäuden betrieben wird, unterliegt der Gebührenpflicht.

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