25 Jahre Geizhals - Warum nutzt du das Geizhals-Forum?
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Re: 25 Jahre Geizhals - Warum nutzt du das Geizhals-Forum?
12.05.2025, 14:59:32
nach 25J und etwas über 150.000 postings: weils das beste Forum ist, das ich kenne.
Weil:
zuerstmal rein technisch
Die Baumstruktur ist einzigartig und so übersichtlich, wie kein anderes Forum. Man findet die Antworten auf seine eigenen Beiträge, auch wenn in dem thread 100 oder 1000 postings sind. Auf FB oder sonstwo kannst alles jenseits der 100 Beiträge vergessen, du findest eh nix mehr.

sachlich/fachlich:
völlig egal welches (Fach)Thema, du findest hier wen, der sich damit auskennt. Ob PC-Hardware, Steuerabsetzbeträge, Kettensägen oder sonstwas: es gibt hier immer einen, der was sinnvolles dazu beitragen kann. Das ist absolut einmal im Netz!! Und die Antworten sind allgemeiner Natur, soll bedeuten: für die Allgemeinheit sinnvoll verwendbar. Das ist VIEL praktischer und sinnvoller als 50 Spezialforen zu durchstöbern, wo dann irgendwelche Freaks in 3000+ postings irgendwelche Spitzfindigkeiten durchstreiten, die einen Normaluser genau NÜSSE interessieren.

menschlich:
auch wenn der Tratsch-Bereich abgedreht wurde: selbst bei argen Streitereien ging es hier immer noch WESENTLICH zivilisierter zu als es das bei FB oder in sonstigen Kanälen tut. Da regiert oft der blanke Haß, Sachlichkeit ist da nicht mal mehr in Resten vorhanden. Das war hier stets anders und ist es immer noch. Auch wenn die Moderation mitunter meilenweit über ihre Ziele hinausschießt ;-)

Vorschlag für die Zukunft:

ZTrasch-Bereich wieder öffnen

und endlich GH-T-Shirts für ALLE!!! Mein altes hat sich längst aufgelöst!

mfg
AVS



aus gegebenem Anlaß: keine Toleranz für Vladolf Putler!


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Re: 25 Jahre Geizhals - Warum nutzt du das Geizhals-Forum?
15.05.2025, 13:27:06
Gratulation zu den 25 Jahren!

War eigentlich von Anfang an dabei, registriert hab ich mich erst Ende 2001, um dann das Passwort zu vergessen, und einen neuen Account anzulegen. Nachdem mein Interesse für Computer schon in der Jugend geweckt wurde war das GHF die perfekte Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Thema PC.

Wenn ich mich richtig erinnere hat man Anfangs ja sogar ohne Login posten können, es gab noch eine flache Forumshierarchie, keine Smileys und am Ende des Beitrags hat man sich mit mfg verabschiedet :-)

Man fachsimpelte über Soundkarten, CD-Brenner, Cyrix Prozessoren, IRQ-Konflikte und schimpfte schon damals übern Goldi. GeForce war bei Versionsnummer 2 angekommen und der bahnbrechende AGP Port trat seinen kurzen Siegeszug an.
Edith: Man beachte die Anzahl der Posts und Views damals: https://forum.geizhals.at/a6,52540.html

Wenn ich mich nicht täusche hat Manfred Birg zu dem Zeitpunkt schon seine erste Filiale eröffnet und seine PCs nicht mehr auch der Wohnung seiner Eltern verkauft. Btw: Danke, der 486DX50 war ein Spitzengerät für damalige Verhältnisse.

Ich glaub, ich werd alt :´(

Dem Geizhals-Goodie-Pack liegt hoffentlich wieder ein Kaputzenpullover bei, der letzte hat den Hausbau leider nicht unbeschadet überstanden +*)

In dem Sinne: Auf die nächsten 25 Jahre Geizhals bzw. die nächsten knapp 13 Jahre GHF!

15.05.2025, 14:28 Uhr - Editiert von edi666.com, alte Version: hier
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Re(4): 25 Jahre Geizhals - Warum nutzt du das Geizhals-Forum?
02.07.2025, 11:32:59
Ohne Not oder gesetzliche Vorgaben.


