Negative Erfahrung mit CKS-Computer
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Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...
22.05.2002, 18:25:06
Sehr geehrter Kunde,

in unseren AGB´s ist klar und deutlich dargestellt, wie wir mit Ware verfahren, deren Siegel gebrochen ist.

Auf dem Siegel ist ein Aufdruck, der ebenfalls auf diese Regelung hinweißt.

Sie haben bei Ihrer Bestellung diese AGB´s anerkannt, und mit Zusendung der Ware diese nochmals ausgehändigt bekommen.

In Ihrem Fall stellt sich das wie folgt dar:

1. Sie bestellten 2*512 MB
Wir haben darauf hingewiesen, das es mit den günstigen OEM-Speichern mit diversen Motherboards Probleme geben kann.
2. Sie haben 1 Speichermodul eingebaut und das Siegel beschädigt.
3. Wir haben Ihnen folgende Summen gutgeschrieben
a Versandkosten zu 100 %
b 1 Speichermodul deren Siegel OK war zu 100 %
c 1 Speichermodul deren Siegel gebrochen war zu 80 %

Ware die zu uns mit gebrochenem Siegel zurückkommt, müssen wir um eine unsachgemäße Handhabung auszuschließen. extrem genau testen. Erst dann sind solche Artikel wieder in den Umlauf zu bringen. Um diese uns entstehenden Kosten abzudecken, erheben wir die Pauschale.

Das Sie in einer Mail uns androhten uns in diesem und in anderen Foren  "anzuschwärzen", ändert nichts an unseren AGB´s, und wird unsere Entscheidung keinesfalls revidieren.

Desweiteren möchten wir darauf hinweisen, das wir Ihre Aussage Zitat:
"Diese üble Masche" als geschäftsschädigend ansehen, und nur weil Sie wahrscheinlich noch sehr aufgebracht sind, darüber hinwegsehen. Nichts gegen eine freie Meinungsäußerung, aber es gibt Grenzen.
Sollten solche oder ähnliche Äußerungen jetzt oder in der Zukunft erneut auftauchen, werden wir darüber nicht mehr hinwegsehen.

M.f.G.
Ihr CKS-Team


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Mal etwas zum nachdenken .....
23.05.2002, 08:46:35
Man stelle sich mal folgenden Fall vor:

Kunde Mustermann kauft bei Händler xyz eine Intel Pentium CPU 2,2 Mhz und einen Lüfter.

zu zb. 500,00 Eur. Der Kunde Bezahlt per Nachnahme.

Was sind die Konsequenzen (Kosten) für den Händler und Kunden ?

H: Auftragsaufnahme in EDV ca. 0,5 Eur
H: Artikel EK ca. 465,00 Eur
H: Lagerlogistik inkl. Versandmaterial ca. 2,00 Eur
H: Erstellen der Rechnung und Versandpapiere 0,50 Eur
H: Versand am 01.03.02 an den Kunden
H: Entstehende Versandkosten inkl. NN ca. 12,00 Eur
K: Ware wird am zb. 08.03.02 vom Kunden angenommen (Beginn der 14 Tage Rückgaberecht)
K:Der Kunde benutzt die CPU genau 2 Wochen lang und schickt die Artikel nach genau 14 Tagen 22.03.02 unfrei zurück.
H: am 25.03.02 erhält der Händler seine Ware zurück. Muß aber 6,60 Eur an den Postboten bezahlen.
H: am ca. 25.03.02 erhält der Händler endlich den Nachnahmebetrag von der Post
H: Der Händler stellt fest, das die Rücksendung im Grundsatz ordnungsgemäß war, der Lüfter aber leider aufgrund der Benutzung nicht mehr Wiederverkaufbar ist. Verlust von ca. 12,00 Eur
H:der Händler stellt ebenso mit bedauern fest, das es seitens Intel eine Preissenkung gegeben hat und die CPU ca. 15% günstiger geworden ist
(bei einigen Artikeln könnte auch ein Preisverfall von 20-30% realistisch sein)
H: der Händler erstellt eine Gutschrift und Versendet diese an den Kunden
ca. 1,50 Eur
H: Der Händler muß die CPU testen um auszuschließen, das die CPU beschädigt ist. ca 5,00 Eur

Fazit für den Kunden:
2 Wochen für "lau" mit ner 2,2 er CPU gearbeitet (und eventuell schon mal die nächste CPU bestellt, ........)

Fazit für den Händler:

465,00 Eur EK, heutiger EK (ohne Lüfter) 386,80 Eur, entstandene Kosten
35,10 Eur

Das heißt unterm Strich, wenn der Händler die CPU sofort wieder verkaufen kann, einen Verlust von 109,10 Eur

ganz schön heftig, und wer zahlt das ??? natürlich ich als ehrlicher Käufer.
Kundenschutz OK, aber die EDV-Dummys die alles bestellen und dann mal schauen ob es läuft, fahren mit dieser Regelung gut, aber ich als ehrlicher EDV-Freak bin der leittragende.

