Re: Post Paketmarke -> Wert übersteigt AGB
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Re: Post Paketmarke -> Wert übersteigt AGB
05.11.2024, 16:17:42
Prinzipiell haftet der Händler für den Rückversand.

Ich kenne zwar die Rechtslage in NL nicht, da das jedoch weitgehend auf EU-Richtlinien basiert, wird das dort nicht großartig anders sein.

Die Frage ist jedoch ob der NL Händler protestieren kann wenn Du eine "schlechte" Versandart gewählt hast.
Da der NL-Händler sicherlich nicht "hier" schreien wird, und daher nicht freiwillig zahlt, wird das ein Thema für die Rechtsgelehrten, daher ungewisser Ausgang.

Mit den Post-AGB finde ich interessant. Beim "normalen" Post-Paket wird, so zumindest mein Stand (und auch ein überfliegen der AGB), die Haftungssumme auch dann ausgezahlt wenn der Wert etwas höher war. Man bekommt daher die +/- 500 und fällit bloß um den darüber hinausgehenden Wert um.

Warum es bei der Paketmarke diese Abweichung gibt, klingt für mich nicht logisch.

Noch dazu wo ja diese Wertgrenzen schon seit ewig nicht mehr angepasst wurden, obwohl die Paketpreise laufend steigen.
Von daher kann sich die Post - trotz immer weiter steigender Einnahmen - immer öfters um (zumindest einen Teil) des/den Schadenersatzes drücken.
Denn 500 Euro haben heute ja einen ungleich niedrigeren Wert als vor 10> Jahren und werden daher heute ungleich öfters überschritten als früher.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich haben den Verdacht dass diese Grenze schon seit der Euro-Einführung nicht mehr verändert wurde (510 Euro sind ja ziemlich genau 7.000 Schilling).

Wenn Du eine RS hat, würde ich erwägen mal anwaltlichen Rat einholen, aber bei einem der sich damit auskennt und möglichst Erfahrung mit der Post hat.
Oder vielleicht zahlt Dir ja die RS eine Abfindung wenn Du keinen Fass aufmachst.

Gültigkeit von seitenlagen AGB gegenüber Privatkunden ist immer so eine Sache. Der Hinweis mit den 510 Euro steht zwar auch auf der Seite, kann aber auch ein bisschen mißverständlich verstanden werden.

PS: Variante 3 würde ich nicht machen.

05.11.2024, 16:18 Uhr - Editiert von namor1, alte Version: hier
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