Mietzinsminderung im Nachhinein?
Geizhals » Forum » Haushalt » Mietzinsminderung im Nachhinein? (176 Beiträge, 1344 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
................
Re(16): Mietzinsminderung im Nachhinein?
20.08.2016, 08:35:14
die Investoren würden in Garagen oder Büros investieren, wo es kein MRG gibt. Genau das ist in Wien passiert.

Die Investoren beginnen gerade, die ungenutzten Bürobauten zu Wohnungen
umzubauen!

Deine ominösen "Investoren" sind recht sprunghaft, scheint mir...
Seit Jahrzehnten wird nachgebessert und die Lücken geschlossen. Und trotzdem
gibt es deinen verbrecherischen Freund.

Was willst Du damit sagen?
Und deine Empfehlung für Eigentum ist zynisch und gefällt mir! Marie
Antoinette: Sollen sie doch Kuchen essen!

?-) Was ist falsch an dem Schluss, dass strengere Mietregelungen den Immobilienpreis sinken lassen?
Zusammenfassung:

1. Makler sagen - kaufen Sie jetzt, es wird immer teurer, so billig wirds nie wieder. Oooohhh welch Überraschung
2.) Wien wächst jährlich um die Größe Wiener Neustadts, da entsteht Wohnungsbedarf. Hat nun mit den armen Immobilienbesitzern und dem garstigen Mieterschutz recht wenig zu tun.
3.) Verkauf von Eigentumswohnungen stagniert. (deshalb natürlich auch der Makleraufruf - siehe Punkt1): Na dann werdens zu teuer sein
4.) Gründe für Leerstand - Zitat: "dass vor allem private Vermieter aus Unwissenheit und Angst Wohnungen lieber leer stehen lassen". Unwissenheit und Angst also - nix "bösem MRG"
5.) "Kaufen statt Mieten" derzeit auch wegen Niedrigzinsen attraktiv

Der Artikel scheint mir in sich unlogisch zu sein: Der Markt verschiebt sich also von Miet- zu Eigentumswohnungen, wird größer und das Angebot an Eigentumswohnungen stagniert. Irgendwas hats da....



Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieses Postings
20.08.2016, 08:37 Uhr - Editiert von User150576, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.................
Re(17): Mietzinsminderung im Nachhinein?
20.08.2016, 08:58:26
Die ominösen Investoren scheitern am Wiener Baurecht mit seiner Garagenverordnung! Daher werden nur große und teure Projekte umgesetzt. Bei mir im 23. gibt's tausende leerstehende Büroquadratmeter.

Das Problem der Leerstehungen ist auch das MRG. Wenn du bei einer Vermietung einen Fehler machst, entsteht uU ein Dauermietvertrag. Und schon ist Dein Wohnung weg. Und wie bereits erklärt, kannst du in schlechteren Lagen das Vermieterrisiko nicht im Preis abbilden. Versuch einmal, einen Nichtzahler loszuwerden! Die Kosten eines voll durchgezogenen Räumungsverfahrens übersteigen den Mietertrag locker. Der Geräumte ist üblicherweise mittellos und du bleibst auf den Kosten daher sitzen.

Diese Vermieterrisiken können große Vermieter leichter managen. Denen tut ein Mietnomade nicht weh. Dich als Kleinvermieter bringt ein Mietnomade uU um! Ich hatte selbst einen Mieter, der eine relativ zerstörte Wohnung hinterließ. Viel Spaß beim Richter mit der Unterscheidung zwischen normaler Abnutzung und Devastierung!  Und Freunde hatten einen Nomaden. Das war erst ein Spaß!

Zusammenfassung: ich kann jedem nur abraten, privat zu vermieten. Das Recht steht klar aufseiten des Mieters.

Privat würde ich NIE direkt in Mietobjekte investieren. Ich habe das Zeug aus Familientradition am Hals, meine Verwandtschaft wohnt drin, womit ich mich sozial verpflichtet fühle. Und ich warte, ob meine Kinder später einziehen werden. Wenn nicht, hau ich es am Markt und kaufe einen Immo-Fonds oder Aktien.

Mit freundlichen Grüßen Lukas

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..................
Re(18): Mietzinsminderung im Nachhinein?
20.08.2016, 09:43:35
Bei mir im 23. gibt's tausende leerstehende Büroquadratmeter.