Verkehrte Welt ??? Um Kunden zu schützen, werden Gesetzte erlassen die in bestimmten Bereichen nicht realistisch angewand werden können, damit diese Gesetzte für den Verkäufer überhaupt tragbar sind, werden die Preise erhöht. Jetzt frage ich mich was bringt mir das Gesetz ???

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Re(2): Mal etwas zum nachdenken .....
23.05.2002, 15:07:00
Ade 3) |-D Ja, es soll sie geben. Nur finden wirst Du sie als Händlker nie im Leben, schon gar nicht im Computerhandel.

Es ist wirklich erschreckend, auch, wenn es jetzt speziell Dich kaum betrifft, was in diesem Thread wieder an Beispielen, "Tatsachen" und so weiter an welchen Haaren auch immer herbeigezerrt wird.

Bislang dachte ich eher, meine lieben Kunden wollten mich verscheis.ern, wenn sie mir diverse Horrorstories von Ihren Webshops erzählten. Mittlerweile, nach dem Lesen dieses Threads und einigen Sichtungen des Archivs, bedauere ich meine Händlerkunden tatsächlich.

Ich verstehe auch den einen, der meinte, Mionitore und Drucker gäbe es nicht in seionem Webshop. Das könne er sich nicht leisten.

"Monitor auf Pixelfehler untersuchen". Der Händler darf das natürlich nicht - sonst könnte er das Produkt weder als neu verkaufen, noch jemals retournieren. Der Kunde natürlich schickt das aufgerissene Ding mit einem Pixelfehler zurück. Soll doch der Händler schauen, wo er bleibt. Den Monitor soll er mal überhaupt wegwerfen, weil der hat ja einen Pixelfehler (und ist ausserdem abgegrabbelt).

Drucker mal kurz testen - und dann mit eingelegtem Toner rücksenden. Ha! Das ist ein Spaß! Den Drucker kann der Händler nicht mal mehr richten (reinigen) lassen, das würde mehr kosten als ein neuer.

Man bedenke: Alle Risken, Lasten, Kosten beim Händler, alle Rechjte beim Kunden. Das nennt man dann "fair". Na danke, wer solche Fairness kennengelernt hat, lacht über jede Folter.

GrummelGrumpf
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Re(5): Mal etwas zum nachdenken .....
25.05.2002, 12:45:16
Denn was ist zum Beispiel ein Effekt dieses Threads: Unsere Bielerfelder Niederlassung wird trotz der i.d.Regel kurzen Lieferzeit angehalten, nicht (mehr) bei CKS zu ordern, um Konflikten wie diesem aus dem weg zu gehen.

Oliver, ich bin enttäuscht! Denkst du, daß andere, ähnlich knapp kalkulierende Händler in Deutschland anders agieren - abgesehen davon, daß sie vermutlich nicht bei problematischen Produkten so deutlich vor Problemen warnen?

Ist (das) die schlechte Pubicity wert?

Findest du wirklich, daß CKS diese in dem Fall verdient hat? Der Kunde wurde gewarnt, die Vorgangsweise ist gesetzlich gedeckt, d.h. man hat als Kunde die Wahl:
- billigen Speicher kaufen und Kompatibilitätsprobleme riskieren
- teureren Markenspeicher kaufen ohne Risiko

Soll ein Händler auf den Verkauf von günstigem OEM-Speicher verzichten, weil einige wenige zu Unrecht ihre falsche Wahl dem Händler anlasten und das in diversen Foren breittreten? Mob Rules?

Zum Vorwurf des Endkunden als Versuchskaninchen: den kannst du getrost an die Hersteller richten, die mangelhafte Ware erzeugen (falls dem so sein sollte), oder an die Verfasser der entsprechenden Spezifikationen, die dann wohl nicht brauchbar sein dürften. Wie schon GrummelGrumpf schrieb - wie soll ein Händler die Kompatibilität für den Kunden realistisch testen können?

Wünschenswert wäre halt eine sehr ausführliche Bezeichnung der Artikel im Shop (auch bei OEM-Ware), sodaß man bekannte Probleme besser verwalten kann (pro Variation der OEM-Riegel könnte man die Liste der Boards, bei denen es Reklamationen gab, in den Shop schreiben - besser als gar nichts).



Marinos J. Yannikos <mjy@geizhals.at>


Education is an admirable thing, but nothing that is worth knowing can be taught
-- Oscar Wilde
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Re(3): Mal etwas zum nachdenken .....
23.05.2002, 16:16:58
Der Kunde natürlich schickt das aufgerissene Ding mit einem Pixelfehler zurück.

Nur zu meinem besseren Verständnis bitte:

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich mit einem Händler ein (mündlichen, da de facto durch die Bezahlung der Ware an der Kasse abgeschlossenen) Kaufvertrag über die Lieferung eines TFT-Monitors abschliesse unter der Bedingung, dass das Gerät im Hinblick auf Pixelfehler der Klasse 1 der ISO-Norm 13406 entspricht und ich nun beim Funktionstest unmittelbar nach Erhalt darauf komme, dass dem nicht so ist.

