Re(6): Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
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Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
19.11.2010, 13:28:13
Boah, ich hab soooo einen Hals auf das ganze Theater mit dem Katalog schwerer Mängel bei der §57a KFZ-Untersuchung.

Der Mängelkatalog ist sowas von lächerlich und dient nur dazu der KFZ-Industrie und den Werkstätten Geld in die Tasche zu scheffeln, sonst nichts.

Beispiele für völlig sinnlose schwere Mängel die zur Verweigerung des Pickerls führen:

Steinschläge auf der Windschutzscheibe fahrerseitig - Als ob ein kleiner 5mm Schaden an der Sicht des Fahrers wesentlich etwas ändern würde

Rost - Nur wegen ein bisschen Rost am Einstieg, im Radkasten usw. wird gleich das Pickerl verweigert, als ob ein Auto deswegen gleich auseianderfallen würde oder sonst irgendetwas passieren würde. Das beste Argument: "Wenn da jemand drangreift dann könnte er sich an der Kante schneiden" Was soll der Schwachsinn, die Leute haben ihre Finger von meinem Auto wegzuhalten und haben da nichts anzufassen.

Beim Zweitonhorn ist ein Ton ausgefallen - schwerer Mangel - Gehts noch, der verbleibende Ton reicht noch immer aus um jeden aufzuwecken der an der Ampel schläft, sicher, klingt nicht schön aber ist das relevant?

Meiner Meinung dazu dient die Hälfte der als schweren Mängel definierten Punkte nur dazu möglichst viele Autos aus dem Verkehr zu ziehen um den Neuwagen-Umsatz anzukurbeln und Steuern (Nova usw.) zu generieren.

Und Staaten mit einigermaßen vernünftiger KFZ Gesetzgebung freuen sich natürlich weil sie von uns tolle Autos zum Spottpreis bekommen nur weil bei uns ein geldgieriger Pickerl-Prüfer sich wichtigmacht.

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Re(6): Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
19.11.2010, 18:04:07
WENN, dann gehts um eine §57a StVO Überprüfung

Selbstverständlich, mein Tippfehler. Ich spar mir mal das editieren, weils in jedem Titel richtig drinsteht. ;)
um mich hier im Forum ein wenig wichtig machen zu können

Ach waaas 8-O >:-D
(Viel Text über Unfallfolgen-/kostenhaftung)

Stimmt, stand aber hier eigentlich nicht zur Debatte, trotzdem danke.
Klar können Schäden später auch plötzlich auftauchen, meist lassen sich Schäden/defekte aber einem gewissen Entstehungszeitraum zuordnen..


Klar. Trotzdem garantieren Werkstätten nicht das keine schweren Mängel/Fehler am Fahrzeug auftreten. Sie bescheinigen nur, das im Rahmen der Möglichkeiten der §57a-Überprüfung keine solchen festgestellt wurden und für ~1 Jahr zu erwarten sind.

Solange nichts passiert ists egal, wenn aber mal
was ist dann siehts schlecht aus. Sowohl für die Werkstatt also auch den
KfZ-Inhaber.

Das ein Mangel, der zwar schon bei der letzten Überprüfung vorhanden war, dort aber noch nicht wahrgenommen wurde (zB beginnender Ermüdungsbruch in einem uneinsehbaren Teil eines Trägers) schon zu den von dir erwähnten schlechten Aussichten führt ist auch unwahrscheinlich.

Ohne Jurist zu sein, aber die Möglichkeiten für Regressansprüche sind wohl beiden Parteien gegenüber doch eingeschränkt, solange nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

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