Re(4): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
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Re(4): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
25.02.2006, 23:10:13

Extra darauf hinzuweisen vielleicht. Aber da steht schon:
"Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, hat entsprechend Gebühren zu entrichten"
Und was "betrieben" wird, muss ja wohl betriebsbereit sein.

Falscher Schluß. Alles, was betrieben wird, muß betriebsbereit [gewesen] sein, aber nicht alles, was betriebsbereit ist, muß betrieben werden. Das GIS-Formular bezieht sich nun auf betriebsbereit. Als Laie würde ich aus meiner Bugl-Zeit beim BH die Sicherheitsbestimmungen herausgraben, daß ein betriebsbereites Gerät
- Am Stromnetz sein muß
- und das Umlegen des Gerätehauptschalters reicht, um es in Betrieb zu versetzen.
... so lernten wir es damals als Fernmelder.

Auf dem Formular (gerade downgeloadet) muß man sich auch entscheiden, ob man ein Radio oder einen Fernseher anmeldet - einen PC kann man damit gar nicht anmelden. Ich würde das GIS-Formular als das rechtlich wirksame sehen - und mich notfalls mit einem "uuups, dann habe ich das mißverstanden" rausreden wollen. Nachzahlen würde ich schon müssen, an einer Bestrafung extra käme ich wohl vorbei (weil kein Vorsatz und eine Folge der schlechten Formulargestaltung).

Wobei ja auch die Frage bleibt, was denn genau Breitband ist... Denn nach Wiki ist das nicht klar definiert. Nach Wiki (und Internationale Telecommunication Union) wohl erst ab 2MBit aufwärts ...

Mit dem Zeitversetzt hast recht... Wobei das hier auch sicher Streitspielräume für gutbezahlte Anwälte läßt ;-)

Interessant ist aber
Mobile Empfangsgeräte (wie z.B. das Autoradio) sind von der Gebühr befreit.. Also ein Lappy mit TV-Karte ist frei ;-)

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