Soll ich mir dann denken: "Ja mei, einig´fall´n, Pech g´habt, oder soll ich vom Händler erwarten, dass er das nicht dem Kaufvertrag entsprechende Gerät gegen ein sehr wohl entsprechendes austauscht.

Ein angesauter Drucker, der nur zurückgegeben wird, weil er "nicht gefällt, ist natürlich indiskutabel und fände auch bei mir keine Gnade. Was aber mit einem, der einen objektiven Mangel gegenüber der beim Kauf getroffenen Vereinbarung aufweist. Wer soll dann das Risiko tragen: Der Käufer, der dem Händler vertraut hat, der Händler, der dem Erzeuger vertraut hat oder der Erzeuger, der dem Händler ein nicht seinen Behauptungen entsprechendes Produkt übergeben hat?

Ich frage deshalb so blöd und gestelzt, weil ich beobachte, wie sich an solchen Dingen immer endlose Debatten entfachen, die eigentlich gar nicht existieren können, wenn alles mit rechten Dingen zugeht.

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Re(4): Mal etwas zum nachdenken .....
23.01.2004, 10:42:51
Bei Monitoren gibts den Vor-Ort-Service des Herstellers, da darf weder der Händler noch der Distributor eingreifen. Da kann der Kunde einen Kopfstand machen, das ist einfach so.
Wenn der Kunde einen garantiert (pixel)fehlerfreien Monitor möchte, bleibt ihm die Option, den Monitor von z.B. Philips zu kaufen, die haben eine Null-Pixelfehler-Garantie. Der Jammer ist nur, das sich Philips das natürlich zahlen lässt, da diese Monitore bis zu 50% teurer als die normalen sind.

Ausserdem steht es jedem Kunden frei, sich beim Fachhändler den Monitor zeigen zu lassen. Manche Fachhändler nutzen dazu sogar Testprogramme, um dem Kunden die tadellose Qualität zu zeigen. Da kann der Kunde sicher gehen, ob dieser Monitor auch OK ist.

Nur leider muß dann der eine oder andere auf sein geliebtes Online-Shopping verzichten und sich mal aufschwingen und einen soliden Fachhändler mit Lager aufsuchen. Ist schon eine verzwickte Sache. ;-)

Warum der Händler in den Genuß kommen soll, einen schon "gecheckten" Drucker zurückzunehmen, finde ich geradezu grotesk. Wenn der Drucker nicht funktioniert, dann kommt die geliebte Garantie zum Einsatz, und die gibt nicht der Händler, sondern der Hersteller, der für verdammt viel Kohle ein flächendeckendes Netz an Servicestellen - und jetzt kommts - für genau den Fall eines defekten Druckers eingerichtet hat.
Oder glaubt hier wirklich irgendeiner, das der Händler irgendwas am Drucker richten kann?
Diese Tipps kann Euch auch jeder Fachhändler geben und wenn der Kunde schon billigst einkaufen möchte, so hat er sich doch auch an die Garantieabwicklung zu halten, auch das ist geregelt.

Mfg.
sc007

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Re(8): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...
23.05.2002, 11:07:25
naja, will nicht sagen unverständliche rechte, man sieht gerade in diesem (teil)-forum recht deutlich dass sich doch so manches schwarze schäfchen in die online-händlerriege verirrt hat.
so eine online-bestellung birgt halt zieml. viele risken in sich (angefangen mit der sicherheitsproblematik bzw. bestimmtheit der Willenserkl., mangelnde prüfungsmögl. der ware, transport uvm).
wenn man da grossartige beweisführungen vom verbraucher verlangen würde (die er ja sowieso idR nicht führen kann), zb ob das klumpert kaputt weggeschickt, am transport draufgegangen ist oder sonst einfach nicht passt wird der eben schön deppert dreinschauen wenn der händler auf stur schaltet.
es herrscht ja kein kontrahierungszwang, wenn mir als händler also jmd. diesbezgl. offensichtlich auf die zehen steigt kriegt er halt online nix mehr (zugegeben ein schwacher trost %-)).

zum eröffnungsposting noch: wenn dieses unternehmen weiterhin so stur bleibt bzw. gef. drohungen ausstößt -> eventuell z'fleiss noch ein bissl herumblödeln und zB die gesetzl. Zinsen (idF eine horrende summe %-)) verlangen????? nach ziemlich einhelliger hL stehen die dir zu.  B-)

sonst aber: 10% sind imho zu hoch (bzw. werden dadurch sämtliche bestimmungen ad absurdum geführt -> "waas, sie haben das verpackungs-siegel "erbrochen"  um nachzuschauen ob der monitor pixelfehler hat bzw. ob überhaupt des bestellte klump in der schachtel is'???? deees geht neet! 20% pauschale bitteschen! und wauns nu amoi mucken wer'n ma grantig, wissen's eh wos des haast!" %-)) -> plakatives bsp., mehr nicht natürlich (man will ja vermeiden dass eine meute anwälte aus pief...., ahem, deutschland (oder sonstwo) nat., über einen herfällt, darum auch die, sagen wir von mir aus ironisch wienerisch, angehauchte aussage um eventuellen verwechslungen oder sonstigen unpässlichkeiten vorzubeugen) -> also reine fiktion (und nicht alles das hinkt ist ein vergleich) |-D

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Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...
23.05.2002, 17:51:17
Also ris spuckt folgendes aus:
http://www.bgbl.at/CIC/BASIS/bgblpdf/www/pdf/DDD/1998C208.pdf
Anmerkung: das EU-Übereinkommen datiert von 19.Juni 1980(!!!)

