Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
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Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
26.07.2018, 18:11:01
Hi!

Ich wohne dzt. in einer Mietkaufwohnung, die mit heurigem Jahresende 10 Jahre als Mieter genutzt wird. Die Wohnungsgenossenschaft hat mir, wie erwartet, ein Kaufangebot der Wohnung unterbreitet. Nach Aussage der Genossenschaft gibt es seit 2016 ein neues Gesetz, das geförderte Mietkauf-Wohnungen 10 Jahre unter eine Spekulationsfrist stellt, wenn die Wohnung in den folgenden 10 Jahren verkauft wird. Der Betrag, der bei einem vorzeitigen Verkauf an die Genossenschaft bezahlt werden muss, errechnet sich aus Realwert abzgl. Kaufpreis, was bei meiner Wohnung eine satte Differenz von 36.500 EUR. Der Kaufübernahmepreis war mir bis auf wenige 100 EUR beim Einzug bekannt, der Realwert soll sich aus mir nicht nachvollziehbaren Daten berechnen lassen.

Mir stößt das ganze sauer auf, da es die Planung von meiner Freundin und mir, auf ihrem vorhandenen Grund in den nächsten 2-5 Jahren ein Haus zu bauen, komplett über den Haufen wirft, wenn wir auf 36.500 EUR vom Verkaufserlös verzichten müssen. Weiters war die Verlegung des Hauptwohnsitzes noch nie eine Spekulation ansich. Da man als Mietkäufer am Anfang bereits Grunderwerbssteuer, Eigenmittel und einen Baukostenzuschuss von ca. 1/5 des Wohnungskaufpreises bezahlt, beginnt nach meinem Verständnis der Erwerb der Wohnung schon 10 Jahre vorher.

Auf einer Immobilienseite habe ich noch halbwegs legale Umgehungslösungen gefunden, dh. Übertragung der Wohnung auf nahe Verwandte oder Lebenspartner und die verkaufen das dann.

Die Frage für mich ist aber, wie kann man sowas überhaupt mit laufenden Verträgen machen? Ich verstehe schon, dass geförderte Wohnungen nicht als Spekulationsobjekt herhalten sollen, jedoch muss ich als Käufer doch wohl den vollen Preis bekommen, wenn ich in einen anderen Hauptwohnsitz übersiedle?

In die Wohnung habe ich mit einer absperrbaren E-Auto-Ladesäule, Motorradladeanschluss, Strombezugsaufstockung von 25A auf 35A und neuen Badezimmerarmaturen ca. 3.000 EUR in die Wohnung gesteckt, die die Genossenschaft nicht als "wertsteigernd" annimmt und dadurch keine anteiligen Zahlungen übernimmt, sollte ich in den nächsten 10 Jahren ausziehen.

Hat wer von euch eine Lösung? Weitermieten wäre zumindest 5 Jahre noch möglich, um eine spätere Kaufoption offen zu lassen. Ideal ist diese Variante jedoch nicht, da ma im Mietverhältnis nur das Landesdarlehen zurückzahlt, jedoch nichts vom Bankkredit und der anfängliche Baukostenzuschuss sich jährlich um einen %-Punkt verringert (gut 300 EUR). Vermieten nach dem Hausbau ist leider auch nicht möglich, sofern man das Landesdarlehen nicht bezahlt, denn das hat eine Hauptwohnsitzbindung.

Quellen
https://derstandard.at/2000026945968/Eigentumsoption-Spekulationsfrist-ab-Jaenner
https://www.weka.at/wohnrecht/News/Die-neue-Spekulationsfrist-des-15g-WGG

26.07.2018, 19:06 Uhr - Editiert von Rips, alte Version: hier
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Re(2): Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
01.08.2018, 13:34:24

na dann verstehst du ja wohl auch, warum die Gesetze so sind, wie sie sind!

Zuerst billigst in massiv mit Steuermitteln gefördertem Bau wohnen, den dann
weit unter Marktwert kaufen, sich umdrehen und 5min später mit massig Gewinn
weiterverkaufen. Genau das sollst du eben NICHT. Und das ist gut so.

Vermieten kannst die Bude.


Was soll diese Aussage? Ich habe die Mietkauf-Wohnung 2009 übernommen, davor hatte jemand anders 1 Jahr gemietet. Zum Zeitpunkt der Übernahme waren die Kosten relativ genau die, die mir jetzt als Übernahmeangebot unterbreitet wurden. Vergleichbare Neuwohnungen lagen vom Preis her 5.000 bis 10.000 EUR drüber, dh. von massiv gefördert usw keine Rede.

