Re(3): Mal etwas zum nachdenken .....
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.  Re: Negative Erfahrung mit CKS-Computer  (Sir Carlo am 21.05.2002, 12:51:37)
.  Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (CKS-Computer am 22.05.2002, 18:25:06)
..  Re: Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 19:21:31)
....  Re(3): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 21:50:25)
....  Re(3): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 22:59:04)
...  Re(2): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 22.05.2002, 20:25:35)
....  Re(3): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 21:43:59)
.....  Re(4): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (RF am 22.05.2002, 22:09:14)
......  Re(5): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 22.05.2002, 22:19:01)
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........  Re(7): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 00:40:24)
.........  Mal etwas zum nachdenken .....  (Menkul am 23.05.2002, 08:46:35)
..........  Re: Mal etwas zum nachdenken .....  (AVS am 23.05.2002, 08:57:08)
...........  Re(2): Mal etwas zum nachdenken .....  (Menkul am 23.05.2002, 09:17:56)
.............  Re(4): Mal etwas zum nachdenken .....  (AVS am 23.05.2002, 17:55:40)
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Re(3): Mal etwas zum nachdenken .....
23.05.2002, 16:16:58
Der Kunde natürlich schickt das aufgerissene Ding mit einem Pixelfehler zurück.

Nur zu meinem besseren Verständnis bitte:

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich mit einem Händler ein (mündlichen, da de facto durch die Bezahlung der Ware an der Kasse abgeschlossenen) Kaufvertrag über die Lieferung eines TFT-Monitors abschliesse unter der Bedingung, dass das Gerät im Hinblick auf Pixelfehler der Klasse 1 der ISO-Norm 13406 entspricht und ich nun beim Funktionstest unmittelbar nach Erhalt darauf komme, dass dem nicht so ist.

Soll ich mir dann denken: "Ja mei, einig´fall´n, Pech g´habt, oder soll ich vom Händler erwarten, dass er das nicht dem Kaufvertrag entsprechende Gerät gegen ein sehr wohl entsprechendes austauscht.

Ein angesauter Drucker, der nur zurückgegeben wird, weil er "nicht gefällt, ist natürlich indiskutabel und fände auch bei mir keine Gnade. Was aber mit einem, der einen objektiven Mangel gegenüber der beim Kauf getroffenen Vereinbarung aufweist. Wer soll dann das Risiko tragen: Der Käufer, der dem Händler vertraut hat, der Händler, der dem Erzeuger vertraut hat oder der Erzeuger, der dem Händler ein nicht seinen Behauptungen entsprechendes Produkt übergeben hat?

Ich frage deshalb so blöd und gestelzt, weil ich beobachte, wie sich an solchen Dingen immer endlose Debatten entfachen, die eigentlich gar nicht existieren können, wenn alles mit rechten Dingen zugeht.

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.............  Re(4): Mal etwas zum nachdenken .....  (sc007 am 23.01.2004, 10:42:51)
..........  Re(9): Stellungsnahme zu den Vorwürfen ...  (AVS am 23.05.2002, 19:10:52)
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........  Nachtrag!  (AVS am 25.05.2002, 00:05:52)
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