Vorbehaltlich des Absatzes 5 wird vermutet, daß der Vertrag die engsten Verbindungen mit dem Staat aufweist, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung zu erbringen hat, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder, wenn es sich um eine Gesellschaft, einen Verein oder eine juristische Person handelt, ihre Hauptverwaltung hat. Ist der Vertrag jedoch in Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Partei geschlossen worden, so wird vermutet, daß er die engsten Verbindungen zu dem Staat aufweist, in dem sich deren Hauptniederlassung befindet oder in dem, wenn die Leistung nach dem Vertrag von einer anderen als der Hauptniederlassung zu erbringen ist, sich die andere Niederlassung befindet.

Artikel 5 Verbraucherverträge
(1) Dieser Artikel gilt für Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen oder die Erbringung von Dienstleistungen an eine Person, den Verbraucher, zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Verbrauchers zugerechnet werden kann, sowie für Verträge zur Finanzierung eines solchen Geschäfts.
(2) Ungeachtet des Artikels 3 darf die Rechtswahl der Parteien nicht dazu führen, daß dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird: .
- wenn dem Vertragsabschluß ein ausdrückliches Angebot oder eine Werbung in diesem Staat vorausgegangen ist und wenn der Verbraucher in diesem Staat die zum Abschluß des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen hat oder
-. wenn der Vertragspartner des Verbrauchers oder sein Vertreter die Bestellung des Verbrauchers in diesem Staat entgegengenommen hat oder
- . wenn der Vertrag den Verkauf von Waren betrifft und der Verbraucher von diesem Staat ins Ausland gereist ist und dort seine Bestellung aufgegeben hat, sofern diese Reise vom Verkäufer mit dem Ziel herbeigeführt worden ist, den Verbraucher zum Vertragsabschluß zu veranlassen.
(3) Abweichend von Artikel 4 ist mangels einer Rechtswahl nach Artikel 3 für Verträge, die unter den in Absatz 2 bezeichneten Umständen zustande gekommen sind, das Recht des Staates maßgebend, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Mein Verständnis davon:
Wird nach Art 3 keine "freie Rechtswahl" getroffen, so greifen Art. 4 und 5, die das Recht am Sitz des Händlers als anzuwendendes Recht vorsehen.
(außer der Händler "lockt" den Kunden absichtlich ins Ausland, um ihn rechtlich schlechter zu stellen, dann gilt das Recht am Wohnort des Kunden)

mfg
AVS

Katzen sind intelligenter als Hunde!
Man wird niemals 8 Katzen dazu bringen, einen Schlitten durch den Schnee zu ziehen!
Mehl für mich?
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Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...
23.05.2002, 21:41:59
Sehr geehrte Boardmitglieder,

um folgendes nochmals klarzustellen:

der zurückgesandt Artikel wurde mit folgender Artikelbeschreibung angeboten und auch verkauft:

512 SD-Ram OEM
CL3 / 133MHz-Frontside-Bus / mit älteren Boards teilweise nicht kompatibel (z.B. BX-Chipsatz) / OEM-Ware

Desweiteren ist unsererseits in der Rubrik Arbeitsspeicher folgender Hinweis klar und deutlich angebracht:

Bitte beachten Sie bei der Verwendung günstiger OEM-Speicherbausteine, dass eine Kompatibilität zu den vorhanden Hauptplatinen (Mainboards) nicht gewährleistet werden kann. Hinweise finden Sie im Handbuch Ihres Mainboards.

Häufig kommt es dadurch dazu, dass Speicherbausteine gar nicht, bzw. nicht korrekt erkannt werden. (ein 256MB-Modul wird beispielsweise nur mit 128MB erkannt)
Dieses stellt keinen Defekt des Speicherbausteines dar, sondern lediglich eine Unverträglichkeit des verwendeten Speicherchips mit dem Mainboard.

Solche Fälle können beim Kauf leider nicht ausgeschlossen werden, da wir fast täglich Speicherbausteine unterschiedlicher Hersteller bekommen und diese dann unter Umständen auf den unterschiedlichen Mainboards mit den verschiedenen Chipsätzen (AMD, VIA, Intel usw.) nicht funktionieren.