Offenbar wohnst Du in einem anderen 23. als ich....halt, Moment: "tausende Quadratmeter" klingt zwar viel, sind aber defacto halt ein paar Büros
Wenn du bei einer Vermietung einen Fehler machst,

Wenn Laien herumdilletieren kommt Mist raus....ja, eh
Und wie bereits erklärt,

behauptet, nicht erklärt
und du bleibst auf den Kosten daher sitzen.

natürlich: unternehmerisches Risiko. Ohne dem wär ja jeder deppert, der sich um weniger Geld anstellen lässt.
Dich als Kleinvermieter bringt ein Mietnomade uU um!

Genau. Je größer das Unternehmen, umso kalkulierbarer das Einzelrisiko. Je kleiner, desto mehr wirds zur Roulette rot/schwarz Chance. Das ist aber nun wirklich nicht neu und nicht auf dass Vermieten von Wohnungen beschränkt.
Zusammenfassung: ich kann jedem nur abraten, privat zu vermieten. Das Recht
steht klar aufseiten des Mieters.

Dem stimme ich zu. Nur im Unterschied zu Dir halte ich das für richtig. Wohnen ist ein Grundbedürfnis - Vermieten nicht!
Privat würde ich NIE direkt in Mietobjekte investieren. Ich habe das Zeug aus
Familientradition

eh nett, Liebhaberei halt. Die muss ja nicht zwingend Gewinne abwerfen.
Wenn nicht, hau ich es am Markt und kaufe einen Immo-Fonds oder Aktien.

Das heisst - entweder Du schenkst Deinen Kindern komplette Wohnungen  - oder Du unterstützt sie nicht? Seltsam - ich fände es logischer, das für Unterstützung des Nachwuches zur Verfügung stehende Kapital unabhängig davon wo der Nachwuchs wohnen will einzusetzen....so machs ich jedenfalls. Aber das ist natürlich wirklich Privatsache   ;-)


Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieses Postings
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..........
Re(10): Mietzinsminderung im Nachhinein?
20.08.2016, 12:30:53
Ich fürchte, jetzt gehts los mit der Metadiskussion, denn ich bin in der Branche tätig, hab aber auch eine Privatmeinung die ich zu Dienstzeiten gut verstecke ;-) allerdings ist heute Samstag und da lass ich sie raus - ich muss dir energisch widersprechen.

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Es steht jedem frei ob er er ein Auto haben will/"muss", einen 1.500,- Spielispielecomputer, einen 60" 4k-Fernseher und weißderteifi sonst noch unnötiges Klumpert ... aber wohnen muss man. Ein Dach über dem Kopf braucht jeder.
Das legitimiert, dass das ein streng reglementierter Markt ist - reglementiert zugunsten der Wohnenden.
Wer damit ein Geschäft machen will, muss damit klarkommen. Jeder braucht gezwungenermaßen ein Dach über dem Kopf, hingegen niemand zwingt einen, grad in dieser Branche geschäftlich tätig zu sein. Wem was nicht passt: Finger weg vom Immogeschäft und verkauf lieber Autos, Spielispieli-PCs, 4k-Fernseher, da ist es weniger "unfair" und du hast auch nur mit Kunden zu tun, die keiner zwingt, sich ein Auto, einen Spielispieli-PC, einen 4k-Fernseher von dir zu kaufen.

Regulierung bis zur Quasi-Enteignung - ich bin dafür! Der Immomarkt ist ein Bilderbuchbeispiel dafür, dass der neoliberale Wahn von der Selbstregulierungskraft des Marktes ein Märchen ist. Denn die Anbieter sind in ihrer Geldgier viel zu kurzsichtig und fetzendeppert, um für den Markt gute und richtige Entscheidungen zu treffen. Beweis: die aktuelle Marktsituation für Gewerbe-/Büroimmobilien in Wien.

