Re(6): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
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Re(6): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
26.02.2006, 00:16:16
1) ein pc alleine ist keine empfangseinrichtung

Klar.
2) ein pc mit tv karte ohne internetanschluss ebenso nicht

Meinem Verständnis nach schon.
3) ein pc mit internetanschluss aber ohne empfangseinrichtung auch nicht.

Meinem Verständnis nach schon.

Seit einiger Zeit sind aber Rundfunksendungen des ORF im Internet abrufbar

Das ist völlig belanglos. Es geht bei der Gebührenpflicht nicht um ORF-Sendungen, sondern um [ungenau] Fernseh- und Radiosendungen jedes Anbieters.

Und dass der Abruf gespeicherte Streams (jetzt im Gegensatz zu Live-Einspielungen des laufenden Fernsehprogramms) nicht der Gebührenpflicht unterliegt, sehe ich auch so.
Webpages sind nicht als Rundfunk zu werten,

Das sehe ich auch so.
Bezüglich des Webcastings sei es mit wirtschaftlichen Mitteln nicht
vertretbar, mehr als 200-300 Nutzer gleichzeitig von einem Server aus mit
einem Daten-“Stream” zu versorgen.

Der Live-Stream von n-tv hat mit Sicherheit weitaus mehr Zuseher als 200 - 300 und dürfte daher nicht Gegenstand des Gutachtens gewesen sein (gibt's da nähere Infos, Links, eine Zusammenfassung?)

Und auch die Versorgung mittels terrestrischer Abstrahlung über eine Antenne ist technisch und geografisch begrenzt. Und daher gilt ebenfalls:
Es kann nur ein zahlenmäßig abgegrenzter - wenn auch nicht individualisierter - Adressatenkreis gleichzeitig dasselbe [jetzt] TV-Programm empfangen,

Wenn das also tatsächlich ORF-Auffassung wäre - was ich allerdings bezweifle, dann hat sich das noch nicht bis zur ORF-Tochter GIS herumgesprochen. Die hält eindeutig fest:
"Die Rechtslage dazu ist in Österreich eindeutig: Wird ein PC durch eine TV-Karte bzw. durch einen Internet-Breitbandanschluss zum Rundfunkempfangsgerät, so besteht Gebührenpflicht."

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