Die einzige Möglichkeit dieses zu vermeiden ist der Kauf von Markenspeicher. (z. B. Infineon, Viking, Kingston) Diese sind zwar in der Anschaffung verhältnismäßig teuer, bieten aber erfahrungsgemäß eine sehr hohe Kompatibilität zu allen bestehenden Hauptplatinen. Die Ausfallquote derartiger Speicher ist, im Gegensatz zu OEM-Modulen, äußerst gering.

Das Speichermodul das wir an den Kunden Versand haben war in keinster weise Defekt. der Kunde muß dieses auch geahnt haben, da er von 2 gelieferten Modulen nur ein Modul getestet hat.

Und nur für dieses Modul haben wir einen Abzug bei Erstellung der Gutschrift (V-Scheck) gemacht, diese Gutschrift ist 2 Tage nach Erhalt der Ware durch uns an den Kunden Versand worden.

Also der Kunde ist durch uns ausdrücklich auf eventuelle Probleme hingewiesen worden, der Kunde hat diese Hinweise ignoriert, ebenso hat er von unserer Verfahrensweise Kenntniss genommen und ist dieses Risiko eingegangen.
Desweiteren steht uns nach eindeutiger deutscher Rechtsprechung eine Erstattung der Versandkosten zum Kunden zu. Ebenfalls ist es gestattet, von dem Kunden für die Zeit der Nutzung eine Gebühr zu verlangen.

Hier wird immer auf das Gesetz verwiesen, aber es werden leider die wenigen Regelungen, die den Händler schützen hier nicht anerkannt.

Es ist immer sehr leicht, Argumente für die eigene Meinung zu finden, es sollte aber auch beachtet werden, das auch die andere Geschäftspartei Rechte hat.

Anmerken möchten wir hier nochmals, das wir in unserem 1. Text niemanden einen "Maulkorb" verpassen wollten, aber eine Verunglimpfung
und eine pauschale geschäftsschädigende Aussage werden wir nicht hinnehmen. Ebenso haben wir uns schon mehrmals in diesem Beitrag zu Wort gemeldet, und halten definitiv keine Funkstille.


Ebenso möchten wir die User RF und AVS auffordern, sich doch auch einmal konstriktiv an diesem Beitrag  zu beteiligen, und nicht nur allgemeine und lapidare Aussagen zu tätigen. Wie schon erwähnt, unser Rechtsbeistand hat unsere Vertragsbedingungen ausgearbeitet und auf das deutsche Fernabsatzgesetz abgestimmt. Folglich vertrauen wir diesem Urteil.
Es ist aber freigestellt, und dazu fordern wir hier auf, uns glaubhaft zu machen, das unser Rechtsbeistand sich geirrt hat und wir nicht treu nach dem Gesetz handeln.

Seien Sie versichert, zu konstruktiven Beiträgen werden wir auch Stellung nehmen, und gegebenenfalls Ihre Argumente auch unseren Rechtsbeistand zur Überprüfung vortragen. Sollte es erforderlich erscheinen, werden wir sogar eine weitere Anwaltskanzlei zur Beratung hinzuziehen.

M.f.G.

CKS-Computer










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Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...
24.05.2002, 19:40:15
1. es freut mich sehr, daß noch eine Stellungnahme kommt
2. meine Kritik war sicher hart, aber nicht unsachlich
3. ich denke, meine Meinung, ihre Vorgangsweise absolut nicht gutzuheißen, mehr als hinreichend belegt zu haben. Die angegebenen links dürften dazu wohl bei weitem genügen.
4. Postgebühren und Nutzungsentgelt hat niemand in Frage gestellt, nur die Höhe desselben (das dafür umso heftiger!)
5. da wir nicht im selben Land sitzen, werde ich wohl kaum jemals ihr Kunde werden (juristische Streitereien über Ländergrenzen hinweg: Finger weg!). Würden wir uns aber im selben Land befinden, würd ichs drauf ankommen lassen

PS: Ihr Hinweis auf mögliche Probleme bei no-name RAMS in Ehren, aber wer ist den hier der fachmann und PC-Experte? Sie oder ihre Kunden? Ich kanns kaufen, aber das Risiko liegt bei mir, weil wenns nicht geht, hab ich halt Pech gehabt. Ist das allen Ernstes ihre Geschäftspolitik?

Soll man das aus der Kristallkugel oder dem Kaffeesud herauslesen, ob ihr no-name RAM in meinem MoBo funktioniert oder nicht? Weil auch Ihnen sollte klar sein, daß die Handbücher der MoBos das auch nicht zuverlässig vorhersagen können (woher sollten die Hersteller auch wissen, welchen RAM sie mir 1-2 jahre später verkaufen werden)
Faktum ist - da haben sie völlig recht - daß diese Probs mit Markenspeicher drastisch selterner auftreten. könnte das vielleicht auch daran liegen, daß die (auch nicht immer, aber in der Regel doch) nach den ensprechenden Spezifikationen gefertig sind, die no-names aber manchmal ganz erheblich davon abweichen? Könnte nicht das der Grund für die Unverträglichkeit sein?

mfg
AVS

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Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...
RF
24.05.2002, 22:28:31
Hi!

