Private Krankenversicherung - Kündigen
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Private Krankenversicherung - Kündigen
26.06.2016, 00:10:42
Vielleicht hat hier irgendwer Erfahrung und kann mir einen Rat geben.
Die Situation ist folgende:
Wir haben als Familie eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Jetzt wurde meine Tochter aus der Krankenversicherung ausgeschlossen, weil wir nach Ansicht der Versicherung eine Vorerkrankung nicht korrekt angegeben haben.

Wir haben jetzt die angepasste Polizze ohne unsere Tochter erhalten. Aus unsere Sicht stellt das Streichen eines Versicherten aus der Polizze eine gravierende Änderung des Vertrags dar und eröffnet uns dadurch das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Würdet ihr das auch so sehen?

Prinzipiell muss ich nach dieser Erfahrung sagen, dass ich es für nicht realistisch halte, dass ich alle Beschwerden, Krankheiten wegen der wir mit den Kindern beim Arzt waren, bei Vertragsabschluss angeben kann, und somit nie sicher sein kann, dass die Versicherung auch langfristig hält.

Beispiel: Mein Sohn hatte vor 2 Jahren ein recht hartnäckiges und störendes Gerstenkorn, wegen dem wir bei einigen Ärzten waren. Die letzte Diagnose war: Ist halt so, geht wieder weg. Und es ging auch wieder weg. Ich würde niemals auf die Idee kommen, das bei Vertragsabschluss anzugeben. Wenn das Gerstenkorn jetzt wiederkommt, und vielleicht sogar operativ entfernt werden müsste, würde mein Sohn wohl auch raus fliegen.

Ich habe bei Vertragsabschluss zb angemerkt, dass ich in den letzten Jahren im Sommer Probleme mit Gehörgangsentzündungen hatte, wegen denen ich ambulant behandelt wurde. Das wurde als nicht relevant abgetan.

Ich verstehe durchaus, dass sich die Versicherungen absichern wollen. Aber dann muss das zumindest entsprechend kommuniziert und nicht in einem Nebensatz abgehandelt werden.

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Re: Private Krankenversicherung - Kündigen
ese
27.06.2016, 10:14:02
Aus unsere Sicht stellt das Streichen eines Versicherten aus der Polizze eine
gravierende Änderung des Vertrags dar und eröffnet uns dadurch das Recht, den
Vertrag vorzeitig zu kündigen. Würdet ihr das auch so sehen?


Nein, das ist weder im Gesetz noch üblicherweise in den AGBs vorgesehen. Aber eine Verhandlungslösung müsste möglich sein, wenn du gut argumentierst und idealerweise noch irgendwas anderes dort versichert hast.

Prinzipiell muss ich nach dieser Erfahrung sagen, dass ich es für nicht
realistisch halte, dass ich alle Beschwerden, Krankheiten wegen der wir mit
den Kindern beim Arzt waren, bei Vertragsabschluss angeben kann, und somit nie
sicher sein kann, dass die Versicherung auch langfristig hält.


Im Antrag werden üblicherweise die letzten 5 Jahre gefragt (ambulant) und 10 (sationär). Das sollte normalerweise machbar sein, aber klar, bei Kindern kann einem schon auch mal was durchrutschen. Hilft aber nix - wenn es versicherungsmathematisch relevant ist (wenn also auf die ganze restliche Lebenszeit aufgrund dieser Diagnose mit signifikant höheren Krankheitskosten zu rechnen ist), dann wirkt es sich auf die Prämie oder schlimmstenfalls Versicherbarkeit aus.

Das heißt aber nicht, dass der Vertrag immer in Gefahr ist - nach 3 Jahren kann der Versicherer nämlich Vorvertraglichkeit nur mehr einwenden, wenn etwas arglistig verschwiegen wurde. Drum wird ja am Anfang besonders gut und genau geprüft - in der Krankenversicherung hat der Versicherer im Gegensatz zu allen anderen Sparten keine Möglichkeit, im Leistungsfall aus dem Vertrag auszusteigen, sondern ist tatsächlich lebenslang gebunden.

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Re: Private Krankenversicherung - Kündigen
27.06.2016, 14:02:28
Aus unsere Sicht stellt das Streichen eines Versicherten aus der Polizze eine
gravierende Änderung des Vertrags dar und eröffnet uns dadurch das Recht, den
Vertrag vorzeitig zu kündigen. Würdet ihr das auch so sehen?


Kommt drauf an.
Wenn die Streichung berechtigt ist (nicht dein Sicht sondern vertraglich) stellen Sie "nur" den Zustand her der eigentlich schon immer so hätte sein sollen. Es ist Nichtmal einen kleine Änderung sondern eine Korrektur.