Nach mind. einem Jahrzehnt, wo jeder Immobesitzer/-"entwickler" mit €-Zeichen in den Augen und Schaum vor dem Mund Büros Büros Büros gebaut oder adaptiert hat, ist heute das Überangebot so gewaltig, dass in Kombi mit der Wirtschaftssituation Büroflächen defakto unvermietbar geworden sind. Wer heute ein Büro >250 m² sucht, kann versuchen den Vermietern das Angebot zu machen, er zahlt die Betriebskosten und einen symbolischen Euro/Mon. Miete UND AUS. Und es ist mMn. nicht völlig unrealistisch, dass er ein Büro findet.
Oder das ist vielleicht ein heißer Tipp für Wohnungssuchende, wenn eine sehr große Wohnung gesucht wird - schau dich nach Büros um, biete an, die nichtvorhandene Küche und Bad lässt du um dein Geld bauen, dafür 4 - 6 Monate mietfrei und du zahlst nur die Betriebskosten. Dann hat der Vermieter zumindest wieder eine vermietbare Wohnung statt eines unvermietbaren Büros.

Strafen für Leerstehung? Gute Idee! Das würde die Vermieter womöglich motivieren, aufzuwachen, den Finger aus dem A... zu nehmen und aufzuhören davon zu träumen, sie finden für ihre leerstehenden Büros doch nochmal einen Gewerbemieter an dem sie sich deppert verdienen. Sondern sie bauen die Büros um, bzw. wieder zurück zu Wohnungen. Die ganz im Gegensatz zu Büros der Immomarkt tatsächlich auch braucht.

Und ich möchte nochmal betonen, das ist ein 100 % vom Markt selbstgeschaffenes Problem. Die Hausinhaber haben Büros Büros Büros gebaut und sie haben nicht aufgehört und noch mehr Büros gebaut, als schon längst ringsum die unvermieteten Büroflächen mit Riesentransparenten an den Häusern beworben wurden, die alle schon ein Jahr gehangen sind weil niemand Büromieter finden konnte. "Augen zu und durch, Leerstand haben die anderen, ICH zauber für mein Büroobjekt schon irgendwo einen Büromieter her, an dem ich mir eine goldene Nase verdiene."

Der Immomarkt braucht strenge Reglements "von oben", weil er viel zu blindwütig geldgierig, unfähig und dumm ist, um sich selbst steuern zu können. Und da es hier nicht um Autos oder Spiele-PCs oder 4k-Fernseher geht, die am Markt-/Kundenbedarf vorbei entwickelt und produziert werden, sondern darum, dass Leute ein Dach über dem Kopf haben, ist es wichtig und richtig, ihn streng zu lenken und reglementieren.
--
I saw two shooting stars last night, I wished on them, But they were only satellites, It's wrong to wish on space hardware, I wish, I wish, I wish you'd care.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
............
Re(12): Mietzinsminderung im Nachhinein?
20.08.2016, 14:00:32
Also weißt, wenn du mir als neoliberale Dramaqueen kommst, kann ich dir eine marxistische Dramaqueen entgegenstellen. >:-D


kein Problem. Investier ich anderswo


OK, mach das.

Wenn deine Vorgaben als Investor sind
- du willst dich deppert verdienen ohne einen rostigen Cent Steuern und Abgaben zu zahlen, weil das alles ist doch moderne Wegelagerei, weil sonst investierst du anderswo.
- Lohnkosten und -nebenkosten nein, total überteuert. Du willst mit einem Sack Erdnüsse nach Indien fahren und eine Busladung Kindersklaven kaufen und man muss dich lassen weil sonst investierst du anderswo.
- Konsumenten-/Mieterschutz, alles wirtschaftsfeindliche Schikane. Wer den Vorteil hat muss ihn einsetzen dürfen um andere zu übervorteilen, im Dschungel funktioniert das seit 1 Mio. Jahren und er steht heut noch, also bitte, weil sonst investierst du anderswo.

OK, dann Tschüssibaba, investier anderswo, lass dich überraschen ob du ein Land findest, das dich das machen lässt zu deinen Bedingungen. Ich meine, ein anderes außer Somalia. Dort hast du dein neoliberales Mekka ohne Steuern, Lohnabgaben, Mieterschutz, Verwaltung, Regierung, Gesetzen ...

Bei aller Soziopathie mit der es für dich nur dich gibt und sonst nichts und niemand, glaub ich dir sogar, dass dir gar nicht die Frage in den Sinn kommt - was soll ein Land davon haben, dich und deine Investments zu beherbergen? "Ruhm und Ehre"? Denn Steuern und Abgaben willst du keinen Cent zahlen, Spielregeln und Handlungsgrenzen nicht akzeptieren, ... du bist eigentlich nur ein Schaden und eine Belastung für die Gesellschaft dieses Landes.
--
I saw two shooting stars last night, I wished on them, But they were only satellites, It's wrong to wish on space hardware, I wish, I wish, I wish you'd care.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
..............
Re(14): Mietzinsminderung im Nachhinein?
20.08.2016, 15:41:07
Die alten Wohnungen kommen aber nicht auf den Miet-Markt? Warum?
Weil das MRG das erfolgreich verhindert.
A) Bevor sich Privatpersonen die Vermietungsrisiken antun, lassen sie sie
lieber leerstehen.


Danke für das Stichwort, das mir Gelegenheit gibt, für jeden Interessierten der mitliest, klarzustellen: ein Leerstand kostet den Besitzer immer Betriebskosten. Wirklich immer, d.h. wenn in einem Mehrparteienwohnhaus eine Wohnung leersteht, muss der Hausbesitzer die anteiligen Betriebskosten aus seiner eigene Tasche bezahlen. Es ist ein äußerst beliebter Beschi.., bei langfristigem Leerstand die anteiligen Betriebskosten des Leerstands einfach den restlichen Mietern umzuhängen. Was verboten ist! Wird aber von genau der Sorte Vermieter gerne gemacht, die aus Spekulation einen langfristigen Leerstand billigen.

Bevor sich Privatpersonen die Vermietungsrisiken antun,


Das ist Stoff für eine Metadiskussion innerhalb der Metadiskussion. >:-)
Ich möchte glauben, der Aberglaube hat sich eh längst aufgehört, was für ein isi-tschisi lukratives Investment es ist, eine einzelne Eigentumswhg. auf Kredit zu kaufen, zu vermieten und den Mieter quasi den Kredit abbezahlen zu lassen, bis in 15, 20 Jahren dann einem die ausbezahlte Wohnung gehört.
Das würde hier so ausufern, da hör ich ja schon auf, noch bevor ich anfange zu erklären, warum man sich als Privatperson die Vermietungsrisken und -aufwand für eine einzelne Wohnung, oder zwei oder drei, echt nicht antun sollte. Warum wohl suchen sich und bezahlen Hausbesitzer mit einem Mehrparteienwohnhaus eine Hausverwaltung, die ihnen die Vermietertätigkeiten abnehmen, wenn das alles doch eh nur so eine Nebenbei-Arbeit ist die sich von selber macht? Und man auch von nichts wissen muss, denn man schreibt die Mietvorschreibungen, kassiert den Umsatz oder Gewinn oder wie das Geld heißt, das einem die Mieter zahlen und fertig.
--
I saw two shooting stars last night, I wished on them, But they were only satellites, It's wrong to wish on space hardware, I wish, I wish, I wish you'd care.
Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....
Re(5): Mietzinsminderung im Nachhinein?
20.08.2016, 11:46:14
hier geht's um den Versuch Erfahrungen zur Mietzinsminderung zu sammeln.
ich sehe nicht, wo du hier Worte wie verklagen usw. entnimmst?

Das Einholen von Erfahrungen bzw Meinungen ist eh okay. In deinem OP schreibst du "Wie macht man das am besten bei Mietzinsminderung" und das impliziert im konkreten Fall den Klagsweg. Den wie aus den bisherigen Antworten hervorgeht: Die möglichen 5% für Baulärm sind alles andere als eine gmahte Wiesn und daher ist kein Automatismus bei der MZR zu erwarten (wie es etwa bei Schimmel in der Wohnung der Fall wäre, da verhandelt man dann höchstens noch über die Höhe der Reduktion, aber nicht über den grundsätzlichen Anspruch).

Um auf deine ursprüngliche Fragen zu kommen:
Wie macht man das am besten bei Mietzinsminderung

Hat jemand damit Erfahrung?

Wegen einer eventuell (!) möglichen Ersparnis von bestensfalls ein paar Prozent müsstest du dich verdammt weit aus dem Fenster rauslehnen, das Geld liegt nicht abholbereit herum. Daher ist es eine persönliche Interessenabwägung: Ist es dir den Aufwand wert? Sind die paar Euro so attraktiv? Willst du auch nach Befristungsende weiterhin in dieser Wohnung bleiben oder ohnehin wegziehen?

Dass die Reduktion nicht rückwirkend, sondern nur von jetzt an in die Zukunft geltend gemacht werden kann, wurde bereits früher gesagt.

