Mal etwas zum nachdenken .....
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.  Re: Negative Erfahrung mit CKS-Computer  (Sir Carlo am 21.05.2002, 12:51:37)
.  Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (CKS-Computer am 22.05.2002, 18:25:06)
..  Re: Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 19:21:31)
....  Re(3): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 21:50:25)
....  Re(3): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 22:59:04)
...  Re(2): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 22.05.2002, 20:25:35)
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.....  Re(4): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 22.05.2002, 22:09:14)
......  Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 22:19:01)
......  Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 22:54:45)
........  Re(7): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 00:40:24)
.........
Mal etwas zum nachdenken .....
23.05.2002, 08:46:35
Man stelle sich mal folgenden Fall vor:

Kunde Mustermann kauft bei Händler xyz eine Intel Pentium CPU 2,2 Mhz und einen Lüfter.

zu zb. 500,00 Eur. Der Kunde Bezahlt per Nachnahme.

Was sind die Konsequenzen (Kosten) für den Händler und Kunden ?

H: Auftragsaufnahme in EDV ca. 0,5 Eur
H: Artikel EK ca. 465,00 Eur
H: Lagerlogistik inkl. Versandmaterial ca. 2,00 Eur
H: Erstellen der Rechnung und Versandpapiere 0,50 Eur
H: Versand am 01.03.02 an den Kunden
H: Entstehende Versandkosten inkl. NN ca. 12,00 Eur
K: Ware wird am zb. 08.03.02 vom Kunden angenommen (Beginn der 14 Tage Rückgaberecht)
K:Der Kunde benutzt die CPU genau 2 Wochen lang und schickt die Artikel nach genau 14 Tagen 22.03.02 unfrei zurück.
H: am 25.03.02 erhält der Händler seine Ware zurück. Muß aber 6,60 Eur an den Postboten bezahlen.
H: am ca. 25.03.02 erhält der Händler endlich den Nachnahmebetrag von der Post
H: Der Händler stellt fest, das die Rücksendung im Grundsatz ordnungsgemäß war, der Lüfter aber leider aufgrund der Benutzung nicht mehr Wiederverkaufbar ist. Verlust von ca. 12,00 Eur
H:der Händler stellt ebenso mit bedauern fest, das es seitens Intel eine Preissenkung gegeben hat und die CPU ca. 15% günstiger geworden ist
(bei einigen Artikeln könnte auch ein Preisverfall von 20-30% realistisch sein)
H: der Händler erstellt eine Gutschrift und Versendet diese an den Kunden
ca. 1,50 Eur
H: Der Händler muß die CPU testen um auszuschließen, das die CPU beschädigt ist. ca 5,00 Eur

Fazit für den Kunden:
2 Wochen für "lau" mit ner 2,2 er CPU gearbeitet (und eventuell schon mal die nächste CPU bestellt, ........)

Fazit für den Händler:

465,00 Eur EK, heutiger EK (ohne Lüfter) 386,80 Eur, entstandene Kosten
35,10 Eur

Das heißt unterm Strich, wenn der Händler die CPU sofort wieder verkaufen kann, einen Verlust von 109,10 Eur

ganz schön heftig, und wer zahlt das ??? natürlich ich als ehrlicher Käufer.
Kundenschutz OK, aber die EDV-Dummys die alles bestellen und dann mal schauen ob es läuft, fahren mit dieser Regelung gut, aber ich als ehrlicher EDV-Freak bin der leittragende.

Verkehrte Welt ??? Um Kunden zu schützen, werden Gesetzte erlassen die in bestimmten Bereichen nicht realistisch angewand werden können, damit diese Gesetzte für den Verkäufer überhaupt tragbar sind, werden die Preise erhöht. Jetzt frage ich mich was bringt mir das Gesetz ???

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..........  Re: Mal etwas zum nachdenken .....  (AVS am 23.05.2002, 08:57:08)
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