Re(2): Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
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Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
26.07.2018, 18:11:01
Hi!

Ich wohne dzt. in einer Mietkaufwohnung, die mit heurigem Jahresende 10 Jahre als Mieter genutzt wird. Die Wohnungsgenossenschaft hat mir, wie erwartet, ein Kaufangebot der Wohnung unterbreitet. Nach Aussage der Genossenschaft gibt es seit 2016 ein neues Gesetz, das geförderte Mietkauf-Wohnungen 10 Jahre unter eine Spekulationsfrist stellt, wenn die Wohnung in den folgenden 10 Jahren verkauft wird. Der Betrag, der bei einem vorzeitigen Verkauf an die Genossenschaft bezahlt werden muss, errechnet sich aus Realwert abzgl. Kaufpreis, was bei meiner Wohnung eine satte Differenz von 36.500 EUR. Der Kaufübernahmepreis war mir bis auf wenige 100 EUR beim Einzug bekannt, der Realwert soll sich aus mir nicht nachvollziehbaren Daten berechnen lassen.

Mir stößt das ganze sauer auf, da es die Planung von meiner Freundin und mir, auf ihrem vorhandenen Grund in den nächsten 2-5 Jahren ein Haus zu bauen, komplett über den Haufen wirft, wenn wir auf 36.500 EUR vom Verkaufserlös verzichten müssen. Weiters war die Verlegung des Hauptwohnsitzes noch nie eine Spekulation ansich. Da man als Mietkäufer am Anfang bereits Grunderwerbssteuer, Eigenmittel und einen Baukostenzuschuss von ca. 1/5 des Wohnungskaufpreises bezahlt, beginnt nach meinem Verständnis der Erwerb der Wohnung schon 10 Jahre vorher.

Auf einer Immobilienseite habe ich noch halbwegs legale Umgehungslösungen gefunden, dh. Übertragung der Wohnung auf nahe Verwandte oder Lebenspartner und die verkaufen das dann.

Die Frage für mich ist aber, wie kann man sowas überhaupt mit laufenden Verträgen machen? Ich verstehe schon, dass geförderte Wohnungen nicht als Spekulationsobjekt herhalten sollen, jedoch muss ich als Käufer doch wohl den vollen Preis bekommen, wenn ich in einen anderen Hauptwohnsitz übersiedle?

In die Wohnung habe ich mit einer absperrbaren E-Auto-Ladesäule, Motorradladeanschluss, Strombezugsaufstockung von 25A auf 35A und neuen Badezimmerarmaturen ca. 3.000 EUR in die Wohnung gesteckt, die die Genossenschaft nicht als "wertsteigernd" annimmt und dadurch keine anteiligen Zahlungen übernimmt, sollte ich in den nächsten 10 Jahren ausziehen.

Hat wer von euch eine Lösung? Weitermieten wäre zumindest 5 Jahre noch möglich, um eine spätere Kaufoption offen zu lassen. Ideal ist diese Variante jedoch nicht, da ma im Mietverhältnis nur das Landesdarlehen zurückzahlt, jedoch nichts vom Bankkredit und der anfängliche Baukostenzuschuss sich jährlich um einen %-Punkt verringert (gut 300 EUR). Vermieten nach dem Hausbau ist leider auch nicht möglich, sofern man das Landesdarlehen nicht bezahlt, denn das hat eine Hauptwohnsitzbindung.

Quellen
https://derstandard.at/2000026945968/Eigentumsoption-Spekulationsfrist-ab-Jaenner
https://www.weka.at/wohnrecht/News/Die-neue-Spekulationsfrist-des-15g-WGG

26.07.2018, 19:06 Uhr - Editiert von Rips, alte Version: hier
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Re(2): Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
01.08.2018, 13:34:24

na dann verstehst du ja wohl auch, warum die Gesetze so sind, wie sie sind!

Zuerst billigst in massiv mit Steuermitteln gefördertem Bau wohnen, den dann
weit unter Marktwert kaufen, sich umdrehen und 5min später mit massig Gewinn
weiterverkaufen. Genau das sollst du eben NICHT. Und das ist gut so.

Vermieten kannst die Bude.


Was soll diese Aussage? Ich habe die Mietkauf-Wohnung 2009 übernommen, davor hatte jemand anders 1 Jahr gemietet. Zum Zeitpunkt der Übernahme waren die Kosten relativ genau die, die mir jetzt als Übernahmeangebot unterbreitet wurden. Vergleichbare Neuwohnungen lagen vom Preis her 5.000 bis 10.000 EUR drüber, dh. von massiv gefördert usw keine Rede.

Das neue Gesetz per 1.1.2016 ist jedoch ein massiver Eingriff in einen bestehenden Vertrag. Finanziell sinds mal zumindest 36.500 EUR, um die ich umfalle, wenn ich die Wohnung verkaufen will. Im Gegensatz zu einer Eigentumswohnung verliert der Baukostenzuschuss 1% pro Jahr, dh. das sind immerhin 4.000 EUR. Wertsteigerungen, für die die Wohnungsgenossenschaft nichts getan hat (Straßenbahn, meine E-Ladestelle, Strombezugsaufstockung,...), würden mir beim vorzeitigem Auszug nichts bringen, dh. 3.000 EUR Verlust. Wenn ich die Wohnung vermieten will, muss ich 90.000 EUR finanzieren, um das Landesdarlehen sofort abzubezahlen, nicht im Ansatz Plan des Wohnungsmietkaufs war.

Ich weiß ja nicht, ob du alleine solche Summen stemmen kannst. Mein Ziel war beim Wohnungskauf, dass ich darin wohne, solange es geht. Der Bau hat eine gute Substanz, viele Punkte (zB Heizung, Garagen- und Kellergröße) sind deutlich durchdachter als bei vielen anderen Wohnungen. Wenn sich aber meine Lebensumstände ändern, möchte ich die Wohnung ohne Verlust verkaufen können. Die Landesdarlehen-Finanzierung schränkt meine Kreditwürdigkeit für einen Hausbau massiv ein.

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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (playaz am 27.07.2018, 13:56:58)
 

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