Re(5): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
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Re(5): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
25.02.2006, 23:54:14
- Am Stromnetz sein muß - und das Umlegen des Gerätehauptschalters reicht, um es in Betrieb zuversetzen.
... so lernten wir es damals als Fernmelder.

So ähnlich sehe ich das auch. Wobei ich glaube, dass das bloße Ziehen des Stromsteckers nicht reichen wird. Aber im Karton verpackt am Kasten oben stehend ist wohl eindeutig nicht betriebsbereit.
muß man sich auch entscheiden, ob man ein Radio oder einen Fernseher anmeldet

Na, na, na, nicht schlampig werden - das stimmt so nicht! Man kann sowohl  Fernsehempfangseinrichtungen als auch Rundfunkempfangseinrichtungen anmelden. Ein PC mit Radiokarte (gibt's wirklich) ist eben eine Rundfunkempfangseinrichtung, ein PC mit TV-Karte oder mit Breitbandanschluss ist eine Fernsehempfangseinrichtung. Das ist aber sowieso nur von Belang, wenn man zwar PC und Breitband hat, aber bislang kein Radio oder Fernseher im Haus steht. Ich vermute, das wird eher selten der Fall sein.
Wobei ja auch die Frage bleibt, was denn genau Breitband ist..

Die Fragestellung ist falsch. Es interessiert nicht, was Breitband ist, sondern ob Du mit deinen technischen Einrichtungen (entlang eines Leiters, etc. weißt eh) ohne nennenswerte Verzögerung Fernsehsendungen empfangen könntest (ungenau ausgedrückt, aber darum geht's ja). Die Interpretation der GIS ist momentan, dass das mit einem Modem nicht wirklich möglich ist, aber mit einem Breitbandanschluss schon. Meiner Meinung nach reichen dazu auch schon 512 Mbit, 64 Mbit (ISDN) dürften laut GIS nicht reichen, ISDN ist meiner Meinung nach kein Breitband.
Zeitversetzt

Zeitversetzt ist prinzipiell alles. Die Frage ist, was ist "unmittelbar"? 3 Sekunden? Da würde Sat schon einmal rausfallen, glaube ich daher nicht. 10 Sekunden? Möglich. Da wäre Breitband-Internet strittig, die Verzögerungen können da schon bis zu 15 Sekunden betragen. Hängt aber vielleicht sogar davon ab, wie geroutet wird.
Mobile Empfangsgeräte (wie z.B. das Autoradio) sind von der Gebühr befreit..Also ein Lappy mit TV-Karte ist frei

Nicht ganz! Da die Gebührenpflicht nur für Geräte innerhalb von Gebäuden gilt, sind Geräte, die üblicherweise außerhalb von Gebäuden betrieben werden, frei. Ein Autoradio ist im Auto frei, am Schreibtisch zu Hause gebührenpflichtig. Ein Laptop mit TV-Karte, der überwiegend im Freien betrieben wird, wird vermutlich frei sein, ein Laptop, der wie fast alle Laptops überwiegend in Gebäuden betrieben wird, unterliegt der Gebührenpflicht.

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