Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
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Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
19.11.2010, 13:28:13
Boah, ich hab soooo einen Hals auf das ganze Theater mit dem Katalog schwerer Mängel bei der §57a KFZ-Untersuchung.

Der Mängelkatalog ist sowas von lächerlich und dient nur dazu der KFZ-Industrie und den Werkstätten Geld in die Tasche zu scheffeln, sonst nichts.

Beispiele für völlig sinnlose schwere Mängel die zur Verweigerung des Pickerls führen:

Steinschläge auf der Windschutzscheibe fahrerseitig - Als ob ein kleiner 5mm Schaden an der Sicht des Fahrers wesentlich etwas ändern würde

Rost - Nur wegen ein bisschen Rost am Einstieg, im Radkasten usw. wird gleich das Pickerl verweigert, als ob ein Auto deswegen gleich auseianderfallen würde oder sonst irgendetwas passieren würde. Das beste Argument: "Wenn da jemand drangreift dann könnte er sich an der Kante schneiden" Was soll der Schwachsinn, die Leute haben ihre Finger von meinem Auto wegzuhalten und haben da nichts anzufassen.

Beim Zweitonhorn ist ein Ton ausgefallen - schwerer Mangel - Gehts noch, der verbleibende Ton reicht noch immer aus um jeden aufzuwecken der an der Ampel schläft, sicher, klingt nicht schön aber ist das relevant?

Meiner Meinung dazu dient die Hälfte der als schweren Mängel definierten Punkte nur dazu möglichst viele Autos aus dem Verkehr zu ziehen um den Neuwagen-Umsatz anzukurbeln und Steuern (Nova usw.) zu generieren.

Und Staaten mit einigermaßen vernünftiger KFZ Gesetzgebung freuen sich natürlich weil sie von uns tolle Autos zum Spottpreis bekommen nur weil bei uns ein geldgieriger Pickerl-Prüfer sich wichtigmacht.

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Re: Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
19.11.2010, 14:03:13
Steinschläge auf der Windschutzscheibe fahrerseitig - Als ob ein kleiner 5mm
Schaden an der Sicht des Fahrers wesentlich etwas ändern würde


Fahrerseitig ist noch egal, aber es darf nicht im Gesichtsfeld sein. In der Nacht mit Gegenlicht kann sowas zu unhübschen Irritationen führen.

Nur wegen ein bisschen Rost am Einstieg, im Radkasten usw. wird gleich das
Pickerl verweigert, als ob ein Auto deswegen gleich auseianderfallen würde


Nächstes Jahr ist es dann "nur ein bisserl mehr". Der Schweller ist ein tragender Teil, wenn der Rost schon mal außen erkennbar ist, kann es drinnen noch weit schlimmer ausschauen.

Das beste Argument: "Wenn da jemand drangreift dann könnte er sich an der
Kante schneiden" Was soll der Schwachsinn, die Leute haben ihre Finger von
meinem Auto wegzuhalten und haben da nichts anzufassen.


Da geht es nicht ums Hingreifen, sondern um den Passantenschutz. Das Auto darf keine scharfkantigen Teile haben, dort wo man jemanden anstreifen könnte. Mein linker Außenspiegel hatte ein teilweise zerbrochenes Gehäuse: Streife ich an jemand an, dann klappt der Spiegel weg. Ist das Gehäuse scharfkantig, kann der gleiche Vorfall zu einer schweren Schnittverletzung führen.

Beim Zweitonhorn ist ein Ton ausgefallen - schwerer Mangel - Gehts noch, der
verbleibende Ton reicht noch immer aus um jeden aufzuwecken


Du hast eine Hupe, die defekt ist. Was erwartest du dir da?

Dass du sauer bist, kann ich nachvollziehen. Dein Auto dürfte eine ziemliche Schüssel und dadurch die Reparaturen teuer bis unrentabel sein. Aber dass es sich um schwere Mängel handelt, ist nachvollziehbar.

WB.

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Re(7): Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
20.11.2010, 11:35:28
Aber manchmal hat man eher das Gefühl, dass es dennoch übertrieben ist.


Dieses Gefühl haben überwiegend solche Leute, die einen alten Kübel haben und nur das nötigste an Aufwand - sei es nun Zeit, aber vor allem Geld - investieren wollen. Ein Fahrzeug wird halt mit zunehmenden Alter kostspieliger und raparaturbedürftiger, das ist nun mal so. Und im Falle des Threaderstellers war es ja nicht nur ein Schwerer Mangel, sondern gleich mehrere und dafür kann ich nur Unverständnis aufbringen. Ich kann verstehen, dass manchen alles egal ist und sie nur von A nach B kommen wollen, aber dann ist auch dafür zu sorgen, dass deren Fahrzeuge kein unnötiges Sicherheitsrisiko darstellen für andere und für sich selbst.