Ist die Streichung nicht berechtigt. (Wird zumindest der Versicherer anders sehen). Hast du natürlich recht. In diesem Fall würden sie aus reiner Freude am Leben deinen Vertrag einseitig ändern (wollen). Das ist in jedem Fall eine gravierende Änderung, potentiell nicht mal zulässig.

Mit den vorliegenden Details kannst das nur du beurteilen.

Wenn das Gerstenkorn jetzt wiederkommt, und vielleicht sogar operativ entfernt
werden müsste, würde mein Sohn wohl auch raus fliegen.

Genau solche Sachen sind es über die man stolpert. Kenne im weiteren Bekanntenkreis 2 solche Fälle. Zig Jahre eingezahlt, wenn es um die Leistung geht kommt ein NEIN. In beiden Fällen wir wohl noch ne zeit lang gestritten.

Beim Abschluss gibt zwar das Vertragswerk alles vor, aber unterzeichnen musst du es.
Prüfen ob du es nicht verletzt macht die Versicherung nur im Schadensfall.

Würden sie auch bei Abschluss im selben Detailgrad alles prüfen würde das viel Zeit und Geld kosten. Außerdem würden viele Verträge nicht zustande kommen. Manche über die gestritten wird und andere bei denen sie sowieso Leistungsfrei bleiben.
Nachdem es sich um gewinnorientierte Unternehmen handelt wird sich daran nichts ändern...
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27.06.2016, 14:02 Uhr - Editiert von Codename 47, alte Version: hier
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Re(5): Private Krankenversicherung - Kündigen
28.06.2016, 09:19:37
Ich glaub, wir reden aneinander vorbei.

Möglich, glaub ich aber nicht.

Beispiel:
Ich schliesse einen Abo-Vertrag für Winterräder ab. Ich bekomme jedes Jahr ein
Set neuer Winterräder. Nach der ersten Saison ändert der Händler den Vertrag
ab, dass ich in Zukunft nur mehr 3 Winterräder bekomme. Natürlich würde ich
dieser Vertragsänderung nicht annehmen und vom Vertrag zurücktreten.


Das Beispiel passt aber nur, wenn du beim Vertrag angegeben hast, dass du jedes Jahr 4 bekommst und dir gemäß Händler eigentlich nur 3 zustehen.

Wie wir es drehen und wenden, es kommt auf die (mir unbekannten) Details an.

Will die Versicherung deine Tochter aus Gründen nicht die schon bei Vertragserrichtung vorgelegen, aber der Versicherung unbekannt waren, nicht?
Dann hinken alle deine Vergleiche.

Will die Versicherung deine Tochter aus einem damals nicht bekannten oder gemäß Versicherer nicht relevanten Grund nicht (mehr) passen deine Vergleiche und die Situation ist ganz eine andere - deine Rechte deutlich ausgeprägter.

Das gehört einmal geklärt.
Wenn das festgelegt ist kann man schauen welche Möglichkeiten im jeweiligen Szenario bestehen.
Aber das Szenario ist vom größter Bedeutung.
In Variante 1 wurde der Versicherer (natürlich unabsichtlich) getäuscht, in Variante 2 hat der Versicherer zu erklären warum ihm der Vertrag nicht mehr passt.
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Re(7): Private Krankenversicherung - Kündigen
28.06.2016, 12:48:27
Wenn die Versicherung beschlossen hätte, dass meine Tochter zwar zu versichern
wäre, aber mit einer höheren Prämie, hätte ich diesen Tarifanstieg deiner
Meinung nach auch ohne jede Widerspruchsmöglichkeit hinnehmen müssen?

Nein. Da würde dir wohl in jedem Fall eine Wahlmöglichkeit zustehen.

Aber diesen Vertrag, so wie er jetzt vorliegt will ich nicht, und hätte ich
auch nicht beim ursprünglichen Vertragsabschluss unterzeichnet.

Verstehe ich von deiner Seite.
Die Versicherung könnte es so verstehen, dass du ja grundsätzlich einen Vertrag schließen wolltest. Jetzt wird es spannend. In Verträgen gibt es oft eine "Salvatorische Klausel" die besagt, dass im Fall der Unhaltbarkeit eines oder mehrerer Punkte alle anderen Punkte aufrecht bleiben.
Jetzt geht es (imho) um das Vertragsrecht. Wenn irgendwo im "kleingedruckten" eine solche Regel - auch für die Anzahl der versicherten Personen - zu finden ist und du dem zugestimmt hast sind sie (vielleicht nicht moralisch aber rechtlich) wohl auf der sicheren Seite. Wenn dies anders oder nicht geregelt ist würde ich mich deiner Meinung anschließen, dass sie das Ding entweder komplett oder gar nicht kündigen können. Somit hättest du dann das was du willst.

Da müsstest du (sofern es noch von Relevanz ist) deinen Vertrag durchforsten bzw. Wortklauberei bei den Schreiben der Versicherung betreiben.
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