Re(5): Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
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Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
19.11.2010, 13:28:13
Boah, ich hab soooo einen Hals auf das ganze Theater mit dem Katalog schwerer Mängel bei der §57a KFZ-Untersuchung.

Der Mängelkatalog ist sowas von lächerlich und dient nur dazu der KFZ-Industrie und den Werkstätten Geld in die Tasche zu scheffeln, sonst nichts.

Beispiele für völlig sinnlose schwere Mängel die zur Verweigerung des Pickerls führen:

Steinschläge auf der Windschutzscheibe fahrerseitig - Als ob ein kleiner 5mm Schaden an der Sicht des Fahrers wesentlich etwas ändern würde

Rost - Nur wegen ein bisschen Rost am Einstieg, im Radkasten usw. wird gleich das Pickerl verweigert, als ob ein Auto deswegen gleich auseianderfallen würde oder sonst irgendetwas passieren würde. Das beste Argument: "Wenn da jemand drangreift dann könnte er sich an der Kante schneiden" Was soll der Schwachsinn, die Leute haben ihre Finger von meinem Auto wegzuhalten und haben da nichts anzufassen.

Beim Zweitonhorn ist ein Ton ausgefallen - schwerer Mangel - Gehts noch, der verbleibende Ton reicht noch immer aus um jeden aufzuwecken der an der Ampel schläft, sicher, klingt nicht schön aber ist das relevant?

Meiner Meinung dazu dient die Hälfte der als schweren Mängel definierten Punkte nur dazu möglichst viele Autos aus dem Verkehr zu ziehen um den Neuwagen-Umsatz anzukurbeln und Steuern (Nova usw.) zu generieren.

Und Staaten mit einigermaßen vernünftiger KFZ Gesetzgebung freuen sich natürlich weil sie von uns tolle Autos zum Spottpreis bekommen nur weil bei uns ein geldgieriger Pickerl-Prüfer sich wichtigmacht.

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Re(5): Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
19.11.2010, 15:57:57
Also garantieren wird dir eine Werkstätte nach der §56a-Überprüfung garnichts,
schon garnicht das du 1 Jahr lang keine schweren Mängel hast .


WENN, dann gehts um eine §57a StVO Überprüfung um mich hier im Forum ein wenig wichtig machen zu können :-)

Ein Fahrzeug, das schwere technische Mängel aufweist, gefährdet  die Verkehrssicherheit. Es liegt hier ein Delikt vor, welches mit bis zu 5000,- Euro und einer Vormerkung im Führerschein bestraft werden kann. Abgesehen davon muss man damit rechnen, dass die Kennzeichen abgenommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung bei einem Unfall keine Haftung übernimmt und die Unfallkosten selbst zu tragen sind.


Bleibt dann nurmehr das Privatvermögen des Versicherten oder allenfalls bei einer mangelhaften Überprüfung des Pickerls bzw. der Verkehrsuntauglichkeit des KfZ die Versicherung der Werkstätte.

Und jeder halbwegs klar denkende Jurist/Rechtsanwalt/Versicherungsangestellter wird sich dabei an die Werkstätte wenden, welche ein fahruntaugliches KfZ gar nicht zum Verkehr zulassen hätte dürfen.

Klar können Schäden später auch plötzlich auftauchen, meist lassen sich Schäden/defekte aber einem gewissen Entstehungszeitraum zuordnen..

Solange nichts passiert ists egal, wenn aber mal was ist dann siehts schlecht aus. Sowohl für die Werkstatt also auch den KfZ-Inhaber.
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