Ich hab grad Pickerl machen lassen und da war es ein schwerer Mangel dass mein
Verbandspackerl abgelaufen war


Mit 8 Euro für einen neuen Verbandskasten bist du dabei.
Und altes Erste Hilfe Material, welches über Jahre hinweg Temperaturschwankungen wegstecken musste ist in sehr vielen Fällen wirklich nichts mehr wert und kann bestenfalls als Klopapier Ersatz herhalten. Wobei der Großteil der Österreicher auch nicht fähig ist mit dem Verbandskasten sinnvoll um zu gehen, aber das ist wieder eine andere Geschichte.

  Aber dass sie ein abgelaufenes Verbandspackerl das als schweren Mangel
klassifizieren? Find ich ein bissi übertrieben, auch wenn das Neue nur 8€
gekostet hat.


Aber dass sie ein abgelaufenes Verbandspackerl das als schweren Mangel
klassifizieren? Find ich ein bissi übertrieben, auch wenn das Neue nur 8€
gekostet hat.


Wusstest du, dass bei einer Verkehrskontrolle nicht nur das Vorhandensein von Verbandskasten und Pannendreieck überprüft wird, sondern auch ob der Verbandskasten ncoh nicht abgelaufen ist?

Ein abgelaufener Verbandskasten ist strafbar.
______________
Zitat GREIFVÖGEL:
Ein B Mercedes ist von Aufbau und Mechanik her, so gut wie 2 Golfs. Kosten tut
es aber nicht zwei Mal soviel...

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Re(11): Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
21.11.2010, 11:10:54
Diese ganze Erste Hilfe Sache ist doch eh zweifelhaft.


Ist das so?

Wenn da bei einem Unfall Schwerverletzte rumliegen, wird sich jeder hüten, sie
anzufassen.


Genau das ist der Punkt.
Es müssen übrigens nicht mal Schwerverletzte sein, es wird auch bei Leichtverletzten kaum geholfen.
Und warum ist das so?
Die Leute haben einerseits überhaupt keinen Schimmer, was sie machen sollen und andererseits haben sie panische Angst davor etwas falsch zu machen. Die Angst ist aber vornehmlich darauf zurück zu führen, dass sie sich durch Unwissenheit und fehlende Praxis überfordert fühlen. Genau da sollte man ansetzen! Praxis durch wiederholte Pflicht Veranstaltungen geben Sicherheit und Sicherheit führt zu Interaktion.

Schlimmstenfalls wirst noch verklagt


Absoluter Schwachsinn!
Es gibt keinen einzigen Fall, wo jemand durch Erste Hilfemaßnahmen, wenn auch falsch durchgeführt, jemals verklagt worden wäre. Im Gegenteil: Unterlassen von Erste Hilfemaßnahmen ist strafbar. Leider werden solche feigen Mitglieder der Gesellschaft nur selten erwischt und zur Verantwortung gezogen.

Bei Leichtverletzten ist es druchaus zumutbar zu warten, bis die Rettung
kommt.


Auch Leichtverletzte brauchen Betreuung!
Denn es ist keineswegs Ausgeschlossen, dass aus eine Leichtverletzten nicht ein Schwerverletzter wird und dann?
Außerdem stehen viele Unfallbeteiligten unter Schock und ein im Schockzustand befindlicher Mensch ist in vielerlei Hinsicht unberechenbar.
Weiters wage ich zu bezweifeln, ob ein Laie in der Lage ist sinnvoll zwischen Leicht und Scwerverletzten zu unterscheiden.

Ich kann außerdem kein Blut sehen, wäre also von vornherein unfähig zu helfen.


Das sind mir die liebsten Leute.
Da kannst nur hoffen, dass du selbst nie in die Lage kommst, dass du blutend irgendwo liegst und ein Ersthelfer die gleiche Gesinnung hat wie du.

"Ich kann kein Blut sehen, bin daher sowieso keine Hilfe, also geh ich einfach weiter, wird sich schon ein anderer statt meiner kümmern."
Super Einstellung ist das!

ich würde die Rettung anrufen und mehr wohl nicht.


Schon mal daran gedacht, dass du selbst unter Umständen in eine missliche Lage kommen könntest?
______________
Zitat GREIFVÖGEL:
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es aber nicht zwei Mal soviel...

