Re(8): Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung
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.  Re: Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung  (-lt- am 28.11.2007, 13:33:01)
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Re(8): Fernabsatzgesetz auch bei Selbstabholung
29.11.2007, 09:28:26
Nein, keinsewegs.

Um beim LCD-Monitor oder Notebook zu bleiben: Ich überprüfe die ordnungsgemässe Funktion des gelieferten oder abgeholten Geräts prinizipiell in Ruhe zu Hause. Das kann sofort sein, wenn ich zeit habe, oder auch erst ein paar Tage später, z.B. am Wochenende. Schliesslich habe ich anderes auch noch zu tun (soviel zur 14-Tage Rückgabe Frist. Doie ist absolut in Ordnung und sinnvoll!)

Die Funktionskontrolle inkludiert natürlich einschalten! Erst dann sehe ich z.B. Pixelfehler = nicht ordnungsgemäss, höre ob Brummen/Pfeifen vorliegt = nicht ordnungsgemäss ioder der Schirm extrem ungleich ausgeleuchtet ist = nicht ordnungsgemäss.

In Zeiten, in denen die Produkt-Endkontrolle vom Hersteller an den Endkunden (darum heistt er wahrscheinlich so) ausgelagert wurde, ist das kein Mißbaruch, sondern *mein gutes Recht*. Genau so sieht es eben auch der Gesetzgeber und die Gerichtsbarkeit in Österreich. Und das ist auch gut so.  


PS: Du wirst es nicht glauben, aber ich schicke nur selten Produkte zurück. Was ich nämlich nicht mache, ist blindlings 10 Trümmer zu bestellen und dann 9 davon zurück gehen zu lassen. Und am 14. Tag das 10. Trumm auch noch retour zu senden, weil ich dann leider, leider drauf gekommen bin, dass ich es mir doch gar nicht leisten kann. Das ist für mich der am häufigsten vorkommende Mißbrauch des Fernabsatzgesetzes! |-D

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