Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Negative Erfahrung mit CKS-Computer (85 Beiträge, 1122 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.  Re: Negative Erfahrung mit CKS-Computer  (Sir Carlo am 21.05.2002, 12:51:37)
.  Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (CKS-Computer am 22.05.2002, 18:25:06)
..  Re: Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 19:21:31)
....  Re(3): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 21:50:25)
....  Re(3): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 22:59:04)
...  Re(2): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 22.05.2002, 20:25:35)
....  Re(3): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 21:43:59)
.....  Re(4): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 22.05.2002, 22:09:14)
......  Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 22:19:01)
......  Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 22:54:45)
........  Re(7): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 00:40:24)
.........  Mal etwas zum nachdenken .....  (Menkul am 23.05.2002, 08:46:35)
..........  Re: Mal etwas zum nachdenken .....  (AVS am 23.05.2002, 08:57:08)
...........  Re(2): Mal etwas zum nachdenken .....  (Menkul am 23.05.2002, 09:17:56)
.............  Re(4): Mal etwas zum nachdenken .....  (AVS am 23.05.2002, 17:55:40)
.............  Re(4): Mal etwas zum nachdenken .....  (sc007 am 23.01.2004, 10:42:51)
..........  Re(9): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 19:10:52)
...........  Re(10): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (MaxF am 23.05.2002, 20:13:29)
............ Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (AVS am 23.05.2002, 20:34:24)
............ Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (AVS am 23.05.2002, 20:34:24)
............  Re(11): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 20:34:25)
.............  Re(12): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 23.05.2002, 20:59:40)
..............  Re(13): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 21:05:28)
.....  Re(4): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 13:40:15)
......  Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 23.05.2002, 14:04:35)
.......  Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 17:17:56)
........  Re(7): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 23.05.2002, 17:28:28)
.......  Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 17:17:18)
.......  Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 17:51:17)
...  Re(2): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 17:24:27)
.....  Re(4): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 17:54:08)
......
Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...
23.05.2002, 21:41:59
Sehr geehrte Boardmitglieder,

um folgendes nochmals klarzustellen:

der zurückgesandt Artikel wurde mit folgender Artikelbeschreibung angeboten und auch verkauft:

512 SD-Ram OEM
CL3 / 133MHz-Frontside-Bus / mit älteren Boards teilweise nicht kompatibel (z.B. BX-Chipsatz) / OEM-Ware

Desweiteren ist unsererseits in der Rubrik Arbeitsspeicher folgender Hinweis klar und deutlich angebracht:

Bitte beachten Sie bei der Verwendung günstiger OEM-Speicherbausteine, dass eine Kompatibilität zu den vorhanden Hauptplatinen (Mainboards) nicht gewährleistet werden kann. Hinweise finden Sie im Handbuch Ihres Mainboards.

Häufig kommt es dadurch dazu, dass Speicherbausteine gar nicht, bzw. nicht korrekt erkannt werden. (ein 256MB-Modul wird beispielsweise nur mit 128MB erkannt)
Dieses stellt keinen Defekt des Speicherbausteines dar, sondern lediglich eine Unverträglichkeit des verwendeten Speicherchips mit dem Mainboard.

Solche Fälle können beim Kauf leider nicht ausgeschlossen werden, da wir fast täglich Speicherbausteine unterschiedlicher Hersteller bekommen und diese dann unter Umständen auf den unterschiedlichen Mainboards mit den verschiedenen Chipsätzen (AMD, VIA, Intel usw.) nicht funktionieren.

Die einzige Möglichkeit dieses zu vermeiden ist der Kauf von Markenspeicher. (z. B. Infineon, Viking, Kingston) Diese sind zwar in der Anschaffung verhältnismäßig teuer, bieten aber erfahrungsgemäß eine sehr hohe Kompatibilität zu allen bestehenden Hauptplatinen. Die Ausfallquote derartiger Speicher ist, im Gegensatz zu OEM-Modulen, äußerst gering.

Das Speichermodul das wir an den Kunden Versand haben war in keinster weise Defekt. der Kunde muß dieses auch geahnt haben, da er von 2 gelieferten Modulen nur ein Modul getestet hat.

Und nur für dieses Modul haben wir einen Abzug bei Erstellung der Gutschrift (V-Scheck) gemacht, diese Gutschrift ist 2 Tage nach Erhalt der Ware durch uns an den Kunden Versand worden.

Also der Kunde ist durch uns ausdrücklich auf eventuelle Probleme hingewiesen worden, der Kunde hat diese Hinweise ignoriert, ebenso hat er von unserer Verfahrensweise Kenntniss genommen und ist dieses Risiko eingegangen.
Desweiteren steht uns nach eindeutiger deutscher Rechtsprechung eine Erstattung der Versandkosten zum Kunden zu. Ebenfalls ist es gestattet, von dem Kunden für die Zeit der Nutzung eine Gebühr zu verlangen.

Hier wird immer auf das Gesetz verwiesen, aber es werden leider die wenigen Regelungen, die den Händler schützen hier nicht anerkannt.

Es ist immer sehr leicht, Argumente für die eigene Meinung zu finden, es sollte aber auch beachtet werden, das auch die andere Geschäftspartei Rechte hat.

Anmerken möchten wir hier nochmals, das wir in unserem 1. Text niemanden einen "Maulkorb" verpassen wollten, aber eine Verunglimpfung
und eine pauschale geschäftsschädigende Aussage werden wir nicht hinnehmen. Ebenso haben wir uns schon mehrmals in diesem Beitrag zu Wort gemeldet, und halten definitiv keine Funkstille.


Ebenso möchten wir die User RF und AVS auffordern, sich doch auch einmal konstriktiv an diesem Beitrag  zu beteiligen, und nicht nur allgemeine und lapidare Aussagen zu tätigen. Wie schon erwähnt, unser Rechtsbeistand hat unsere Vertragsbedingungen ausgearbeitet und auf das deutsche Fernabsatzgesetz abgestimmt. Folglich vertrauen wir diesem Urteil.
Es ist aber freigestellt, und dazu fordern wir hier auf, uns glaubhaft zu machen, das unser Rechtsbeistand sich geirrt hat und wir nicht treu nach dem Gesetz handeln.

Seien Sie versichert, zu konstruktiven Beiträgen werden wir auch Stellung nehmen, und gegebenenfalls Ihre Argumente auch unseren Rechtsbeistand zur Überprüfung vortragen. Sollte es erforderlich erscheinen, werden wir sogar eine weitere Anwaltskanzlei zur Beratung hinzuziehen.

M.f.G.

CKS-Computer










Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.......  Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 24.05.2002, 19:40:15)
........  Nachtrag!  (AVS am 25.05.2002, 00:05:52)
.......  Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 24.05.2002, 22:28:31)
.......  Re(6): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 25.05.2002, 12:58:01)
.........  Re(8): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 25.05.2002, 18:24:34)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung