Re: Private Krankenversicherung - Kündigen
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Private Krankenversicherung - Kündigen
26.06.2016, 00:10:42
Vielleicht hat hier irgendwer Erfahrung und kann mir einen Rat geben.
Die Situation ist folgende:
Wir haben als Familie eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Jetzt wurde meine Tochter aus der Krankenversicherung ausgeschlossen, weil wir nach Ansicht der Versicherung eine Vorerkrankung nicht korrekt angegeben haben.

Wir haben jetzt die angepasste Polizze ohne unsere Tochter erhalten. Aus unsere Sicht stellt das Streichen eines Versicherten aus der Polizze eine gravierende Änderung des Vertrags dar und eröffnet uns dadurch das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Würdet ihr das auch so sehen?

Prinzipiell muss ich nach dieser Erfahrung sagen, dass ich es für nicht realistisch halte, dass ich alle Beschwerden, Krankheiten wegen der wir mit den Kindern beim Arzt waren, bei Vertragsabschluss angeben kann, und somit nie sicher sein kann, dass die Versicherung auch langfristig hält.

Beispiel: Mein Sohn hatte vor 2 Jahren ein recht hartnäckiges und störendes Gerstenkorn, wegen dem wir bei einigen Ärzten waren. Die letzte Diagnose war: Ist halt so, geht wieder weg. Und es ging auch wieder weg. Ich würde niemals auf die Idee kommen, das bei Vertragsabschluss anzugeben. Wenn das Gerstenkorn jetzt wiederkommt, und vielleicht sogar operativ entfernt werden müsste, würde mein Sohn wohl auch raus fliegen.

Ich habe bei Vertragsabschluss zb angemerkt, dass ich in den letzten Jahren im Sommer Probleme mit Gehörgangsentzündungen hatte, wegen denen ich ambulant behandelt wurde. Das wurde als nicht relevant abgetan.

Ich verstehe durchaus, dass sich die Versicherungen absichern wollen. Aber dann muss das zumindest entsprechend kommuniziert und nicht in einem Nebensatz abgehandelt werden.

Antworten PM Alle Chronologisch
 
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Re: Private Krankenversicherung - Kündigen
ese
27.06.2016, 10:14:02
Aus unsere Sicht stellt das Streichen eines Versicherten aus der Polizze eine
gravierende Änderung des Vertrags dar und eröffnet uns dadurch das Recht, den
Vertrag vorzeitig zu kündigen. Würdet ihr das auch so sehen?


Nein, das ist weder im Gesetz noch üblicherweise in den AGBs vorgesehen. Aber eine Verhandlungslösung müsste möglich sein, wenn du gut argumentierst und idealerweise noch irgendwas anderes dort versichert hast.

Prinzipiell muss ich nach dieser Erfahrung sagen, dass ich es für nicht
realistisch halte, dass ich alle Beschwerden, Krankheiten wegen der wir mit
den Kindern beim Arzt waren, bei Vertragsabschluss angeben kann, und somit nie
sicher sein kann, dass die Versicherung auch langfristig hält.


Im Antrag werden üblicherweise die letzten 5 Jahre gefragt (ambulant) und 10 (sationär). Das sollte normalerweise machbar sein, aber klar, bei Kindern kann einem schon auch mal was durchrutschen. Hilft aber nix - wenn es versicherungsmathematisch relevant ist (wenn also auf die ganze restliche Lebenszeit aufgrund dieser Diagnose mit signifikant höheren Krankheitskosten zu rechnen ist), dann wirkt es sich auf die Prämie oder schlimmstenfalls Versicherbarkeit aus.

Das heißt aber nicht, dass der Vertrag immer in Gefahr ist - nach 3 Jahren kann der Versicherer nämlich Vorvertraglichkeit nur mehr einwenden, wenn etwas arglistig verschwiegen wurde. Drum wird ja am Anfang besonders gut und genau geprüft - in der Krankenversicherung hat der Versicherer im Gegensatz zu allen anderen Sparten keine Möglichkeit, im Leistungsfall aus dem Vertrag auszusteigen, sondern ist tatsächlich lebenslang gebunden.

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
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.  Re: Private Krankenversicherung - Kündigen  (wi09 am 27.06.2016, 11:12:36)
.  Re: Private Krankenversicherung - Kündigen  (pong am 27.06.2016, 17:21:52)
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 (Rheumon am 29.06.2016, 10:15:22)
 

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