%-)

Genau wie auf X. Auch dort erfolgt eine Zensur durch einen wirtschaftlichen
Player aufgrund dessen eigener politischer Agenda. Nicht durch den Staat!


%-)


Die Meinungsfreiheit auf Plattformen wie X in der EU wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen eingeschränkt, die darauf abzielen, illegale Inhalte zu regulieren und öffentliche Interessen zu schützen. Im Folgenden sind die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeführt, die diese Einschränkungen betreffen:

1. **Digital Services Act (DSA)**:
   - Der DSA (Verordnung (EU) 2021/2065), seit Februar 2024 in vollem Umfang in Kraft, verpflichtet Online-Plattformen wie X, illegale Inhalte wie Hassrede, Desinformation, Terrorismuspropaganda oder gefälschte Produkte schnell zu entfernen. Plattformen müssen Mechanismen bereitstellen, um solche Inhalte zu melden, und detaillierte Berichte über Risiken für die öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder den demokratischen Diskurs erstellen. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Kritiker bemängeln, dass die vagen Formulierungen des DSA (z. B. „voraussichtlich nachteilige Auswirkungen“) die Meinungsfreiheit gefährden könnten, da sie der EU-Kommission weitreichende Interpretationsspielräume geben.[](https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/richter-warnt-meinungsfreiheit-in-der-eu-in-akuter-gefahr-li.2177580 )[](https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/soziale-medien-regeln-eu-gesetz-100.html )

2. **Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 11)**:
   - Artikel 11 der Charta garantiert die Meinungsfreiheit, schränkt sie jedoch ein, wenn sie mit anderen Rechten kollidiert. Einschränkungen sind zulässig, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind, verhältnismäßig sind und notwendig erscheinen, um z. B. die nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung, Gesundheit, Moral oder die Rechte anderer zu schützen (z. B. Schutz vor Beleidigung, Verleumdung oder Hassrede). Diese Einschränkungen gelten auch für Inhalte auf X.[](https://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/11-freiheit-der-meinungsaeusserung-und-informationsfreiheit?page=3 )[](https://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/11-freiheit-der-meinungsaeusserung-und-informationsfreiheit )[](https://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit )

3. **Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK, Art. 10)**:
   - Artikel 10 der EMRK schützt die Meinungsfreiheit, erlaubt aber Einschränkungen, die durch Gesetze geregelt sind und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind, etwa zum Schutz der Rechte anderer, der öffentlichen Sicherheit oder zur Verhinderung von Straftaten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überprüft, ob nationale Gerichte diese Standards einhalten. Beispiele sind Urteile gegen unverhältnismäßige Strafen für Meinungsäußerungen, wie im Fall von Hervé Eon, der wegen eines satirischen Plakats verurteilt wurde.[](https://www.coe.int/de/web/impact-convention-human-rights/freedom-of-speech )[](https://www.amnesty.ch/de/ueber-amnesty/publikationen/magazin-amnesty/2020-1/grundrecht-mit-grenzen )

4. **Nationale Gesetze in EU-Mitgliedstaaten**:
   - In Deutschland regelt Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit, schränkt sie jedoch durch allgemeine Gesetze, den Jugendschutz und den Schutz der persönlichen Ehre ein. Beispiele sind:
     - **§ 130 StGB (Volksverhetzung)**: Bestraft Hassrede, die den öffentlichen Frieden stört, etwa durch rassistische oder antisemitische Äußerungen.
     - **§ 185–187 StGB (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung)**: Schützen die persönliche Ehre vor ehrverletzenden Äußerungen, auch auf X.
     - **§ 130 Abs. 3 StGB**: Kriminalisiert die Leugnung des Holocausts, was auch online strafbar ist.
     - **Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)**: Seit Mai 2024 passt Deutschland seine Regelungen an den DSA an, indem es Plattformen verpflichtet, illegale Inhalte zu melden und zu entfernen.[](https://www.deutschland.de/de/topic/politik/meinungsfreiheit-deutschland-recht-gesetz-j-d-vance )[](https://www.deutschland.de/en/topic/politics/freedom-of-expression-germany-law-j-d-vance )[](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html )
   - Andere EU-Länder haben ähnliche Gesetze, z. B. Anti-Rassismus-Strafnormen in der Schweiz oder Gesetze gegen die Verherrlichung von Terrorismus in Frankreich.

