Heute beim Saturn im Columbus Center in Wien X
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Re(4): Heute beim Saturn im Columbus Center in Wien X
07.12.2006, 17:41:26
ich sehe das auch, im nachhinein, aus der perspektive eines kassiers...ich hatte mal 1 1/2 jahre das vergnügen, als mein erstes geringfügigenverhältnis (um ein bissl mein studentenleben zu finanzieren), bei einer großen spielwarenkette, die sich rühmen "spielzeug zu sein", hinter der kassa zu sitzen.

und da kamen nicht selten leute mit viel schotter vorbei, meistens hat das abzählen maximal 1-2 minuten gedauert, das wars dann auch schon. ein einziges mal kam ein junger bub mit seiner mama daher, und sie hat dann schon entschuldigend dreingeschaut und hat nur gemeint "es tut mir leid, er hat sein sparschwein geräumt" und hat mir ein sackerl nur mit goldenen und bronzenen münzen hingestellt, da waren gerade mal 4 euro drinnen, der rest wirklich NUR kleinstzeug. insgesamt hat das spielzeug 39 euro gekostet, jo mei, dann bin ich halt mal 6 minuten gesessen und hab das herausgekramt ---> den anstehenden leuten hab ich geraten, eine andere kassa zu nehmen und gut wars! ein bissl bitter wars, dass weihnachten vor der tür stand und es ein samstag war.

aber: weil du sagst, dass ich meine zeit nicht gestohlen hab...die firma bezahlte mich dafür, dass ich von 9-18 uhr dortsitz, und wenn das mein einziger kunde für den ganzen tag wär, weil er 1000 euro in klein gehabt hätte hätt ichs gemacht. aber ich wäre so schlau gewesen den filialleiter zu holen und zu sagen, er möge die sache doch selbst behandeln, wenn er keinen kassa-ausfall haben mag. aber prinzipiell gibts einen zeitlohn und keinen leistungslohn, daher isses mir echt wurscht wenn ich mal 10 minuten herumkrame.

das zumindestens aus der sicht des kassierers. aus sicht eines anstehenden kunden schaut das wieder ganz anders aus, da würd ichs mir auch feun, und mich gscheiterweise woanders anstellen oder gedulden.

was aber insgesamt noch zu sagen ist:

du sagst, dass der kunde sich das kleingeld zuerst mal bei der bank wechseln lassen soll.

meine meinung: wie komme ich zum beispiel dazu, und das wird sicher auch schon dir passiert sein, dass ich 10 euro (für einen kornspitz oder was weiß ich) hergeb, die keinen 5er mehr hat und mir dann 9 euro 50 in schotter zurückbekomm. vielleicht sind ihr gerade auch noch die 2er ausgegangen, na dann hollodero, da schepperts im börserl oder hosensack. sag mir, mit welchem recht soll ich mir soviel schotter andrehen lassen, es aber selbst nicht ausgeben "dürfen" oder vorher zur bank rennen müssen. ich persönlich find 28 euro in münzen noch keine summe, wo man sich aufregen sollte.

also kassier ist man eigentlich eh froh, wenn man kleingeld reinbekommt, denn DAS ist mir immer als erstes ausgegangen ;)

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Re(6): Heute beim Saturn im Columbus Center in Wien X
07.12.2006, 21:21:40
Scheidemünzen

  § 8. (1) Scheidemünzen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:
  1. Euro- und Cent-Münzen, die gemäß den Bestimmungen des
     Artikels 106 Abs. 2 EG-Vertrag und Artikel 11 der Verordnung
     (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro, ABl. Nr. L 139
     vom 11. Mai 1998, von
     a) der Münze Österreich Aktiengesellschaft oder
     b) von anderen an der dritten Stufe der Wirtschafts- und
        Währungsunion ohne Ausnahmeregelung teilnehmenden
        Mitgliedstaaten ausgegeben wurden,
  2. Sammlermünzen gemäß § 12 und
  3. Schilling- und Groschen-Münzen.
  (2) Scheidemünzen gemäß Abs. 1 sind bis zu ihrer Außerkurssetzung
gemäß § 10 Abs. 3 gesetzliche Zahlungsmittel. § 2 Eurogesetz, BGBl.
I Nr. 72/2000, bleibt unberührt.
  (3) Bei einer einzelnen Zahlung müssen noch nicht außer Kurs
gesetzte Scheidemünzen gemäß Abs. 1
  1. von der Oesterreichischen Nationalbank und der Münze Österreich
     Aktiengesellschaft ohne Begrenzung,
  2. von den Gebietskörperschaften bis zu einhundert Stück und
  3. von allen übrigen Personen im Ausmaß von bis zu fünfzig Stück
     gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die
     Einführung des Euro, ABl. Nr. L 139 vom 11. Mai 1998, davon
     Scheidemünzen gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 und Z 3 jedoch nur bis zu
     zehn Stück und bis zu einem Gesamthöchstbetrag von 1 000 Euro,
angenommen werden.
  (4) Die Münze Österreich Aktiengesellschaft ist verpflichtet, noch
nicht außer Kurs gesetzte Scheidemünzen ohne Begrenzung gegen
Banknoten oder andere Scheidemünzen umzutauschen.
  (5) Die Oesterreichische Nationalbank hat die von der Münze
Österreich Aktiengesellschaft geprägten Scheidemünzen gemäß Abs. 1
Z 1 lit. a gegen Bezahlung des vollen Nennwertes zu übernehmen und
in Umlauf zu bringen.
  (6) Die Menge, die Nennwerte, die Legierung, das Aussehen und die
Ausmaße der von der Münze Österreich Aktiengesellschaft
auszuprägenden Scheidemünzen bedarf der Zustimmung der
Oesterreichischen Nationalbank, wobei diese auf eine ausreichende
Versorgung der österreichischen Volkswirtschaft mit Münzgeld Bedacht
zu nehmen hat. Die Oesterreichische Nationalbank darf die Zustimmung
jedoch nur erteilen, wenn
  1. der Umfang der Ausgabe der Scheidemünzen von der Europäischen
     Zentralbank (EZB) genehmigt wurde und
  2. die Scheidemünzen nicht mit den vom Rat gemäß Artikel 106
     Abs. 2 des EG-Vertrages erlassenen Vorschriften im Widerspruch
     stehen.
  (7) Scheidemünzen gemäß Abs. 1 Z 3 dürfen ab dem 1. Jänner 2002
weder ausgeprägt noch ausgegeben werden.

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