Re(3): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
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Re(3): GIS dürfen nicht strafen die nicht................
25.02.2006, 22:43:18
Jetzt sei nicht kindisch, eine Brille ist kein technisches, sondern ein optisches Gerät, das daher von einem Optiker und keinem Techniker hergestellt und verkauft wird. Und eine Darbietung ist auch durch ein Loch ohne Fenster wahrnehmbar und wird durch's Fenster eben nicht erst wahrnehmbar. Es ist eher das Gegenteil wahr, durch ein Fenster werden optische und akustische Darbietungen oft nicht mehr wahrnehmbar.
daß ein PC mit TV-Karte ... GIS-Pflichtig wird

Ja, zweifellos.
denn nur für betriebsbereite Geräte hat man zu bezahlen, etwas, daß sie auch auf ihrer Seite "vergessen"

Extra darauf hinzuweisen vielleicht. Aber da steht schon:
"Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, hat entsprechend Gebühren zu entrichten"
Und was "betrieben" wird, muss ja wohl betriebsbereit sein.
PC mit Internetverbindung IMHO noch nicht sicher drunterfällt

Ein PC mit Breitband-Internetverbindung ist eine technische Einrichtung, welche die unmittelbare optische und akustische Wahrnehmung von für die Allgemeinheit bestimmte Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild ermöglicht. Ich schaue oft Fuji-TV, gelegentlich auch n-tv, TW-1 oder ZDF.
Nur-Videoabspielgerät an einem Monitor

Das fällt nicht unter die gebührenpflicht, da sind wir uns einig.
obwohl man natürlich eine aufgenommene ZIB-Sendung reinlegen könnte

Ja, aber die ZIB ist dann aber nicht mehr "unmittelbar" wahrnehmbar, sondern mit erheblicher Zeitverzögerung.

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