-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.
Re: Mietzinsminderung im Nachhinein?
19.08.2016, 09:27:02
Ich verstehe den Standpunkt. Aber was genau kann der Vermieter dafür?

Ich stelle hier die ernst gemeinte Frage, warum in der Auslegung des Mietgesetzes relativ unfair den Mieter schützt. Warum nicht faire Regelungen für beide mündige Seiten? Vermieter sind nicht alle reich etc.

Hintergrund: Ein Freund hat sich mal 2 kleine Altbauwohnungen nebeneinander gekauft. Mit dem Gedanken diese irgendwann zusammenzulegen, wenn er mal mit seiner Freundin eine Familie gründet. Leider hat er den Vertrag nur auf ein Jahr befristet gesetzt, wodurch dieser automatisch unbefristet wurde, weil zumindest auf 3 Jahre vermietet werden muss. Die Mieterin hatte damals bei Unterschrift aber kein Problem damit. Sie ging aber sofort zur Mietervereinigung, die zunächst mal für sie den Mietzins drückte und dann eben bekannt gab, dass der Vertrag nun unbefristet ist. Das war von Anfang an eine gezielte Aktion der Mieterin.

Die Einnahmen der Miete refinanzierten nicht mal anteilig den Kredit für die Wohnung, die vermietet wurde.

Die Mieterin kam erst nach vielen Jahren aus der Wohnung raus. Es brauchte wirklich ein kleines Kind, viele Anwälte und schlussendlich eine schwangere Richterin, die scheinbar auf der Seite meines Kumpels war.

Man könnte das Gesetz auch einfach fair anlegen und statt einen unbefristeten Vertrag bei ungültiger Länge anzunehmen, auch einfach der Intention des Vermieters nachkommen und logischerweise 3 Jahre annehmen. Aber nein...

Wird Zeit, dass diese Gesetze endlich fair angepasst werden. Derzeit liegt hier scheinbar eine krasse Schieflage vor.

(sorry - wurde etwas OT)

Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
....
Re(4): Mietzinsminderung im Nachhinein?
19.08.2016, 15:17:26
Er ist eine Privatperson ohne juristische Kenntnisse.

Er ist Vermieter.

Von einem halbwegs in der Realität lebenden, geschäftsfähigen Menschen darf erwarter werden, dass er sich informiert, wenn er etwas macht, das völlig neu ist für ihn.

http://www.konsument.at/mustermietvertrag
http://www.konsument.at/fairvermieten

Diese leicht lesbaren, genau auf DIESE Zielgruppe zugeschnittenen Informationsbroschüren gibt es schon seit vielen Jahren.

Jede Form von Mitleid und Verständnis für die Umdrehung "die böse Mieterin" fehlt mir da einfach.

Selber habe ich zB NULL Ahnung von Aktien etc. Käme ich in die Situation, plötzlich viel Geld zu haben, dann steht es mir (vereinfacht gesagt) frei, das Geld liegen zu lassen oder vielleicht (weil alle davon reden...) in Aktien zu investieren. Bloß ist mir klar, dass ich mich da sehr gut informieren muss, um nicht am Ende als Volldepp dazustehen (von Optimierung ganz abgesehen).

Dein Frend hatte offenbar soviel eigenes Geld, um sich gleich zwei Wohnungen zu kaufen. Wenn er dann noch immer zu faul oder zu dumm oder zu nachlässig ist, sich über die einfachsten Rahmenbedingungen eienr Vermietung zu informieren, dann wäre es halt besser, er lässt die Wohnung leerstehen.

Das mit der zu kurzen Befristung ist ja nur die eine Sache. Dass aber wie von mir vorhin geschrieben trotz Aufhebung der Befristung der Mietzins nicht um 1/3 steigt, sondern sogar gesenkt(!) werden muss, unterstreicht meine persönliche Ansicht über diesen Freund.




-- Inhaltsstoffe: Kompetenz, Erfahrung, Halbwissen, Hörensagen. Kann Spuren von Ironie enthalten.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.......
Re(7): Mietzinsminderung im Nachhinein?
19.08.2016, 16:44:29
es gibt genug Menschen, für die ein paar Fünfeuroscheine KEIN lächerliches
Kleingeld sind.