Wenn Sie mich schon so dazu auffordern, mal etwas dazu zu sagen, na gut, soll so sein.

Nachdem hier die rechtliche Seite jetzt mal so ziemlich abgeklärt sein dürfte, unbedarft noch verschiedener Definitionen bezüglich der Höhe verschiedener Sätze und Spesen, mal meine Sicht der Dinge.

Wie Sie ja aus einem anderen Posting hier, meine persönliche Einstellung zum Onlinehandel kennen, ich aber auch schon des öfteren hier Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Onlinehändlern miterleben durfte, nehme ich mal stark an, dass Sie sich sicherlich an meiner Vermutung gestossen haben, wo ich vermutete, wie der weitere Weg aussehen könnte, nämlich totschweigen und aussitzen.
Das hier ist eine sehr rühmliche Ausnahme, da Sie ja auch absolut korrekt und sachlich mal dann Stellung genommen haben und auch mit genaueren Fakten, wie Produktbeschreibung, aufwarten konnten; das hat ja hier auch teilweise gefehlt. Leider fehlen hier noch die Angaben des Boardtyps bzw.
des Chipsatzes des Kunden.
Meine Vermutung deshalb, da es hier schon bei ähnlich gelagerten Fällen eben diesen Lauf genommen hat, Ihr Erstposting auf Grund der Wortwahl sehr ähnliche Parallelen aufwies und dann einige Zeit nichts mehr zu lesen war, sehr wohl wissend, dass Sie sicherlich nicht nur Ihre Zeit hier im Forum
verbringen können.

Nun aber mal ein Wort dazu, wie man diese leidliche Angelegenheit vielleicht einer für beide Seiten brauchbaren Lösung zuführen könnte.
Die Problematik, gerade bei solchen Teilen ist mir sehr wohl bekannt, auch die Sicht beider Parteien. Sollte es nicht auf Grund der Produktbeschreibung ersichtlich sein, dass der Speicher mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit nicht funktionieren wird, dann ist es ja möglicherweise
rechtens, dafür einen Kostenersatz zu verlangen. Sieht man sich aber mal die Sache auch aus Sicht des Kunden, dann muss ich mich schon auch fragen, ob es auch im Sinne des Verkäufers sein kann, jedes Risiko auf den Kunden abzuwälzen. Wie soll er denn feststellen, ob der Speicher funktioniert?
Vielleicht mit einer Sichtkontrolle? Mir ist schon sehr wohl klar, dass Sie nicht das alleinige
Risiko tragen wollen und können; könnte man hier nicht eine brauchbare Lösung für beide Seiten finden? Es könnte ja auch durchaus so sein, dass gerade der eine Stein nicht erkannt wird, der andere, nicht getestete aber sehr wohl schon. Gerade bei oem's gibt es da oft, auch innerhalb einer Lieferung verschiedene Toleranzwerte, der eine ist halt gerade noch innerhalb, der andere gerade halt nicht mehr. Das können sowohl Sie, als auch der Kunde nicht auf Grund der Beschreibungen immer im vorhinein erkennen. Deshalb haben diese Teile ja auch einen anderen Preis.
Just solch ein Problem hatte ich auch schon selbst; zwar nicht mit Speicher dafür aber mit Board; und da hätte sogar den Beschreibungen nach alles
einwandfrei funken sollen, alleine es blieb beim "sollen".

Ohne jetzt den wirklichen Lauf der Geschichte zu kennen, Kunde hält sich leider auch etwas bedeckt in letzter Zeit, was ich auch nicht besonders goutiere, könnte ja vielleicht ein Telefongespräch, sollte es ein solches noch nicht gegeben haben, eine für beide Seiten befriedeigende Lösung herbeiführen.

Da man hier aber leider keine weitere Stellungnahme vom Kunden gelesen hat, kann natürlich die Möglichkeit bestehen, dass es hier ja bereits zwischenzeitlich, ebenso bereits im Vorfeld des Geschäftes einen Meinungsaustausch gegeben hat. In welcher Form der stattfand, hier ist nicht gemeint ob schriftlich oder persönlich, entzieht sich ja auch unser aller Kenntnis bis dato. Wie heisst es doch bei uns in Wien immer? "Durchs Reden kommen die Leut zsamm!"

Abschliessend, glauben Sie nicht auch, nehmen Sie nur mal die Zeit heran, die Sie diese, an und für sich, vom Wert her, lächerliche Angelegenheit beansprucht hat. Wäre da nicht eine für beide Seiten brauchbare Lösung schon lange sinnvoller gewesen? Unter der *TRÖT*setzung, dass die Fakten beider Seiten so stimmen und da nicht schon zu viel den Bach hinunter geredet und geschrieben wurde. Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen, es hat seinen Grund, warum hier im Forum die meisten Mitglieder hinter manchen Händlern, auch mit Onlineshop, oder gerade deshalb, stehen. Oft genügen kleine Gesten und man hat absolut gewonnen. So mancher hat aber auch schon mal dabei gewaltig verloren.
Immer nur auf seinem Recht festzuhalten kann auch schon mal mehr kosten als nützen, nämlich immer dann wenn ein schaler Nachgeschmack bleibt.

