Autofahrer wegen Mord verurteilt - das sollte es oefters geben
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Re: Autofahrer wegen Mord verurteilt - das sollte es oefters geben
30.03.2019, 09:39:34
der Artikel ist hetzerische Kacke^4

Das Thema aber hochspannend, das Urteil findet meine ungeteilte Zustimmung und sollte ausgedehnt werden.
Wobeihier die Rechtslage zwischen DE und AT nur bedingt vergleichbar ist, denn Verkehrsdelikte sind in AT ja immer fahrlässig (und damit reines Verwaltungsrecht), während man in DE auch bei Verkehrsdelikten den Vorsatz kennt und Vorsatzdelikte nach Strafrecht bestrafen kann.

Nur vorausgeschickt, falls das wer nicht weiß: ich fordere ja seit langem, daß Alkolenker, die tödliche Unfällen verursachen wegen bedingten Vorsatzes als Mörder verurteilt werden.

Genau hier liegt aber der Knackpunkt, das muß man aber ein wenig differenzieren und sachlich nüchtern betrachten.

Natürlich steigt keiner in ein Auto mit dem Vorsatz: jetzt bring ich wen um.(OK, Amokfahrer sind da Ausnahmen). Aber normale Menschen nicht.
Unfälle passieren, weil Fehler passieren. Das ist normal, das ist das normale Alltagsrisiko.

Es gibt aber Umstände, wo Fehler quasi vorprogrammiert sind, fast zwangsläufig passieren MÜSSEN und wo schwere Folgen mit übergroßer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.
Wem das aber wurscht ist, der nimmt diese Folgen billigend in Kauf. Der Gesetzgeber nennt das dann bedingten Vorsatz.

Wer mit 0,51%o oder mit 51km/h einen Unfallverursacht, der handelt eben fahrlässig. Und tötet im Extremfall auch nur fahrlässig. Weil glaubhaft unabsichtlich.

Wer jedoch mit 170 durch ein Wohngebiet, über Zebrastreifen und rote Ampeln rast, wer sich mit 2,0%o hinters Lenkrad setzt, der handelt eben mehr als nur fahrlässig. Da sagt einem der Hausverstand, daß es wahrscheinlich ist, daß es nicht gut geht, es ist demjenigen aber wurscht. Genau das ist der bedingte Vorsatz und genau so sollte er auch bestraft werden.

Wo man die Grenze zwischen leichter/schwerer Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz zieht, das kann man diskutieren und das endgültig zu definieren ist Aufgabe des Gesetzgebers und der Gerichte. Aber DASS es mal grundsätzlich unterschieden wurde, DAS ist richtungsweisend.

Und ich find das gut. Sehr gut.


mfg
AVS



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Re(9): Autofahrer wegen Mord verurteilt - das sollte es oefters geben
04.04.2019, 12:26:50
weil grad so schön dazu paßt:

gestern oder vorgestern war auf n24 oder n-tv eine Doku allgemein über die Raserszene und da wurde dann auch genau dieser Fall sehr detailliert geschildert.

Die Typen leihen sich übers Wochenende extra starke Kübel aus, damit sie Rennen fahren können. Kaum jemals auf gesperrtenStrecken, denn das ist uncool. Am "sichersten" noch nach Art von fast&furious, daß Helfer die Seitenstraßen blockieren und vor Polente warnen. Das sind dann so halbgesperrte Strecken.
Die Polizei hats aufgegeben, denn "die handelnden Personen sind Vorschlägen und Anregungen der Sicherheitskräfte nicht zugänglich" (originalzitat)

Aber meist passiert es einfach so, daß man sich fast zufällig an der Ampel trifft, sich zu erkennen gibt und bei "grün" geht die Post ab - völlig egal wer oder was da im Weg sein könnte.

Genau so wars auch bei dem Fall, der da jetzt verhandelt wurde. Und die sind nicht nur mit über 170 durchs Stadtgebiet, die sind auch ohne Rücksicht auf Verluste und ohne auch nur kurz das Gaspedal zu lupfen über mehrere rote Ampeln gerast. Bis es dann eben gekracht hat.