Das neue Gesetz per 1.1.2016 ist jedoch ein massiver Eingriff in einen bestehenden Vertrag. Finanziell sinds mal zumindest 36.500 EUR, um die ich umfalle, wenn ich die Wohnung verkaufen will. Im Gegensatz zu einer Eigentumswohnung verliert der Baukostenzuschuss 1% pro Jahr, dh. das sind immerhin 4.000 EUR. Wertsteigerungen, für die die Wohnungsgenossenschaft nichts getan hat (Straßenbahn, meine E-Ladestelle, Strombezugsaufstockung,...), würden mir beim vorzeitigem Auszug nichts bringen, dh. 3.000 EUR Verlust. Wenn ich die Wohnung vermieten will, muss ich 90.000 EUR finanzieren, um das Landesdarlehen sofort abzubezahlen, nicht im Ansatz Plan des Wohnungsmietkaufs war.

Ich weiß ja nicht, ob du alleine solche Summen stemmen kannst. Mein Ziel war beim Wohnungskauf, dass ich darin wohne, solange es geht. Der Bau hat eine gute Substanz, viele Punkte (zB Heizung, Garagen- und Kellergröße) sind deutlich durchdachter als bei vielen anderen Wohnungen. Wenn sich aber meine Lebensumstände ändern, möchte ich die Wohnung ohne Verlust verkaufen können. Die Landesdarlehen-Finanzierung schränkt meine Kreditwürdigkeit für einen Hausbau massiv ein.

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Re(4): Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
07.08.2018, 16:48:55
Nona hab ich einen Mietkauf-Vertrag, da steht der Gesamtkaufpreis usw drin. Dh. ich kauf nix "unter Marktwert", ich kauf zum damals vereinbarten Kaufpreis nach 10 Jahren Miete. Dass die Immobilienpreise generell steigen, war ein Grund für den Umstieg von Miete auf Eigentum bzw. Mietkauf. Wenn ich die Wohnung nach 10-20 Jahren verkaufe, ist das keine Spekulation, sondern einfach nur eine Änderung der Wohnsituation, die in vielen Familien vorkommt. Seien wir mal ehrlich, wieviele Personen wohnen über 20 Jahre in ein und der selben Wohnung (nicht Haus!)?

Und warum soll die Wohnungsgenossenschaft von meinen Investitionen profitieren, die ich um teures Geld in die Wohnung gesteckt habe bzw. von örtlichen Verbesserungen wie einer Straßenbahn, die zum Gebäudebau nicht mal im Gespräch waren?

Zu der Zeit, als ich mir die Mietkauf-Wohnung genommen habe, war ich als allein lebender Selbständiger nicht liquide genug, um 200.000 EUR als Kredit für eine vergleichbare Eigentumswohnung zu bekommen, die 35.000 EUR für die Mietkauf-Wohnung (Baukostenzuschuss, Grundsteuer,...) waren jedoch stemmbar und somit die einzige Alternative zu meiner Mietwohnung, die ich vorher hatte.

In meiner Wohnanlage hat sich dzt nur 1 von 36 Wohnungsmietern bis heute entschlossen, die Wohnung per Jahresende 2018 zu kaufen. Einige ziehen aus, weil es eine frühere Kaufmöglichlichkeit (nur Eigentumsübernahmepreis) gar nicht mehr gibt, somit der Bankkredit auch übernommen werden muss. Dh. bei meiner Wohnungsgröße sinds statt gut 32.000 EUR plötzlich 61.500 EUR. Und dann hat man immer noch den Verlust von 36.500 EUR durch die WGG-Spekulationsfrist, wenn man innerhalb von 10 Jahren verkauft, das ist doch Irrsinn!

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Re: Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
27.07.2018, 09:44:23

Die Frage für mich ist aber, wie kann man sowas überhaupt mit laufenden
Verträgen machen?


Eben gar nicht, darum wirds ja per Gesetz geregelt.

Wenn man es genau nimmt, hat ja bei dir auch - noch - niemand eingegriffen, da du noch gar nicht zum Kauf berechtigt bist.


In die Wohnung habe ich mit einer absperrbaren E-Auto-Ladesäule,
Motorradladeanschluss, Strombezugsaufstockung von 25A auf 35A und neuen
Badezimmerarmaturen ca. 3.000 EUR in die Wohnung gesteckt, die die
Genossenschaft nicht als "wertsteigernd" annimmt und dadurch keine anteiligen
Zahlungen übernimmt, sollte ich in den nächsten 10 Jahren ausziehen.


Was ja auch vollkommen korrekt ist.

Wenn ich mir das aber so durchlese, scheinst mir einer dieser Spekulanten zu sein, die genau diese Gesetzesänderung zur Vermeidung von Privatisierung von Gewinnen abhalten soll.

