Post Paketmarke -> Wert übersteigt AGB
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Re: Post Paketmarke -> Wert übersteigt AGB
05.11.2024, 13:11:54
DANKE.

Das wusste ich nicht:
Via Paketmarke versendete Sachen dürfen einen Wert von 510€ NICHT übersteigen.
Somit ist der Versand lt. Post AGB "von der Beförderung ausgeschlossen" und er
bleibt auf dem Schaden sitzen.


Drum habe ich es nun auch selbst nachgelesen; auch bei den "normalen" Paketen ist es so, dass die Haftung nicht auf die z.B. EUR 510,- beschränkt ist, sondern komplett erlischt.
Die Preise sind dann auch ETWAS frech (jeweils 1kg innerhalb Österreichs):
Standardpaket (bis EUR 510,-) kostet EUR 6,06
Erweiterte Haftung (bis EUR 1500,-) kostet EUR 11,56 (da wird dann einfach der "Express"-Tarif angewendet, weil die Haftung dort EUR 1500,- ist)
Mit Wertangabe EUR 511,- kostet es EUR 12,60 %-)
Mit Wertangabe EUR 1501,- soll es EUR 23,50 kosten %-)


Ich versende auch viel über die Paketmarken oder teilweise auch nur als Brief (bis EUR 50,- Haftung) und dachte bisher immer, dass die Haftung einfach auf den beim Produkt angegebenen Betrag beschränkt ist.

Würd' mich interessieren was dann hinter der Zusatzleistung "Wertangabe" wirklich steckt, lt. AGB werden nur Pakete mit Wertangabe über EUR 1.500,- nicht zugestellt, sondern müssen in einer Geschäftsstelle abgeholt werden. D.h. solche Pakete werden möglicherweise ausschließlich durch Post-MA "behandelt" (bzw. wie ist es in den Sortier-Zentren?) und keinem Sub-Unternehmen übergeben. D.h. dafür, dass es eigentlich einfacher und billiger für die Post wird, zahlt man dann als Kunde mehr & der Empfänger hat Zusatzaufwand.

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Re: Post Paketmarke -> Wert übersteigt AGB
05.11.2024, 16:17:42
Prinzipiell haftet der Händler für den Rückversand.

Ich kenne zwar die Rechtslage in NL nicht, da das jedoch weitgehend auf EU-Richtlinien basiert, wird das dort nicht großartig anders sein.

Die Frage ist jedoch ob der NL Händler protestieren kann wenn Du eine "schlechte" Versandart gewählt hast.
Da der NL-Händler sicherlich nicht "hier" schreien wird, und daher nicht freiwillig zahlt, wird das ein Thema für die Rechtsgelehrten, daher ungewisser Ausgang.

Mit den Post-AGB finde ich interessant. Beim "normalen" Post-Paket wird, so zumindest mein Stand (und auch ein überfliegen der AGB), die Haftungssumme auch dann ausgezahlt wenn der Wert etwas höher war. Man bekommt daher die +/- 500 und fällit bloß um den darüber hinausgehenden Wert um.

Warum es bei der Paketmarke diese Abweichung gibt, klingt für mich nicht logisch.
Ist eher unüblich im Gewerbe. Die Regel ist, dass bis zur Grenze gehaftet wird außer es sind die bekannten Ausschlüsse im Paket (Bargeld und ähnliches). Gegenteiliges ich mir bislang nur bei Hermes-Deutschland untergekommen.

Noch dazu wo ja diese Wertgrenzen schon seit ewig nicht mehr angepasst wurden, obwohl die Paketpreise laufend steigen.
Von daher kann sich die Post - trotz immer weiter steigender Einnahmen - immer öfters um (zumindest einen Teil) des/den Schadenersatzes drücken.
Denn 500 Euro haben heute ja einen ungleich niedrigeren Wert als vor 10> Jahren und werden daher heute ungleich öfters überschritten als früher.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich haben den Verdacht dass diese Grenze schon seit der Euro-Einführung nicht mehr verändert wurde (510 Euro sind ja ziemlich genau 7.000 Schilling).

Wenn Du eine RS hat, würde ich erwägen mal anwaltlichen Rat einholen, aber bei einem der sich damit auskennt und möglichst Erfahrung mit der Post hat.
Oder vielleicht zahlt Dir ja die RS eine Abfindung wenn Du keinen Fass aufmachst.

Gültigkeit von seitenlagen AGB gegenüber Privatkunden ist immer so eine Sache. Der Hinweis mit den 510 Euro steht zwar auch auf der Seite, kann aber auch ein bisschen mißverständlich verstanden werden.

PS: Variante 3 würde ich nicht machen.

05.11.2024, 16:21 Uhr - Editiert von namor1, alte Version: hier
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Re: Post Paketmarke -> Wert übersteigt AGB
05.11.2024, 19:58:30
Option A) ist eine mögliche Option
Option B) RS kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es gab eine klare Regelung die vom Partner auch eingehalten wurde. Was soll der RS da machen? Das einzige was mir dazu einfällt wäre (wie ein User unten schreibt) die Gültigkeit der AGB per se anfechten. Das muss ein Jurist beurteilen. Aus den Argumenten hier im Thread kann ich aber nix entnehmen was dafür sprechen würde.
Option C) wäre neben illegal auch noch extrem verblödet. Im gleichen Fall mit anderen Daten etwas einreichen schreit nach Darwin Award. Klar... Kann auch funktionieren, das ist aber Glück. Illegal ist es in jedem Fall.
Option D) Anfangen AGB zu lesen und herausfinden wo der Gefahrenübergang beim Rückversand stattfindet. Bist du zuständig, dass das Packerl ankommt oder reicht der Nachweis, dass du es versendet hast?

EDIT:
Für den Versand findet sich viel auch Österreich betreffend, für den Rückversand hab ich nur was aus Deutschland gefunden. https://www.techtag.de/it-und-digitalisierung/omnichannel/waren-rueckversand-wer-haftet-bei-verlust-oder-beschaedigung/
D.h. wie bei Option D beschrieben rausfinden welches Recht anzuwenden ist (Ö, NL?) und was das Recht besagt.
Wenn es am Verkäufer liegt kannst du probieren ihm das Thema zu zuschieben.
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Dieser Moment, wenn ein Gast MEINEN Controller nimmt und sich als Spieler 1 anmelden will.
MEIN Haus, MEIN Controller, ICH BIN Spieler 1.
05.11.2024, 22:55 Uhr - Editiert von Codename 47, alte Version: hier
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