Aber alles keine Absicht, völlig unerwartet, da kann ja kein Mensch damit rechnen, blöder Zufall, schicksalhaft, kismet, ...

Wir halten also fest:
Verkehrssicherheitstipp von Dr. Paulas Papa:
Liebe Kinder: mit 170 über rote Ampeln zu fahren ist harmlos, da kann man echt ned damit rechnen, daß was passieren könnte. maximal leichte Fahrlässigkeit, weil meist passiert eh nix.

Echt zum Kotzen, wie blöd du dich machmal stellen kannst.




mfg
AVS



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Re(11): Autofahrer wegen Mord verurteilt - das sollte es oefters geben
05.04.2019, 09:02:17
langsam aber sich drängt sich der Verdacht auf, daß du dich diesmal nicht dumm stellst.
ist es kein Mord, weil eben der Vorsatz zu töten
fehlt.

zum 150. Mal: laß dir von deinen zahlreichen Richter- und Juristenfreunden doch endlich erklären, was bedingter Vorsatz bedeutet.Da du das offensichtlich nicht weißt,.ist jede weitere Diskussion sinnlos.

die rasen ständig. Und es passiert selten was.

falsch. Es passiert ständig was. In DE noch viel mehr als in Wien.
Aberwenn man die Grasta ned in flagranti erwischt, dann wars eben ein Unfall mit massiv überhöhter Geschwindigkeit. Und die gibt es ständig in den Städten.
es für Normalgeborene nahiegend sein muss, dass das Ergebnis im KONKRETEN Fall
auch eintreffen wird.

du mußt nicht erneut beweisen, daß du nicht verstehst, was ein bedingter Vorsatz ist.
Und ebenfalls bereits mehrfach gesagt: auf die konkrete Eintrittswahrscheinlichkeit kommt es ned an.
Ein Jäger, der im Wald schießt, akzeptiert, dass er womöglich einen Menschen
treffen & töten kann. Das ist noch lange kein Vorsatz, einen Menschen zu
töten.

einer deiner Klassiker: ein Vergleich, der völlig daneben geht.  Aber besser kannst du deine absolute Ahnungslosigkeit bei dem Thema gar ned beweisen.

Der Jäger im Wald wäre ein Raser alleine auf einer gerade 4spurigen Autobahn. Wurscht.
Wir reden vom Jäger, der am Spielplatz jagt. Oder am Grünstreifen des Ringes/Gürtels.

mfg
AVS



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Re(13): Autofahrer wegen Mord verurteilt - das sollte es oefters geben
06.04.2019, 12:17:31
Ich weiß genau, was der Eventualvorsatz ist

nein, auch wenn du es noch 1000x behauptest, du weißt es eben NICHT
du behirnst ja nicht mal, was du selbst verlinkst:
https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

du behirnst ja nicht mal, was du selbst verlinkst:
wer so fährt, der muss schlicht damit rechnen, dass etwas passiert, und kann sich nicht hinterher darauf berufen, er hätte nicht damit gerechnet

nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung bedeutet billigende Inkaufnahme sich mit dem Erfolg abfinden

Andere Auffassungen sehen den bedingten Vorsatz für gegeben,

   1. wenn der Täter den Taterfolg für rein möglich erachtet (Möglichkeitstheorie),
   2.wenn der Täter den Taterfolg nicht nur für möglich, sondern auch für wahrscheinlich erachtet (Wahrscheinlichkeitstheorie),
   3. wenn der Täter sich über das erlaubte Risiko hinaus zur Handlung entschließt (Risikotheorie) oder eine unabgeschirmte Gefahr für ein Rechtsgut schafft (Lehre von der unabgeschirmten Gefahr),
   4. wenn der Täter den Erfolg gleichgültig hinnimmt (Gleichgültigkeitstheorie),
   5. wenn der Täter den Taterfolg für möglich hält und nicht vermeiden will (Vermeidungstheorie),
   6. wenn der Täter den Taterfolg ernst nimmt und sich damit abfindet (Ernstnahmetheorie (h. L.); vertreten u. a. von Kühl),
    7. wenn der Täter den Taterfolg ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet

1,3,4, 5+6 tw sowie 7. sind bei den Rasern erfüllt.
Es sterben wenige Menschen bei diesen Rennen. Bei der Jagd sterben mehr!

der nächste komplette Schwachsinn.

mfg
AVS



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07.04.2019, 16:06 Uhr - Editiert von AVS_reloaded, alte Version: hier
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Re(11): Autofahrer wegen Mord verurteilt - das sollte es oefters geben
06.04.2019, 15:27:45
Man beachte bitte, dass dieses Urteil nicht in Wien, sondern in Berlin gesprochen wurde, und Ausführungen zum österreichischen Strafrecht damit nur bedingt hilfreich zum Verständnis sind.

