Re(3): Autofahrer wegen Mord verurteilt - das sollte es oefters geben
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Re(3): Autofahrer wegen Mord verurteilt - das sollte es oefters geben
07.04.2019, 15:42:03
Keine Angst, alles im grünen Bereich!

Ku‘damm:
1. Instanz Mord
2. Instanz Mord
3. und Letzte Instanz BGH: 1. Instanz aufgehoben, daher zurück zum Start
1. Instanz Mord
2. Instanz Mord

Mittlerweile ist aber das andere Urteil vom BGH bestätigt worden.

Daher wird es jetzt spannend, ob das Ku‘damm Verfahren zum BGH kommt oder dort aufgrund des zwischenzeitlichen Urteils einfach abgelehnt wird und dadurch Rechtskraft erlangt. Was ich nicht vermute, denn der BGH sagt ja explizit im anderen Urteil, dass genau auf den konkreten Einzelfall zu achten ist.

Der Eventualvorsatz ist komplett heikel. Stell dir vor, der wird analog der Vorstellungen von AVS exekutiert. Dann ist jeder zweite Verletzte im Straßenverkehr potentiell ein versuchter Mord!

Über den Eventualvorsatz besteht die Gefahr richterlicher Willkür. Und das will keiner, außer die Rechtsgelenkten. Der Richter trifft dabei eine massiv gegensätzliche Aussage über die Gedankenwelt des Täters und verwirft dabei vollkommen dessen bewußte Aussage. Und das ist komplett dünnes Eis. Rechtssprechung besteht üblicherweise auf begründeten und bewiesenen Fakten. Und nicht auf richterlichen Mutmaßungen.

Aber wenn Dir fad ist, kannst du dich gerne einlesen.
https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Lehrstuehle/Kindhaeuser/Strafrecht_AT/s-at-14.pdf

Die Grafik auf Seite 4 zeigt das Problem, das AVS hat. Er übersieht, dass die gängige Rechtssprechung fordert, dass auch ein voluntatives  Element vorliegen muss: es muss ein nachweislicher Wille zur Tat bestehen und nicht nur die Kenntnis und Akzeptanz des möglichen Ausgangs.

Beim Typen, der in den Gegenverkehr fährt, ist das gegeben. Beim Typen, der im Rennen ein paar Passanten tötet, hingegen nicht.

07.04.2019, 16:01 Uhr - Editiert von Paulas_Papa, alte Version: hier
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