Apropos danke, denn mich triffts auch. Denn genau diese Änderung hat auch Auswirkung auf die Kaufoptionsregelung. Damals 10 Jahre ab Erstbezug, jetzt 10 Jahre durchgehendes Mietverhältnis.
Obwohl also ich nur ein paar Türen im selben Bau weitergezogen bin, muss ich jetzt nochmals ein Jahrzehnt warten, bis ich überhaupt die Chance auf Eigentum habe.

Hat wer von euch eine Lösung?


Natürlich, aber dann legt mir Paulas Papa wieder eine auf, weils höchst iillegal ist. Praktiziert wirds dennoch.

pong

Satire erfordert Intelligenz beim Empfänger.
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Re(5): Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
02.08.2018, 17:29:35
Du vermischt hier unterschiedliche Themen.

In dem von dir verlinkten Urteil geht es um die Besteuerung des Verkaufserlös nach § 30b EStG, welche lt. Gesetzestext nicht zum Tragen kommt, wenn der Hauptwohnsitz über eine gewisse Zeit auf der Immobilie lag. Hier ging es darum, dass in dem Gesetz ja steht, dass diese Besteuerung nicht zur Anwendung kommt, wenn


innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird.


und der Bf den Hauptwohnsitz ja auch entsprechend dort hatte, nur bei den ersten Urteilen der Mietzeitraum für diese Berechnung nicht anerkannt wurde, was ja dann durch dieses Urteil revidiert wurde. Es steht ja auch nichts im Gesetz davon, dass die Immobilie 5 Jahre im Eigentum als HWS gedient haben muss, und genau auf diesen Umstand wurde sich ja (letzten Endes erfolgreich) berufen.



Im Falle des TE steht im Gesetz:

Der Eigentümer hat im Fall einer (Weiter-)Übertragung binnen zehn Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages den Differenzbetrag, der sich aus dem Vergleich...


Der TE hatte aber bis zur Inanspruchnahme der Mietkaufoption keinen Kaufvertrag. Folglich konnte auch die Frist nicht loslaufen. Hier steht nichts vom Wohnsitz.
Hätte der TE damals einen fixen Kaufvertrag für 10 Jahre in die Zukunft abgeschlossen, wäre die Frist angelaufen.



Ja, du hast Recht, bei einer Eigentumswohnung sinds uU weniger als 10 Jahre. Aber die beim Mietkauf genannten 20 stimmen nicht, es sind 10. Die ersten 10 Jahre war es schlichtweg nicht seine.

02.08.2018, 17:36 Uhr - Editiert von zeddicus, alte Version: hier
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Re(4): Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
07.08.2018, 16:25:14

Wenn ich aber in eine Mietkauf-Wohnung viel Geld reinstecke,

...kanns dir passieren das du im Endeffekt darum umfällst....das war dir vorab
nicht klar?


Zum Mietkauf-Vertragsabschluss gabs dieses Risiko nicht, wenn die Wohnung nach fast 10 Jahren Miete in mein Eigentum übergeht. Darum gabs keine Bedenken, dass ich da um Geld umfalle.

Mit dem neuen Gesetz greifen die ja in gültige Verträge ein, das ist ja der Wahnsinn. Wenn ich zum Abschluss der Mietkaufwohnung von dieser Einschränkung gewusst hätte, würd ich mir nie im Leben eine Mietkaufwohnung nehmen, da ist jede normale Eigentumswohnung besser, sogar ohne Förderung. Da kann ich meinen Hauptwohnungsitz (auch gefördert) jederzeit verkaufen, eine Zweitwohnung nach 10 Jahren jederzeit.

Bei manchen Personen hier im Forum frag ich mich echt, ob sich jemand schon alleine einen Wohnungskauf finanzieren hat müssen. Als Selbständiger hab ich ein sehr variierendes Einkommen, wo ich mir aufgrund von ESt.-Nachzahlungen und -Gutschriften immer alle paar Jahre einen 5-stelligen Puffer schaffen muss, um nicht bei einer Nachzahlung in unser bescheuertes Steuersystem pleite zu gehen. Dh. das und die Wohnungsfinanzierung unter einen Hut zu bringen, ist schon schwer genug. Wenn die Wohnung dann für die nächsten 10 Jahre um 36.500 EUR entwertet wird UND eine Vermietung quasi ausgeschlossen ist, macht einem das die ganze Planung kaputt, weil ein Gesetzes-Spezialist die Folgen für den Normalo-Mietkäufer einfach nicht durchüberlegt hat.

Dass man Spekulation eindämmen will, kann ich verstehen. Ich kann aber nicht verstehen, dass man dafür 90-95% ehrliche Mietkäufer um ca. 20% vom Wohnungskaufpreis bringt, wenn in den folgenden 10 Jahren nach dem Eigentumsübergang verkauft wird. Das ist eine einseitige Vertragsverschlechterung, darum frage ich mich, wie so etwas überhaupt "durchgehen" kann.

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