5. **Spezifische Einschränkungen**:
   - **Hassrede und Desinformation**: Inhalte, die diskriminierend, rassistisch oder geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören, sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt. Dies betrifft auch gezielte Desinformationskampagnen, die laut DSA als „rechtswidrig“ eingestuft werden können, selbst wenn sie nicht explizit strafbar sind.[](https://hateaid.org/meinungsfreiheit-in-deutschland/ )[](https://www.tagesschau.de/faktenfinder/kontext/meinungsfreiheit-koalitionsvertrag-100.html )
   - **Jugendschutz**: Inhalte, die Jugendliche gefährden (z. B. gewaltverherrlichende oder extremistische Medien), können indiziert oder verboten werden, wie es die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Deutschland tut.[](https://www.meinungsfreiheit-anwalt.de/ratgeber/meinungsfreiheit-im-gesetz/ )
   - **Persönlichkeitsrechte**: Falsche Tatsachenbehauptungen, wie im Fall von Renate Künast, wo ein falsches Zitat verbreitet wurde, können strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie die Ehre verletzen.[](https://www.deutschland.de/en/topic/politics/freedom-of-expression-germany-law-j-d-vance )[](https://iqb.de/karrieremagazin/jura/die-grenzen-der-meinungsfreiheit-art-5-gg-schrankentrias/ )

6. **Praktische Umsetzung auf X**:
   - X ist verpflichtet, gemäß dem DSA illegale Inhalte zu entfernen und Nutzerdaten an Behörden weiterzugeben, insbesondere in Deutschland, wo etwa 87 % der Anfragen nach Nutzerdaten mit Meinungsäußerungen zusammenhängen. Dies hat zu Kontroversen geführt, da einige Nutzer dies als Zensur empfinden.
   - Der Transparenzbericht von X zeigt, dass Deutschland der EU-weite Spitzenreiter bei Anfragen zur Inhaltsmoderation ist, was von einigen als Bedrohung der Meinungsfreiheit wahrgenommen wird.

**Kritik und Kontroverse**:
- Kritiker, darunter Nutzer auf X, argumentieren, dass der DSA und nationale Gesetze wie das DDG die Meinungsfreiheit durch vage Definitionen von „Desinformation“ oder „rechtswidrigen Inhalten“ gefährden. Beispielsweise wird befürchtet, dass politisch unliebsame Meinungen gelöscht werden könnten.[](https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/richter-warnt-meinungsfreiheit-in-der-eu-in-akuter-gefahr-li.2177580 )
- Der EGMR betont jedoch, dass Einschränkungen verhältnismäßig sein müssen und die Meinungsfreiheit als Kern der Demokratie geschützt werden muss.[](https://www.coe.int/de/web/impact-convention-human-rights/freedom-of-speech )
- Der Fall von J. D. Vance, der 2025 die Meinungsfreiheit in Deutschland kritisierte, zeigt die Spannung zwischen europäischem und amerikanischem Verständnis von Meinungsfreiheit, da in den USA Hassrede stärker geschützt ist.[](https://www.deutschland.de/en/topic/politics/freedom-of-expression-germany-law-j-d-vance )

**Fazit**:
Die Meinungsfreiheit auf X in der EU wird durch den DSA, nationale Gesetze wie das deutsche Grundgesetz und Strafgesetzbuch sowie die EMRK eingeschränkt, insbesondere bei Hassrede, Beleidigung, Desinformation, Jugendschutz und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Während diese Regelungen den Schutz anderer Rechte und öffentlicher Interessen gewährleisten sollen, bleibt die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Regulierung ein kontroverses Thema, wie Diskussionen auf X zeigen.

Wenn du weitere Details zu einem spezifischen Gesetz oder Fall möchtest, lass es mich wissen!



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Der ärgste Feind und Verderber der Menschen [ist] der auf Denkfaulheit und Ruhebedürfnis beruhende Drang nach dem Kollektiv. (Hermann Hesse)

- Laut einer Umfrage unter 399 Spielern ist Russisches Roulette völlig ungefährlich!
- Österreichische Mentalität in einem Satz: "wenn wir mehr Steuern zahlen, kriegen wir mehr Gratisleistungen!"


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