MFG

RF

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Re(7): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...
25.05.2002, 14:34:15
Um das ging es in meinem Posting nicht im geringsten. Nur sich hinzustellen und jeden Händler, der nicht mehr als die Hersteller selbst weiss, zu verdammen, kann's nicht sein.

Wer soll das Risiko tragen?

Ich würde schon einen Lösungsansatz sehen. Er ist nur nicht sehr "zeitgeistig", entspricht möglicherweise nur meinem Naturell:

Ich kaufe nicht dort, wo ein Produkt gerade zufällig billig ist. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass solche Händler ein durchschnittlich so kurzes Leben haben, dass ich nicht mal mehr auf die Gewährleistung (geschweige denn auf irgendwelche Garatien) zurückgreifen kann.

Ich kaufe also bei zwei, drei Stammhändlern, die mir mittlerweile mehrfach bewiesen haben, mich als Kundschaft zu verdienen (;-)). Ob Webshop oder hinlaufen, wechselt ab. Wichtig ist mein persönlicher (telefonischer) Kontakt mit dem Händler bzw. einem seiner Mitarbeiter.

RAMs kaufe ich sowieso nur Topware UND kenne meine Boards recht gut, würde also schwerlich in diese Verlegenheit kommen. Wenn doch, so würde ich VOR einer Webshop-Bestellung mal zum Telefon greifen und mich vergewissern. Vor allem der Testmöglichkeit vergewissern. ;-) Und meine Händler halten, was sie versprechen. Punkt.

Da brauche ich mir über die rechtliche Komponente, Kosten- bzw. Risiko-Übernahme keine Kümmernisse zu machen.

Die Krux liegt ja darin, dass die meisten Anwender heute viel lieber ellenlang mit Dritten über echte oder angebliche Rechte herumdiskutieren (oder herumstreiten), als mit Ihren Partnern (=Händler) ein freundliches Auskommen zu pflegen. Als Motto mag in solchen Fällen die Grabinschrift "Aber ich hatte Rechts-Vorrang!" dienen.

Ich bin da etwas altmodischer (wie schon oben erwähnt).

GrummelGrumpf
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
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Unsere Stellungnahme - und ein Aufruf an die User...
25.05.2002, 12:25:40
Ich denke, daß man mittlerweile sagen kann, daß CKS-Computer trotz der schlechten Optik dieser Benutzungsgebühren korrekt gehandelt hat.

Leider konnte ich aus einigen User-Beiträgen herauslesen, daß dem Händler mit Sätzen wie "ersparen Sie sich doch den Ärger und geben Sie gleich nach ..." nahegelegt wird, doch mehr oder weniger nahegelegt wird, daß nicht das Gesetz für eine Entscheidung für/gegen Benützungsgebühren maßgeblich sein sollte, sondern die kollektive Meinung der User bzw. der Ärger, den man sich (zu Unrecht!) einhandeln kann, wenn ein einzelner enttäuschter Käufer (der es besser wissen sollte, da er ausdrücklich vor dem Kauf gewarnt wurde!) es darauf anlegt.

Das kann ja nicht sein - wir wollen uns nicht instrumentalisieren lassen, um Druck auf Händler auszuüben, wenn ein einzelner Kunde nicht besonders glücklich mit der korrekten Vorgangsweise des Händlers ist. Wir können zwar Threads sperren, aber es wäre besser, wenn sich auch die User hier nicht so leicht dazu bewegen lassen würden, gleich über den Händler herzufallen ... OK, mit einer gewissen Emotionalität und Unsachlichkeit muß man als Forum-Betreiber leben können, aber ich möchte euch trotzdem ersuchen, etwas sachlicher zu argumentieren und mal beide Seiten anzuhören, bevor ihr über jemanden herzieht.


Marinos J. Yannikos <mjy@geizhals.at>


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Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
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Re: Unsere Stellungnahme - und ein Aufruf an die User...
25.05.2002, 21:52:44
Lieber Mjy!

Ich möchte es wirklich sachlich halten:
1. Ich habe etliche links zu österreischischen (im besagten Fall daher irrelevanten), deutschen und EU Rechtsquellen gepostet. Wenn man den ganzen Text ausdruckt, könnt man leicht jemanden damit erdrücken.
2. Ich habe nicht mit meinem Anwalt gedroht, wie CKS es getan hat.

