Re(5): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
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Re(5): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
25.02.2006, 22:22:56
Rundfunk ist per definition mal ohne Verbindungsleitung

Im allgemeinen Sprachgebrauch. Allerdings nicht in der gesetzlichen Definition.
Deshalb gehört ja auch Sat dazu. Das ist auch kein RUNDfunk, sondern ein RICHTfunk. Hilft aber auch nix.
Denn wozu hätten sie sonst extra den Schwerpunkt auf "ohne Verbindungsleitung" gelegt ?

Da gibt es keinen Schwerpunkt, das ist gleichrangig angeführt:
"ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters"
Glasfaserkabel ist mal definitiv kein Leiter

Deshalb sagt man ja auch LichtLEITER dazu?

Jetzt lesen wir den Gesetzestext nochmals durch und lassen Teile, die Glasfaserkabel NICHT betreffen, einfach weg.

Artikel I. (1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild ... mittels eines Leiters...

Sorry, meiner Meinung nach hilft ein Lichtleiter nicht.
Heiratsschwindler, Bigamist

Sagt meine Hauptfreundin auch immer.  :-P
Angenommen, du hast nur ein Radio angemeldet(billiger) - und einen PC mit TV-Karte dazu. Der wird dann nach der GIS-Seite eben nicht Gebührenpglichtig,
oder ? Weil er ja nur dann zählt, wenn er das alleinige Gerät ist, nicht aber,
wenn schon eine Meldung vorliegt, oder ?

Auch da wirst Du den Kürzeren ziehen. Wenn auch die Bezeichnungen verwirrend sind, setzt sich die "Rundfunkgebühr" ebenfalls per gesetzlicher Definition aus "Radiogebühr" und "Fernsehgebühr", "Fernsehentgelt" oder wenn nur Radio, dem billigeren "Radioentgelt", "Kunstförderung", "Landesabgabe" und "Umsatzsteuer" zusammen.

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