Bitte 5 % sind ein Anteilswert gerechnet auf die Miete. Wenn jemand "arm" ist, kann er wohl kaum eine Wohnung haben die ihm 900,-/mon. Miete kostet, andererseits wenn er eine Gemeindebaumiete zahlt, sind diese 5 % davon 10,- bis 25,-.

Die Einstellung mit "man sollte sein Recht auf Mietzinsminderung nicht
wahrnehmen, weil man dann den Vermieter verärgert"


Habe ich nie behauptet! Nur, in diesem speziellen Fall trifft den Vermieter überhaupt keine Schuld am Minderungsgrund und er hat auch nicht die geringste Einflussmöglichkeit, ihn zu beseitigen. Jetzt ganz abgesehen davon, dass ja überhaupt nicht raus ist, ob du in deinem Fall eine Mietminderung überhaupt geltend machen kannst, aus ebendiesem Grund: was kann dein Vermieter dafür, dass beim Nachbarn gebaut wird und was könnte er dagegen tun? Ihn dafür bluten zu lassen, nur weil du es kannst - im Gegensatz zum echten Verursacher deiner Lärmbelästigung, deinen Nachbar, den kannst du höchstens am A.. lecken - ist hochgradig unmoralisch und ungerecht. Und genau so wird das dein Vermieter auch sehen, wenn du es tun solltest. Er kann und darf dich deshalb nicht vor die Tür setzen, aber ab dann bist du für ihn ein A-loch und er wird dich bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit loswerden wollen ... welche dann der Ablauf deines befristeten Mietvertrags ist.


EDITH, fast überflüssig zu erwähnen: das ist der Grund Nummer 1, warum es überhaupt befristete Mietverträge gibt. Weil wenn ein Mieter sich als A-loch entpuppt, der Vermieter rechtlich so wenig Chancen hat, ihn aus seinem Mietobjekt wieder raus zu bekommen. Wenn gar nichts anderes hilft, aussitzen, auf den Ablauf der Befristung warten und dann endlich doch nochmal: Tschüss!
--
I saw two shooting stars last night, I wished on them, But they were only satellites, It's wrong to wish on space hardware, I wish, I wish, I wish you'd care.
19.08.2016, 16:50 Uhr - Editiert von Beel_Zebub, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...........
Re(11): Mietzinsminderung im Nachhinein?
19.08.2016, 19:32:29

Wenn sie neben der vermieteten Wohnung eine U-Bahnstation bauen und der
Vermieter plötzlich das Doppelte an Miete verlangen kann,


Darf er ja eh nicht.

Bei einem aufrechten Mietvertrag darf er definitiv nicht die Miete erhöhen wegen einer hinzugekommenen U-Bahnstation usw.

mir bewusst und wurden absichtlich ignoriert um das Beispiel aufs wesentliche


Ahem, dir ist aber sonst schon grundsätzlich das Wesen eines Beispiels klar?!

WTF, da kann ich genausogut dich mit einem Pferd vergleichen, wobei "von mir bewusst und  absichtlich ignoriert wird", dass du kein Pferd bist, aber mein Vergleich du->Pferd is halt wegen des Beispiels. %-)

Dein Vergleich hier ist sogar so beachtlich schlecht und daneben, dass du ungewollt damit das Gegenteil von dem veranschaulichst, auf das du anspielen wolltest. Denn die Mietminderung aufgr. Baustelle in der Nachbarschaft kann ggf. reingehen, wenn es sich um eine U-Bahn Baustelle o.ä. Großprojekt handelt, von dem anzunehmen ist, die Bautätigkeit wird sich über Jahre hinziehen. Womit der Verlust an Wohnqualität für einen benachbarten Mieter langfristig gegeben wäre.
Im Gegensatz zu einer "normalen" Hausbautätigkeit o.ä. von ein paar Monaten maximal, was ggf. sogar vom Gericht als lästig aber zumutbar beurteilt und ein Minderungsgrund abgelehnt werden würde! Wir reden hier von einem Eingriff in ein bestehendes Mietverhältnis, bei einer - dein Beispiel - NEUvermietung wäre das überhaupt kein Thema, da konnte sich der Neumieter von der Umgebungssituation (Dauerbaustelle) hinreichend ein Bild machen und frei entscheiden, ob der Mietpreis für ihn damit vereinbar ist.
--
I saw two shooting stars last night, I wished on them, But they were only satellites, It's wrong to wish on space hardware, I wish, I wish, I wish you'd care.
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung