Re(4): Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung
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.  Re: Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung  (-lt- am 28.11.2007, 13:33:01)
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Re(4): Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung
28.11.2007, 18:11:12
Ich will, dass der Hersteller z.B. auf einem Notebook mit Pixelfehler sitzen bleibt und hoffe, dass er jedes einzelne retour bekommt und dass ihn das Ganze richtig schweineviel kostet. Damit sie darüber nachdenken, wie sie in Zukunft ordentliche Produkte produzieren und an die Kunden um, deren gutes Geld ausliefern.  

Ansonsten soll es sich der Händler mit dem Großhändler mit dem Distri mit dem Generalimporteur mit der Landesniederlassung des Herstellers mit der europazentrale des Herstellers mit Corporate beim hersteller ausmachen. Der ach so beliebte mehrstufige Vertriebsweg bedeutet eben nicht nur, dass ich als Endverbraucher die ganze Kette zahlen muss (obwohl ich sie nicht brauche!) und nur auf den letzten (den "Händler") direkten Zugriff habe, sondern dass die ganze Sch**sskette sich mit den Reklamationen herumschlagen kann/soll und darf. Aber nicht ich als Endkunde. Sicher nicht!

Und genau dafür ist das Fernabsatzgesetz und das KSchG und die Gerichte in Österreich da. Notfalls eben in 2. Instanz, wenn der Erstinstanzrichter ein händlerfreundlicher Dolm ist. :-)

Das ist ein kleiner Ausgleich zur prinzipiellen Kundenfeindlichkeit des mehrstufigen Vertriebswegs, der viele "Händler" hervorbringt, die im zeitalter der globalen vernetzung und B2C tauglicher Kommunikationsmittel (vulgo Internet) keiner mehr braucht. "Bestellen" kann ich selbst direkt auch, wenn man mich lässt. :-P

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