Re(7): Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
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Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
19.11.2010, 13:28:13
Boah, ich hab soooo einen Hals auf das ganze Theater mit dem Katalog schwerer Mängel bei der §57a KFZ-Untersuchung.

Der Mängelkatalog ist sowas von lächerlich und dient nur dazu der KFZ-Industrie und den Werkstätten Geld in die Tasche zu scheffeln, sonst nichts.

Beispiele für völlig sinnlose schwere Mängel die zur Verweigerung des Pickerls führen:

Steinschläge auf der Windschutzscheibe fahrerseitig - Als ob ein kleiner 5mm Schaden an der Sicht des Fahrers wesentlich etwas ändern würde

Rost - Nur wegen ein bisschen Rost am Einstieg, im Radkasten usw. wird gleich das Pickerl verweigert, als ob ein Auto deswegen gleich auseianderfallen würde oder sonst irgendetwas passieren würde. Das beste Argument: "Wenn da jemand drangreift dann könnte er sich an der Kante schneiden" Was soll der Schwachsinn, die Leute haben ihre Finger von meinem Auto wegzuhalten und haben da nichts anzufassen.

Beim Zweitonhorn ist ein Ton ausgefallen - schwerer Mangel - Gehts noch, der verbleibende Ton reicht noch immer aus um jeden aufzuwecken der an der Ampel schläft, sicher, klingt nicht schön aber ist das relevant?

Meiner Meinung dazu dient die Hälfte der als schweren Mängel definierten Punkte nur dazu möglichst viele Autos aus dem Verkehr zu ziehen um den Neuwagen-Umsatz anzukurbeln und Steuern (Nova usw.) zu generieren.

Und Staaten mit einigermaßen vernünftiger KFZ Gesetzgebung freuen sich natürlich weil sie von uns tolle Autos zum Spottpreis bekommen nur weil bei uns ein geldgieriger Pickerl-Prüfer sich wichtigmacht.

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Re(7): Pickerl §57a ist reine Abzocke und Werkstatt-Finanzierung
19.11.2010, 21:33:02
Ohne Jurist zu sein, aber die Möglichkeiten für Regressansprüche sind wohl
beiden Parteien gegenüber doch eingeschränkt, solange nicht mindestens grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.


Dies hat auch primär kein Jurist sondern im etwaigen Schadensfall zu beurteilen.

Klar. Trotzdem garantieren Werkstätten nicht das keine schweren Mängel/Fehler
am Fahrzeug auftreten. Sie bescheinigen nur, das im Rahmen der Möglichkeiten
der §57a-Überprüfung keine solchen festgestellt wurden und für ~1 Jahr zu
erwarten sind.


Und genau dafür haften sie auch. Wenn nachgewiesen wird dass ein Schaden bereits bei der Überprüfung vorgelegen hat/ist und nicht beachtet wurde oder wegen unordentlicher Begutachtung nicht aufgedeckt wurde haftet die Werkstatt dafür.

Ich würde niemandem die Plakette geben dessen Auto auch nur irgendwelche Mängel aufweist.

Wie gesagt, meine Meinung :-)

Selbstverständlich, mein Tippfehler. Ich spar mir mal das editieren, weils in
jedem Titel richtig drinsteht.


war nur ein Spaß, wir wissen beide um was es geht :-)


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