Re(4): Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
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Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
26.07.2018, 18:11:01
Hi!

Ich wohne dzt. in einer Mietkaufwohnung, die mit heurigem Jahresende 10 Jahre als Mieter genutzt wird. Die Wohnungsgenossenschaft hat mir, wie erwartet, ein Kaufangebot der Wohnung unterbreitet. Nach Aussage der Genossenschaft gibt es seit 2016 ein neues Gesetz, das geförderte Mietkauf-Wohnungen 10 Jahre unter eine Spekulationsfrist stellt, wenn die Wohnung in den folgenden 10 Jahren verkauft wird. Der Betrag, der bei einem vorzeitigen Verkauf an die Genossenschaft bezahlt werden muss, errechnet sich aus Realwert abzgl. Kaufpreis, was bei meiner Wohnung eine satte Differenz von 36.500 EUR. Der Kaufübernahmepreis war mir bis auf wenige 100 EUR beim Einzug bekannt, der Realwert soll sich aus mir nicht nachvollziehbaren Daten berechnen lassen.

Mir stößt das ganze sauer auf, da es die Planung von meiner Freundin und mir, auf ihrem vorhandenen Grund in den nächsten 2-5 Jahren ein Haus zu bauen, komplett über den Haufen wirft, wenn wir auf 36.500 EUR vom Verkaufserlös verzichten müssen. Weiters war die Verlegung des Hauptwohnsitzes noch nie eine Spekulation ansich. Da man als Mietkäufer am Anfang bereits Grunderwerbssteuer, Eigenmittel und einen Baukostenzuschuss von ca. 1/5 des Wohnungskaufpreises bezahlt, beginnt nach meinem Verständnis der Erwerb der Wohnung schon 10 Jahre vorher.

Auf einer Immobilienseite habe ich noch halbwegs legale Umgehungslösungen gefunden, dh. Übertragung der Wohnung auf nahe Verwandte oder Lebenspartner und die verkaufen das dann.

Die Frage für mich ist aber, wie kann man sowas überhaupt mit laufenden Verträgen machen? Ich verstehe schon, dass geförderte Wohnungen nicht als Spekulationsobjekt herhalten sollen, jedoch muss ich als Käufer doch wohl den vollen Preis bekommen, wenn ich in einen anderen Hauptwohnsitz übersiedle?

In die Wohnung habe ich mit einer absperrbaren E-Auto-Ladesäule, Motorradladeanschluss, Strombezugsaufstockung von 25A auf 35A und neuen Badezimmerarmaturen ca. 3.000 EUR in die Wohnung gesteckt, die die Genossenschaft nicht als "wertsteigernd" annimmt und dadurch keine anteiligen Zahlungen übernimmt, sollte ich in den nächsten 10 Jahren ausziehen.

Hat wer von euch eine Lösung? Weitermieten wäre zumindest 5 Jahre noch möglich, um eine spätere Kaufoption offen zu lassen. Ideal ist diese Variante jedoch nicht, da ma im Mietverhältnis nur das Landesdarlehen zurückzahlt, jedoch nichts vom Bankkredit und der anfängliche Baukostenzuschuss sich jährlich um einen %-Punkt verringert (gut 300 EUR). Vermieten nach dem Hausbau ist leider auch nicht möglich, sofern man das Landesdarlehen nicht bezahlt, denn das hat eine Hauptwohnsitzbindung.

Quellen
https://derstandard.at/2000026945968/Eigentumsoption-Spekulationsfrist-ab-Jaenner
https://www.weka.at/wohnrecht/News/Die-neue-Spekulationsfrist-des-15g-WGG

26.07.2018, 19:06 Uhr - Editiert von Rips, alte Version: hier
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. Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (playaz am 27.07.2018, 13:56:58)
....
Re(4): Mietkauf - Spekulationsfrist (seit 2016) nach Kauf über 10 Jahre
07.08.2018, 16:25:14

Wenn ich aber in eine Mietkauf-Wohnung viel Geld reinstecke,

...kanns dir passieren das du im Endeffekt darum umfällst....das war dir vorab
nicht klar?


Zum Mietkauf-Vertragsabschluss gabs dieses Risiko nicht, wenn die Wohnung nach fast 10 Jahren Miete in mein Eigentum übergeht. Darum gabs keine Bedenken, dass ich da um Geld umfalle.

Mit dem neuen Gesetz greifen die ja in gültige Verträge ein, das ist ja der Wahnsinn. Wenn ich zum Abschluss der Mietkaufwohnung von dieser Einschränkung gewusst hätte, würd ich mir nie im Leben eine Mietkaufwohnung nehmen, da ist jede normale Eigentumswohnung besser, sogar ohne Förderung. Da kann ich meinen Hauptwohnungsitz (auch gefördert) jederzeit verkaufen, eine Zweitwohnung nach 10 Jahren jederzeit.

Bei manchen Personen hier im Forum frag ich mich echt, ob sich jemand schon alleine einen Wohnungskauf finanzieren hat müssen. Als Selbständiger hab ich ein sehr variierendes Einkommen, wo ich mir aufgrund von ESt.-Nachzahlungen und -Gutschriften immer alle paar Jahre einen 5-stelligen Puffer schaffen muss, um nicht bei einer Nachzahlung in unser bescheuertes Steuersystem pleite zu gehen. Dh. das und die Wohnungsfinanzierung unter einen Hut zu bringen, ist schon schwer genug. Wenn die Wohnung dann für die nächsten 10 Jahre um 36.500 EUR entwertet wird UND eine Vermietung quasi ausgeschlossen ist, macht einem das die ganze Planung kaputt, weil ein Gesetzes-Spezialist die Folgen für den Normalo-Mietkäufer einfach nicht durchüberlegt hat.

Dass man Spekulation eindämmen will, kann ich verstehen. Ich kann aber nicht verstehen, dass man dafür 90-95% ehrliche Mietkäufer um ca. 20% vom Wohnungskaufpreis bringt, wenn in den folgenden 10 Jahren nach dem Eigentumsübergang verkauft wird. Das ist eine einseitige Vertragsverschlechterung, darum frage ich mich, wie so etwas überhaupt "durchgehen" kann.

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