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Re(5): Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
19.11.2010, 15:57:57
Also garantieren wird dir eine Werkstätte nach der §56a-Überprüfung garnichts,
schon garnicht das du 1 Jahr lang keine schweren Mängel hast .


WENN, dann gehts um eine §57a StVO Überprüfung um mich hier im Forum ein wenig wichtig machen zu können :-)

Ein Fahrzeug, das schwere technische Mängel aufweist, gefährdet  die Verkehrssicherheit. Es liegt hier ein Delikt vor, welches mit bis zu 5000,- Euro und einer Vormerkung im Führerschein bestraft werden kann. Abgesehen davon muss man damit rechnen, dass die Kennzeichen abgenommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung bei einem Unfall keine Haftung übernimmt und die Unfallkosten selbst zu tragen sind.


Bleibt dann nurmehr das Privatvermögen des Versicherten oder allenfalls bei einer mangelhaften Überprüfung des Pickerls bzw. der Verkehrsuntauglichkeit des KfZ die Versicherung der Werkstätte.

Und jeder halbwegs klar denkende Jurist/Rechtsanwalt/Versicherungsangestellter wird sich dabei an die Werkstätte wenden, welche ein fahruntaugliches KfZ gar nicht zum Verkehr zulassen hätte dürfen.

Klar können Schäden später auch plötzlich auftauchen, meist lassen sich Schäden/defekte aber einem gewissen Entstehungszeitraum zuordnen..

Solange nichts passiert ists egal, wenn aber mal was ist dann siehts schlecht aus. Sowohl für die Werkstatt also auch den KfZ-Inhaber.
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Re(6): Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
19.11.2010, 18:04:07
WENN, dann gehts um eine §57a StVO Überprüfung

Selbstverständlich, mein Tippfehler. Ich spar mir mal das editieren, weils in jedem Titel richtig drinsteht. ;)
um mich hier im Forum ein wenig wichtig machen zu können

Ach waaas 8-O >:-D
(Viel Text über Unfallfolgen-/kostenhaftung)

Stimmt, stand aber hier eigentlich nicht zur Debatte, trotzdem danke.
Klar können Schäden später auch plötzlich auftauchen, meist lassen sich Schäden/defekte aber einem gewissen Entstehungszeitraum zuordnen..


Klar. Trotzdem garantieren Werkstätten nicht das keine schweren Mängel/Fehler am Fahrzeug auftreten. Sie bescheinigen nur, das im Rahmen der Möglichkeiten der §57a-Überprüfung keine solchen festgestellt wurden und für ~1 Jahr zu erwarten sind.

Solange nichts passiert ists egal, wenn aber mal
was ist dann siehts schlecht aus. Sowohl für die Werkstatt also auch den
KfZ-Inhaber.

Das ein Mangel, der zwar schon bei der letzten Überprüfung vorhanden war, dort aber noch nicht wahrgenommen wurde (zB beginnender Ermüdungsbruch in einem uneinsehbaren Teil eines Trägers) schon zu den von dir erwähnten schlechten Aussichten führt ist auch unwahrscheinlich.

Ohne Jurist zu sein, aber die Möglichkeiten für Regressansprüche sind wohl beiden Parteien gegenüber doch eingeschränkt, solange nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

20.11.2010, 14:14 Uhr - Editiert von chrisfellner, alte Version: hier
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Re(7): Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
19.11.2010, 21:33:02
Ohne Jurist zu sein, aber die Möglichkeiten für Regressansprüche sind wohl
beiden Parteien gegenüber doch eingeschränkt, solange nicht mindestens grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.


Dies hat auch primär kein Jurist sondern im etwaigen Schadensfall zu beurteilen.

Klar. Trotzdem garantieren Werkstätten nicht das keine schweren Mängel/Fehler
am Fahrzeug auftreten. Sie bescheinigen nur, das im Rahmen der Möglichkeiten
der §57a-Überprüfung keine solchen festgestellt wurden und für ~1 Jahr zu
erwarten sind.


Und genau dafür haften sie auch. Wenn nachgewiesen wird dass ein Schaden bereits bei der Überprüfung vorgelegen hat/ist und nicht beachtet wurde oder wegen unordentlicher Begutachtung nicht aufgedeckt wurde haftet die Werkstatt dafür.

Ich würde niemandem die Plakette geben dessen Auto auch nur irgendwelche Mängel aufweist.

Wie gesagt, meine Meinung :-)

Selbstverständlich, mein Tippfehler. Ich spar mir mal das editieren, weils in
jedem Titel richtig drinsteht.


war nur ein Spaß, wir wissen beide um was es geht :-)


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