Es gibt noch einen 2. thread, der ein ähnliches (aber nicht identes!!) Problem beschreibt: http://forum.geizhals.at/topic.jsp?id=76767&m=388138#388138
Auch dort hat CKS gepostet, obwohl gar nicht angesprochen.
Ich habe mir die AGB beider Händler angesehen, sie miteinander und mit der EU Vorlage sowie dem deutschen Gestzestext verglichen (ich hab mich also schon ein bissi sachlich informiert). Ich bin deshalb zu meiner persönlichen, laienhaften absolut nicht verbindlichen und möglicher Weise falschen Meinung gelangt, daß diese pauschale "Wertminderungsgebühr" nicht ok ist.
So nebenbei: Beim Händler ist sie 10%, beim anderen 20%! Verliert der eine Artikel beim Händler schneller oder mehr an wert als beim anderen? Oder warum setzen wir die Wertminderung nicht höher an? Wie wärs mit 30, 40, ... XX%?? Gegen diese Pauschale trete ich ein, weil sie
1. IMHO keiner Überprüfung standhält
2. sie angeblich eingehoben wird, weil die Teile nicht mehr als neu verkauft werden können!

Keiner hat einen 2nd-Hand-Shop, wo diese Teile entsprechend günstiger erworben werden könnten!
Was geschiet also damit? Bekommt sie der Großhändler zurück ? LOL Wo ist dann der Schaden?
Oder werden sie (ohne das jetzt auch nur im entferntesten unterstellen zu wollen!) vielleicht in Komplettgeräte eingebaut oder gar neu versiegelt und nochmal verkauft?
Die Antworten auf diese Fragen fehlen mir sehr!

Fazit:
Ich denke nach wie vor anders über diesen Fall!


mfg
AVS

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Re(2): Unsere Stellungnahme - und ein Aufruf an die User...
26.05.2002, 20:27:01
Sehr gehrte User und vor allem User AVS,

um einige Punkte die uns betreffen richtig zu stellen, nachfolgend unsere Stellungnahme:

wir haben nirgendwo mit einem Anwalt gedroht, wir haben nur angedeutet, das wir eine geschäftsschädigende pauschalierte Aussage so wie beleidigende Postings nicht hinnehmen werden. Wir haben aber gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, das wir an einer fairen Diskussion teilnehmen werden.

Unser Rechtsbeistand wurde unsererseits nur erwähnt,  um darzustellen, das wenn es eindeutige Hinweise dafür gibt, das wir falsch handeln,  unsere AGB´s und unseren Geschäftsablauf von eben diesem Rechtsbeistand und notfalls noch von einem weiteren Anwalt  nochmals überprüfen lassen.

Das wir bezüglich BLE-Computer ein Posting veröffentlichten, ist richtig, aber unsere Meinung auch zu anderen fällen zu Posten ist, glaube ich unser gutes Recht, oder warum meldet sich z.b. AVS zu allen mögliche Themen obwohl er ja auch nicht betroffen ist.

Desweiteren möchten wir darauf hinweisen, des wir in unserem Shop auf der Titelseite im Bedarfsfall Sonderangebote anbieten. Diese Sonderangebote sind Auslaufposten, Retouren, gebrauchte Hardware usw.
die Hardware ist dann auch jeweils mit den entsprechenden Hinweisen gekennzeichnet. Es macht aber nicht Sinn, ein oder zwei einzelne Speichermodule über dies Weg anzubieten, da dann die Nachfrage erfahrungsgemäß größer ist als das Angebot. Ergo sammeln wir die Hardware und bieten sie zu bestimmten Zeiten an.
Abschließend möchten wir noch anmerken, das diese Rückläufern aus dem Fernabsatzgesetz, nicht in der Menge auftreten, wie es hier den Eindruck macht.

M.f.G.
CKS-Computer

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Re(7): Unsere Stellungnahme - und ein Aufruf an die User...
03.06.2002, 12:20:12
Hallo zusammen,

mit großem Interesse verfolge ich gerade die Vielzahl der Antworten und Anregungen aus dem eigentlich recht harmlosen Thema um meine beiden Speichermodule.

Leider konnte ich mich an diesen Diskussionen nicht beteiligen, weil ich für einige Zeit im Krankenhaus war (Fuß gebrochen). Nun stelle ich fest, dass ich mit meinem Beitrag einen gewaltigen Stein ins rollen brachte.

Das ursprüngliche Zitat über das Niveau von Online Händlern war wohl etwas zu heftig und wie von CTS-Computer richtig bemerkt, in aufgebrachter Stimmung formuliert.

Die Sachlage ist schwierig zu beweisen, wenn zwei unterschiedliche Aussagen aufeinander treffen.

An dieser Stelle möchte ich keine erneute Diskussion eröffnen und von vorne beginnen, genau so wenig werde ich jetzt "kleine Brötchen backen". Die Siegel auf den Speichermodulen waren als ich sie verschickte in Ordnung.
Es spielt aber überhaupt keine Rolle, denn die 17 Euro sind im Moment meine geringste Sorge.

An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen eifrigen Mitstreitern, die sich so rege an dem Forum beteiligten.
Ich habe daraus gelern und werde, wie in einem Beitrag erwähnt, meine Speichermodule bei Saturn oder beim Händler um die Ecke kaufen und mir den Preis "diktieren" lassen. So bequem onlineshopping auch sein mag, es verbirgt auch Risiken, die einem gar nicht so bewusst sind.

Vielen Dank an alle und viele Grüße aus München.
Michl

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