Re(3): Das beste Buch für angehende Vermieter in Österreich
Geizhals » Forum » Finanzen » Das beste Buch für angehende Vermieter in Österreich (84 Beiträge, 1157 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
...
Re(3): Das beste Buch für angehende Vermieter in Österreich
04.03.2021, 12:33:27
das ist eh das volle Programm. Da kommst echt mit ALLEM in Berührung, was ich genannt hab. Und noch etwas mehr ;-)

Am liebsten ein Bau errichtet nach 1945.

das ist gut, wegen MRG.
Achte, daß es kein geförderter Bau ist!
Die Wohnung muss nicht Saniert
sein

also selbst machen. Da wird es sinnvoll sein, die UST-Option zu ziehen, so kannst du die VST der Renovierung abziehen - verbilligt die Renovierung um die 20% USt.
komm nur ja ned auf die Idee, das "schwarz" zu sanieren, weil das kannst nachher ned von der Steuer absetzen!!
Miete einnehmen -> Steuerberater

dafür brauchst keinen Steuerberater:
1,5% der Anschaffungskosten als JahresAfa
der Sanierungsaufwand auf 15J als Afa
laufender Auswand als SofortAW
die Kreditzinsen (nur die %, nicht die Tilgung!) als Ausgabe
Die Miete als Einnahmen

So eine Jahresbuchhaltung ist in 1h gemacht.


Für mich gibts einfach ein paar Dinge wo mir ganz sicher die Erfahrung fehlt:
Mietnomaden vermeiden = guten Mieter finden

ganz ehrlich: da ist auch Glück dabei
Ein guter Makler hilft aber, weil der auch das Auswahlrisiko trägt. Also der muß (wenn er ordentlich arbeitet) eine Bonitätsüberprüfung der Mietwerber machen.
Fakt ist aber: wenn du einen Mieter loswerden willst, wirds in Ö SEHR zach. Rechne mit ~2J, bis du den draußen hast.
Häuser vermeiden die demnächst Sanierungen haben werden im großen Stil

das verrät die Höhe der Rücklage, ihre Entwicklung und die Prognose der Hausverwaltung.
Wenn der Verkäufer das nicht rausrückt: sollte dir zu denken geben!
nicht zu teuer kaufen
richtige höhe der Nettomiete finden

die MArktpreise kennen sowohl Hausverwaltung wie Makler
Betriebskosten abrechnung fürs Haus macht ja die Hausverwaltung, die
Betriebskosten abrechnung mit dem Mieter werd ich wahrscheinlich selber
vornehmen müssen

ja, wirst du machen müssen. Ist aber keine Raketenwissenschaft.
Vielleicht machts die HV (natürlich gegen Geld), wenn es mehrere Whg betrifft. Wegen nur einer, wird die sich die Hacke ned antun.
Mietrendite realistisch berechnen, positiven cashflow erzeugen

das macht man VORHER!!!
Sollte man mit Küche vermieten oder ohne?

OHNE!!!
1. Möbelmiete ist 20%, Wohnraummiete nur 10%. Du verkomplizierst die Sache.

2. wenn du das vermietest, haftest auch dafür. Also reparierst/tauscht DU den Eiskasten, den Geschirrspüler, usw - willst du das wirklich?

3.egal welche Küche du reinstellst: dem Mieter gefällt sie nicht, er hätte lieber was anderes gehabt.

4. du mußt nur eine Kochgelegenheit und eine Waschgelegenheit in einen Raum stellen, dann ist es ne Küche. Mehr nicht.

Am einfachsten ist das so: entweder stellst irgendwelche Schrtteile rein, die der Mieter verwenden oder entsorgen darf. Oder, besser: lieber Mieter, du darfst dir deine Küche selbst einrichten, wie du lustig bist, ich gebe Ihnen Zuschuß für Herd und Spüle/Geschirrspüler von (Hausnummer) 500,- (in Summe). (Die 500 schreibst über die Mietdauer ab.)
Und lieber Mieter: bei Auszug ist die Küche wieder leer. Bis auf Herd und Abwasch.

5. komm nie auf die Idee, einem Mieter was abzulösen! Weil a) hat der natürlich die schönste Küche/SOfa/was immer der Welt und ist daher, obwohl 12J alt, neuwertig und in Gold aufzuwiegen. Und b) in der schönste Farbe der Welt, der nächste haßt aber genau diese Farbe und will ne andere (schönstes weiß, so sauber - eklig, wie im Spital, dunkler Granit - puh ist das finster, schaut aus wie Friedhof, ein helles grün wäre freundlicher - boah, eklig, froschgrün, bin ich Kermit?
Ich glaube, du kapierst, was ich meine ...

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz gegenüber Fundamentalisten!


Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung