Re(7): Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung
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.  Re: Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung  (-lt- am 28.11.2007, 13:33:01)
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Re(7): Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung
30.11.2007, 13:04:57
Jo Klar.. da kommt HP mit einem Transit vorbei und bring drei Notebooks...
Sorry ist nicht böse gemeint aber das Bild finde ich Toll..

Also bis auf sehr wenige Hersteller die überhaupt direkt liefern geht großteils alles über die Distributoren. Die liefern wirklich alles komplett mit den Paketdiensten. Um ein Produkt bei derartigen Vorkommnissen zurück zu geben ist der Aufwand sehr hoch bis extrem.. wir haben ja leider nicht wie Ihr das sehr freundlich und nette ABGB sondern das HGB.. also es gelten die AGB's und der der verkauft bestimmt normalerweise.. also hast da mal schlechte Karten. Auf 80% der Ware die mit Kaufrücktritten retour kommt bleibst ohne Ladengeschäft sitzen weil dir keiner offene Ware abnimmt und fast allen Herstellern das wirklich egal ist welche Probleme du als Händler hast.. selbst wenn das Ding nagelneu verpackt und nicht offen ist zahlst bei allen Distries 5% bis 10% fürs zurücknehmen.. ist die Ware offen nehmens die gar nicht mehr retour (oder halt mit 25-50% Abschlag)..

Also nicht böse sein wenn ich das sage aber das Rücktrittrecht im FAG hat schon so manchen Händler ausradiert weil er auf Bergen von Retourware sitzen geblieben ist und sich das bei den geringen Margen nicht leisten konnte.

Wir sprechen hier also (für uns Händler) nicht von einer netten Kulanz dem Kunden gegenüber sonder einem Teilweise existenzgefährdendem Problem.
Das uns wirklich sehr viel Geld kostet. Also deshalb verstehe ich die Diskussion hier sehr wohl. Das dann auch noch wenn der Kunde ins Geschäft holen kommt das Rücktrittsrecht aus dem Fernabsatz gilt ist außer Streit gestellt, die Urteile gibt es aber aus unserem Verständniss heraus nicht ok.. Der Kunde kann die Ware ja anschauen - passt sie nicht muss er sie nicht kaufen. Meiner meiner Meinung nach ist du der Kunde aus dem Online Geschäft besser gestellt als der normale und das sollte man ändern.. gleiches Recht für alle.. und es geht hier nicht darum ob der Kunde den LCD anschauen darf oder nicht!!

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