Wesentlicher Unterschied ist, dass der österreichische "Mord" in Deutschland dem "Totschlag" entspricht, und das wirklich neue an dem Urteil ist damit nicht, dass hier auf Vorsatz erkannt wurde (das hat es auch schon vorher gegeben, nur dass damit allein in Deutschland halt noch kein Mord, sondern nur ein Totschlag herauskommt), sondern auch noch die qualfizierenden Merkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe, und Gemeingefährlichkeit festgestellt wurden.

Dabei wird es schon beim Vorsatz einigermassen schwierig, denn wenn der Täter (möglicherweise auch aufgrund einer psychischen Störung) ernsthaft davon ausgeht, dass nichts passieren wird, dann ist das schon kein Eventualvorsatz mehr, sondern "nur noch" bewusste Fahrlässigkeit.

Wikipedia dazu:
"Nebst der sachlichen Abgrenzungsschwierigkeit besteht in der Praxis noch die grundsätzliche Schwierigkeit, dass der Unterschied zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz lediglich in der inneren Haltung des Täters zur möglichen Verwirklichung der Gefahr besteht. Diese kann der Richter aber nicht kennen, er kann nur versuchen, von äußeren Umständen darauf zu schließen. Dies ist mit Blick auf die Unschuldsvermutung problematisch. "

https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

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Re(3): Autofahrer wegen Mord verurteilt - das sollte es oefters geben
07.04.2019, 15:42:03
Keine Angst, alles im grünen Bereich!

Ku‘damm:
1. Instanz Mord
2. Instanz Mord
3. und Letzte Instanz BGH: 1. Instanz aufgehoben, daher zurück zum Start
1. Instanz Mord
2. Instanz Mord

Mittlerweile ist aber das andere Urteil vom BGH bestätigt worden.

Daher wird es jetzt spannend, ob das Ku‘damm Verfahren zum BGH kommt oder dort aufgrund des zwischenzeitlichen Urteils einfach abgelehnt wird und dadurch Rechtskraft erlangt. Was ich nicht vermute, denn der BGH sagt ja explizit im anderen Urteil, dass genau auf den konkreten Einzelfall zu achten ist.

Der Eventualvorsatz ist komplett heikel. Stell dir vor, der wird analog der Vorstellungen von AVS exekutiert. Dann ist jeder zweite Verletzte im Straßenverkehr potentiell ein versuchter Mord!

Über den Eventualvorsatz besteht die Gefahr richterlicher Willkür. Und das will keiner, außer die Rechtsgelenkten. Der Richter trifft dabei eine massiv gegensätzliche Aussage über die Gedankenwelt des Täters und verwirft dabei vollkommen dessen bewußte Aussage. Und das ist komplett dünnes Eis. Rechtssprechung besteht üblicherweise auf begründeten und bewiesenen Fakten. Und nicht auf richterlichen Mutmaßungen.

Aber wenn Dir fad ist, kannst du dich gerne einlesen.
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Lehrstuehle/Kindhaeuser/Strafrecht_AT/s-at-14.pdf

Die Grafik auf Seite 4 zeigt das Problem, das AVS hat. Er übersieht, dass die gängige Rechtssprechung fordert, dass auch ein voluntatives  Element vorliegen muss: es muss ein nachweislicher Wille zur Tat bestehen und nicht nur die Kenntnis und Akzeptanz des möglichen Ausgangs.

Beim Typen, der in den Gegenverkehr fährt, ist das gegeben. Beim Typen, der im Rennen ein paar Passanten tötet, hingegen nicht.

07.04.2019, 16:01 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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