Re(17): Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung
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.  Re: Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung  (-lt- am 28.11.2007, 13:33:01)
............ Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (EGWPC am 29.11.2007, 10:51:06)
.................
Re(17): Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung
29.11.2007, 10:01:17
Ob der Händler da nix dafür kann ist mir in dem Kontext piepegal. Ich kann
jedenfalls noch viel weniger dafür. Wer den Fehler dann ausbügelt, ist mir
auch egal. Das darf sich der Händler mit der vorgelagerten Distributionskette
ausmachen. Das ist nicht mein job als Käufer.


und genau deshalb geht bei dir dann die Diskussionen im Laden los...
Du hast es selber gesagt:

Zuerst dachte ich ja an ein "Versehen" des Herstellers


Sorry ist nicht persönlich gemeint aber denken bedeutet nicht gleich wissen sondern nur das du von was ausgehst - und dann kommt der Moment

Seither weiss ich, dass ich vorher explizit nachschauen/nachfragen muß.


da kann der Händler nix dafür und mit der selben Gleichgültigkeit die du hast was seine Probleme betrifft wird er dir bei deienn Problemen gegenübertreten.. das Echo hängt halt stark vom Ton ab. Mir ist klar das du hier den Fehler nicht bei dir gesucht hast aber der Händler hat dir ein Produkt verkauft das genau dem entsprochen hat was er angeboten hat. Nachher zu sagen "er hätte ja noch müssen" ist nicht fair. Der Händler hätte dir das sicher gesagt hättest du gefragt "was ist im Lieferumfang". Sagte er dann "ja der Kabel ist dabei" und er ist es nicht, bist zurecht sauer. Fragst du ihn aber nicht, oder schaust dir nicht an was du kaufst, darfst bitte nachher auch nicht sauer sein wenn deine Erwartungen die ohne Grundlage waren nicht erfüllt wurden...

Auch wenn wir jetzt schon ziemlich weit vom Thema weg sind so geht es mir einfach darum klar zu machen das auch wir Menschen sind die nur Ihen Job machen. Dafür gibt es Regeln an die wir uns halten müssen.. auf mehr darfst du hoffen, solltest du darüberhinaus mehr fordern wirst meistens das Gegenteil erleben und das wirkt sich dann nicht nur auf dich sondern auch auf andere aus. Klar kanns dir wurscht sein wenn du deine Wunsch durch hast, und der Händler dafür € 400 Miese gemacht hat. Die nächsten Kunden müssen den Verlust dann ausgeleichen und der Händler ist gezwungen das zu machen. Jetzt aber nur mal der Gedanke: Du bist nicht der der den Händler hier, weil er seine Forderungen durchsetzten wollte, erleichtert hat, sondern genau der kommt dir gerade entgegen als du ins Geschäft gehst.... Fair play kann nie schaden.








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