Re: Autofahrer wegen Mord verurteilt - das sollte es oefters geben
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Re: Autofahrer wegen Mord verurteilt - das sollte es oefters geben
30.03.2019, 09:39:34
der Artikel ist hetzerische Kacke^4

Das Thema aber hochspannend, das Urteil findet meine ungeteilte Zustimmung und sollte ausgedehnt werden.
Wobeihier die Rechtslage zwischen DE und AT nur bedingt vergleichbar ist, denn Verkehrsdelikte sind in AT ja immer fahrlässig (und damit reines Verwaltungsrecht), während man in DE auch bei Verkehrsdelikten den Vorsatz kennt und Vorsatzdelikte nach Strafrecht bestrafen kann.

Nur vorausgeschickt, falls das wer nicht weiß: ich fordere ja seit langem, daß Alkolenker, die tödliche Unfällen verursachen wegen bedingten Vorsatzes als Mörder verurteilt werden.

Genau hier liegt aber der Knackpunkt, das muß man aber ein wenig differenzieren und sachlich nüchtern betrachten.

Natürlich steigt keiner in ein Auto mit dem Vorsatz: jetzt bring ich wen um.(OK, Amokfahrer sind da Ausnahmen). Aber normale Menschen nicht.
Unfälle passieren, weil Fehler passieren. Das ist normal, das ist das normale Alltagsrisiko.

Es gibt aber Umstände, wo Fehler quasi vorprogrammiert sind, fast zwangsläufig passieren MÜSSEN und wo schwere Folgen mit übergroßer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.
Wem das aber wurscht ist, der nimmt diese Folgen billigend in Kauf. Der Gesetzgeber nennt das dann bedingten Vorsatz.

Wer mit 0,51%o oder mit 51km/h einen Unfallverursacht, der handelt eben fahrlässig. Und tötet im Extremfall auch nur fahrlässig. Weil glaubhaft unabsichtlich.

Wer jedoch mit 170 durch ein Wohngebiet, über Zebrastreifen und rote Ampeln rast, wer sich mit 2,0%o hinters Lenkrad setzt, der handelt eben mehr als nur fahrlässig. Da sagt einem der Hausverstand, daß es wahrscheinlich ist, daß es nicht gut geht, es ist demjenigen aber wurscht. Genau das ist der bedingte Vorsatz und genau so sollte er auch bestraft werden.

Wo man die Grenze zwischen leichter/schwerer Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz zieht, das kann man diskutieren und das endgültig zu definieren ist Aufgabe des Gesetzgebers und der Gerichte. Aber DASS es mal grundsätzlich unterschieden wurde, DAS ist richtungsweisend.

Und ich find das gut. Sehr gut.


mfg
AVS



kann den bitte wer rufen?


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